Auszug - Zielvereinbarung § 11 SGB VIII Stand § 16 und §13.1 SGB VIII  

 
 
71. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 09.12.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Der Beschlussentwurf der Fraktion Die LINKE liegt bereits allen vor. Frau Flader hat noch einen eigenen Vorschlag verschickt. Eine Anpassung beider wird angestrebt. Auf Anregung von Frau Ehrich wird vereinbart, dass es Medienbildung (statt Medienkompetenz) aufgenommen wird. 

Es folgt eine kontroverse Diskussion über Querschnittsaufgaben und Schwerpunktsetzung der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII. Eine Aufzählung aller Aufgaben erscheint einigen Mitgliedern als unnötig, da es ja um Schwerpunktsetzungen gehen soll.

Eine von Herrn Werner beantragte Vertagung wird mehrheitlich abgelehnt.

Die Mitglieder verständigen sich, über jede vorgeschlagene Ergänzung bei den Querschnittsaufgaben einzeln abzustimmen. 

    Sucht und Gewaltprävention

Bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen.  (7 / 2 / 0)

    Umweltbildung

Bei drei Gegenstimmen und drei Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.  (4 / 3 / 3)

    Kulturelle Bildung

Bei vier Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.  (2 / 3 / 4)

 

Der Begleitantrag zur Förderung 2016/2017 mit den beiden beschlossenen Ergänzungen wird mit folgendem Antragstext abgestimmt.

 

 

Zielvereinbarungen

Der JHA beschließt in die zu vereinbarenden Zielvereinbarungen für Projekte und Einrichtungen der Jugendarbeit nach §11 SGBVIII die Aufnahme folgender Eckpunkte:

  • Öffnungszeiten beginnen ab 14 Uhr (außer in den Ferien), da die verlässliche Halbtagsschule davor die Betreuung der Kinder/Jugendlichen absichert
  • Projekte für BesucherInnen unter 14 Jahren verfügen über ein Konzept zur Heranführung der Älteren an JFEs für Jugendliche ab 14 Jahren
  • Konzepte wirksamer Öffentlichkeitsarbeit und Werbung mit der Ausrichtung auf die jeweilige Zielgruppe Kinder/ Jugendliche
  • konkrete Maßnahmen, Projekte, Aktionen zur Umsetzung folgender Querschnittsaufgaben:
    • Geschlechtsspezifische Arbeit
    • Politische Bildung
    • Medienbildung
    • Partizipation
    • Sozialraumorientiertes Arbeiten
    • Sucht- und Gewaltprävention
    • Umweltbildung
    • Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen mit
      • Migrationshintergrund
      • Behinderung
      • unterschiedlicher sexueller Orientierung
      • unterschiedlichen religiösen Bekenntnissen.

 

Der JHA erwartet zur Qualitätsentwicklung, Außenwirkung und Personalveränderung der Einrichtungen des öffentlichen Trägers in Bezug auf die beschlossenen Zukunftswerkstätten eine regelmäßige Berichterstattung.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes unterstützt im Rahmen der Kooperation von Jugendarbeit und Schule, durch Absprachen mit dem Bereich Schule, die Werbemöglichkeiten von Jugendfreizeiteinrichtungen an Schulen für ihre Angebote.

 

Abstimmung:

    Mit einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung mehrheitlich beschlossen. (8 / 1 / 1)


 
 

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