Auszug - Mitteilungen/Organisatorisches
Frau Rohde begrüßt die Anwesenden. Frau Rohde beabsichtigt vorab wichtige Formalien zu klären. Frau Rohde hat vorab die Rechtsauskunft für die Beschlussfassung der Fördervorschläge zur Befangenheit bei Abstimmungen an die Mitglieder des Ausschusses geschickt. Befangene Mitglieder haben bei Abstimmung und Beratung über die Fördervorschläge den Saal zu verlassen. Stellvertreter /-innen, die nicht befangen sind, dürfen abstimmen. Die Mitglieder des Ausschusses verständigen sich darauf, dass Frau Rohde bis zu TOP 5 die Sitzung leitet. Danach erfolgt eine Wahl, wer amtierende/r Vorsitzende/r ist. Frau Köpp erkundigt sich, warum § 11, § 13.1 und § 16 zusammen abgestimmt werden. Frau Hölling gibt an, dass der Ausschuss formal nur über § 11 einen Beschluss fassen müsste, da jedoch Mittel aus § 13.1 sowie § 16 für § 11 verwendet werden sollen, ist eine gemeinsame Abstimmung erforderlich. Herr Thron erkundigt sich bei Befangenheit a) Wie viele Mitglieder noch anwesend sind Antwort: 9 b) ob die Befangenen in den Gästemodus rutschen können Antwort: Es handelt sich um eine juristische Angelegenheit; wenn Entscheidungen nicht angefochten werden sollen, ist die Abwesenheit der Befangenen erforderlich. Frau Wahlen erkundigt sich, ob das auch die Gäste betrifft. Antwort: ja, wenn sie befangen sind, empfiehlt das Jugendamt, dass sie auch nicht teilnehmen. Die Mitarbeiterinnen vom Jugendamt dürfen bleiben.
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