Auszug - Gemeinsame Lesung des Entwurfes zur Steganlagenkonzeption Rechtliche Randbedingungen / Gewässerökologische Auswirkungen
Herr Ram fragt zur Befristung von Steganlagen. Auf die Frage von Herrn Henze, wie viele Anlagen genehmigt, wie viele nicht genehmigt, ausgelaufen bzw. illegal sind, antwortet Herr Geschanowski: Im Rahmen der Konzeption werden nicht alle Anlagen erfasst. Herr Dr. Kleinlosen auf Frage von Frau Dr. Schlaak: Eine Stelle für einen neuen Mitarbeiter, der Anlagen kontrolliert, ist ausgeschrieben. Herr Dr. Kleinlosen auf Frage von Herrn Henze: Bei Nähe zu Röhricht ist eine zusätzliche naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Herr Henze fragt zur Genehmigungsbedürftigkeit bei Eigentümerwechseln. Herr Henze und Herr Walz weisen darauf hin, dass der Sauerstoffaustausch durch die Schraubenbewegung von Motorbooten befördert werde. Herr Dr. Kleinlosen: Es Gibt keine Verkehrssicherungspflicht bei privat genutzten Steganalgen, daher wird eine Beleuchtung nicht grundsätzlich genehmigt. Frau Borkenhagen weist daraufhin, dass nach einem BVV-Beschluss die Bänke einzubeziehen sind. Entsprechend der Protokollkontrolle in der 14. Sitzung wird folgende Ergänzung hinzugefügt: "Herr Henze bittet darum, dass der Erläuterungsbericht zur Steganlagenkonzeption nach Abschluss der Diskussion über die Einzelabschnitte / Abschnittsblätter erneut diskutiert werden sollten."
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