Auszug - Sonstiges Die Behandlung der Einwohneranträge kann im Oktober noch stattfinden. Termin muss noch ausgehandelt werden.
Behandlung der Einwohneranträge kann bis 26.10. erfolgen. Die gesetzlich vorgegebene Behandlung innerhalb der 2-Monatsfrist spricht gegen eine Vertagung in die nächste Wahlperiode. Ziel StaT-Termin 24.-26.10. Gesprächsveranstaltung mit Antragstellern der Einwohneranträge, falls diese dies wünschen.
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