Auszug - Bezirkseigentum für öffentliche Nutzung sichern  

 
 
23. (öffentliche, außerordentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 26.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:30 Anlass: außerordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VIII/0482 Bezirkseigentum für öffentliche Nutzung sichern
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEJHA
Verfasser:Karin Kant 
Drucksache-Art:AntragStellungnahme
Ortsbezüge:Gesamtbezirk

Frau Kant begründet den Antrag der Fraktion DIE LINKE. Insbesondere die massive Wohnbebauung an diesem Standort erfordert eine Sicherung der Fläche, die bereits für soziale Infrastruktur vorgesehen ist. Ein Verkauf an den Investor sollte in Anbetracht immer weniger noch verfügbarer Flächen zur Gewährleistung der sozialen Infrastruktur nicht erfolgen.

Auf Nachfrage von Herrn Lawrenz bestätigt Frau Kant, dass das Grundstück im Bezirkseigentum bleiben soll.

In der weiteren Diskussion thematisiert Bezirksstadtrat Klemm die mit dem Grundstück verbundenen Kosten. Er sieht auch genug Spielraum, um im Rahmen des B-Planes den Investor dann zum Bau einer Kita zu verpflichten.

Herr Zellmer hält es ebenfalls für dringend erforderlich, das Grundstück für soziale Infrastruktur zu sichern. Ein Abwarten auf den B-Plan (mind. noch 5 Jahre dauert) hält er für Zeitverschwendung, da jetzt bereits Bedarf besteht. Herr Freier-Winterwerb sieht das ähnlich und weist darauf hin, dass es auch möglich ist, finanzielle Mittel für die Entsorgung kontaminierter Böden aus Bundesprogrammen zu beantragen.

Auf Nachfrage von Herrn Henkel zu den Kosten der Unterhaltung / Sicherung des Gebäudes in der Friedrichshagener Str. 10 erklärt Bezirksstadtrat Klemm, dass dem Jugendamt dazu keine Angaben vorliegen.

Frau Kant erläutert erneut, dass nur Kita und Schule im B-Planverfahren festgehalten werden können, das gilt aber nicht für andere soziale Einrichtungen. Deshalb soll das Grundstück vorgehalten werden und im Bezirkseigentum verbleiben.

 

Antrag:

Die BVV Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich für den Verbleib des Grundstücks Friedrichshagener Str. 10 im Bezirkseigentum einzusetzen, um es künftig für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung stellen zu können.

 

Abstimmung:

Einstimmig beschlossen. (11 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen)

 


Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

 

Der JHA hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 26.09.2018 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für HhPVI einstimmig (11:0:0) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich für den Verbleib des Grundstücks Friedrichshagener Straße 10 im Bezirkseigentum einzusetzen, um es künftig für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung stellen zu können.


Abstimmungsergebnis: dafür: 11; dagegen: 0; Enthaltung: 0.


 
 

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