Auszug - Berliner Mobilitätsgesetz bereits jetzt berücksichtigen - Empfehlung  

 
 
13. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 5.3
Gremium: Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 15.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VIII/0340 Berliner Mobilitätsgesetz bereits jetzt berücksichtigen
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0278/15/18
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneBA, StadtStraGrüUm
  Leistner, Claudia
Drucksache-Art:AntragZwischenbericht in MdV
Ortsbezüge:Gesamtbezirk

Herr Hanke begründet den Antrag.

Herr FöhrenbachAntrag ist nicht zustimmungsfähig, weil niemand weis, wie das Moblilitätsgesetz in der Endfassung aussehen wird.

Herr Thieses geht um Planungen, nicht um konkretes Handeln

Herr BzStR lmerstimmt dem zu

Herr Henzesieht die Gefahr ineffizienten Handelns seitens der Verwaltung

Herr Reimer äert sich dazu am Beispiel des Planens von Radwegen

Herr Oestreichsieht darin eine Botschaft zur Diskussion

Herr Thies regt Änderungen an: Das Bezirksamt wird ersucht, das sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindliche neue Mobilitätsgesetz des Landes Berlin bei den bezirklichen Radverkehrsplanungen und -vorhaben, die sich noch nicht in der Phase der Bauausführung befinden, zu berücksichtigen.

Abstimmung:7:2:2.

 


Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

In der Sitzung der BVV am 25.01.2018 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten überwiesen:

 

Drs. VIII/0340

Das Bezirksamt wird ersucht, die Maßgaben, die sich aus dem aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindlichen neuen Mobilitätsgesetz des Landes Berlin ergeben, bei den bezirklichen Radverkehrsplanungen und -vorhaben, die sich noch nicht in der Phase der Bauausführung befinden, zu berücksichtigen.

 

Der Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (7:2:2) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindliche neue Mobilitätsgesetz des Landes Berlin bei den bezirklichen Radverkehrsplanungen und -vorhaben, die sich noch nicht in der Phase der Bauausführung befinden, zu berücksichtigen.


Abstimmungsergebnis: dafür: 7; dagegen: 2; Enthaltung: 2.


 
 

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