Auszug - Berufung eines beratenden und eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Die Aussprache wird nicht gewünscht. Es erfolgt kein Widerspruch zum Vorschlag der Durchführung einer offenen Abstimmung. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend der Benennung nach § 35 (8) AG KJHG durch den Bezirksstadtrat für Jugend und öffentliche Ordnung wird
Abstimmungsergebnis: Frau Kammler dafür: mehrheitlich; dagegen: 1; Enthaltung: 0. Abstimmungsergebnis: Frau herrmann dafür: mehrheitlich; dagegen: 1; Enthaltung: 0.
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum / Bericht / Nr. MdV / lfd. Nr.
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