Auszug - Lösungen für den Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) finden
Frau Trăsnea begründet den geänderten Antrag der SPD-Fraktion. Frau Belz unterstützt diesen geänderten Antrag. Die Formulierung "sozialwissenschaftliche Fachkräfte" wird von einigen Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses als unpassend empfunden. Der Oberbegriff Sozialwissenschaften ist sehr breit gefasst und sollte daher in diesem Kontext eingeschränkt werden. Frau Belz schlägt vor, "mit einschlägigen Berufserfahrungen" zu ergänzen. Frau Hölling findet es wichtig, eine Erweiterung der Zugangsvoraussetzungen zu erreichen. Zurzeit können sich Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung und Menschen die vom Abschluss (z.B. Dipl.Päd.) und mit einschlägiger Berufserfahrung gleichgestellt werden können, bewerben. Sie hält aber im 1. Anstrich "alle" für falsch. Dafür ist Sozialwissenschaften zu breitgefasst, aber nicht alle darunterfallenden Studiengänge sind passend. Auf Nachfrage bestätigt Frau Hölling, dass die Anhebung der Stellen RSD nicht so einfach ist. Im Land Berlin ist es so festgelegt, aber andere Bundesländer haben höhere Vergütungen. Die Jugendämter halten es zwingend für erforderlich und setzen sich dafür ein, dass auch in Berlin höhere Vergütungen durchgesetzt werden.
Antrag: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass folgende Punkte zur Verbesserung der dramatischen Arbeitssituation im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) Umsetzung finden: • Öffnung des Zugangs für pädagogische und sozialwissenschaftliche Fachkräfte bei Sicherstellung der gleichgestellten Bezahlung und Einbeziehung der benannten Berufsgruppen bei bundesweiten Bewerber / -innenaktivitäten • Ermöglichen von Praktikumsverträgen für Studierende im "Praktischen Jahr" aus anderen Bundesländern • Ermöglichen der Übernahme von Praktikanten / Praktikantinnen in den öffentlichen Dienst • Staatliche Anerkennung der Studienabschlüsse aus anderen Bundesländern • Verkürzung des Einstellungsverfahrens (lt. Protokollkontrolle auf der 26. Sitzung) • Verbindliche Einführung von Fallzahlen bis zu 65 Fälle pro Mitarbeiter /-in • Anhebung der Stellen im RSD auf mindestens E 10 TVL plus der derzeitigen Zulage • Angleichung des TVL an das Niveau TVöD. Der BVV ist zeitnah zu berichten.
Abstimmung: Mit zwei Gegenstimmen wird der Antrag mehrheitlich beschlossen. (9 Ja / 2 Nein / 0 Enthaltungen)
In der Sitzung der BVV am 14.06.2018 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Jugendhilfeausschuss überwiesen:
Drs. VIII/0481 Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass folgende Punkte zur Verbesserung der dramatischen Arbeitssituation im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) Umsetzung finden: • Öffnung des Zugangs für pädagogische und sozialwissenschaftliche Fachkräfte bei Sicherstellung der gleichgestellten Bezahlung • Ermöglichen von Praktikumsverträgen für Studierende im "Praktischen Jahr" aus anderen Bundesländern • Ermöglichen der Übernahme von Praktikanten / Praktikantinnen in den öffentlichen Dienst • Staatliche Anerkennung der Studienabschlüsse aus anderen Bundesländern • Verkürzung des Einstellungsverfahrens.
Der Jugendhilfeausschuss hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 26.09.2018 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (9:2:0) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass folgende Punkte zur Verbesserung der dramatischen Arbeitssituation im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) Umsetzung finden: • Öffnung des Zugangs für pädagogische und sozialwissenschaftliche Fachkräfte bei Sicherstellung der gleichgestellten Bezahlung und Einbeziehung der benannten Berufsgruppen bei bundesweiten Bewerber /-innenaktivitäten • Ermöglichen von Praktikumsverträgen für Studierende im "Praktischen Jahr" aus anderen Bundesländern • Ermöglichen der Übernahme von Praktikanten / Praktikantinnen in den öffentlichen Dienst • Staatliche Anerkennung der Studienabschlüsse aus anderen Bundesländern • Verbindliche Einführung von Fallzahlen bis zu 65 Fälle pro Mitarbeiter /-in • Anhebung der Stellen im RSD auf mindestens E 10 TVL plus der derzeitigen Zulage • Angleichung des TVL an das Niveau TVöD. Der BVV ist zeitnah zu berichten.
Abstimmungsergebnis: dafür: 9; dagegen: 2; Enthaltung: 0. |
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