Auszug - Tempo 30 auf dem östlichen Müggelseedamm
Die Aussprache wird auf Nachfrage des BzVV nicht beantragt. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, prüfen zu lassen, ob auf dem östlichen Müggelseedamm, zwischen der Kreuzung Bölschestraße und der Wendeschleife der Straßenbahn, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt werden sollte. Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich; dagegen: 3; Enthaltung: 8.
Die Beschlussempfehlung des A. f. TiefOrd ist somit angenommen und damit der Antrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE unter Beitritt der Fraktion B'90Grüne beschlossen.
Realisierung:
11.03.2019, 1. ZB in MdV VIII-24, lfd. Nr. 1740 21.11.2022, SB in MdV IX -11, lfd. Nr. 0628
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