Auszug - Notfallmanagement für öffentliche Bildungseinrichtungen
Herr Henkel informiert, dass am 28.06.2018 ein Änderungsantrag gestellt wurde. Der neue Antrag bezieht sich auf den Bereich Schule, damit sind die Jugendfreizeiteinrichtungen nicht mehr betroffen. Folglich gibt es für den Antrag im JHA keine Zuständigkeit mehr.
Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Jugendhilfeausschuss erklärt seine Nichtzuständigkeit, da durch die Änderung im Schulausschuss der Antrag nur für den Ausschuss für Schule gültig ist. Abstimmungsergebnis: dafür: ; dagegen: ; Enthaltung: . |
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