Auszug - Lichtzeichenanlage Kreuzung Dahlwitzer Landstraße / Schöneicher Straße prüfen  

 
 
22. (öffentliche, außerordentliche) Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 3.4
Gremium: Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 18.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: außerordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VIII/0567 Lichtzeichenanlage Kreuzung Dahlwitzer Landstraße / Schöneicher Straße prüfen
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0428/23/19
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD, CDUBA, BauStadtOrd
Verfasser:Marc Oliver RamHölmer, Rainer
Drucksache-Art:AntragZwischenbericht in MdV
Ortsbezüge:Bezirksregion 17 Friedrichshagen

Herr Ram begründet den Antrag und betont, dass es zunächst um die Prüfung geht.

In der nachfolgenden Diskussion weist Herr Bügel darauf hin, dass die Planung von LZA in der Hand der VLB liegt.

Herr Wittig sagt, dass es sich um einen schwer zu beherrschenden Doppelknoten handelt, der von sehr guten Fachleuten untersucht werden sollte. Erst nach sorgfältiger Analyse kann eine Entscheidung getroffen werden (schlechtes Beispiel: Bohnsdorfer Kreisel / Adlergestell).

Herr Oestreich betont, dass er den Antrag unterstützt.

Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig (11:0:3) die Annahme des Antrages in der ungeänderten Fassung.


Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

In der Sitzung der BVV am 27.09.2018 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten überwiesen:

 

 Drs. VIII/0567

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Einrichtung einer Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Dahlwitzer Landstraße / Schöneicher Straße geprüft wird.

 

Der Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 18.12.2018 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (11:0:3) die Annahme des Antrages in der ungeänderten Fassung.


Abstimmungsergebnis: dafür: 11; dagegen: 0; Enthaltung: 3.


 
 

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