Auszug - Information über die nachteiligen Umweltwirkungen von Terrassenheizstrahlern
Das Bezirksamt unterstützt das Ansinnen und fragt, weshalb weitergehend keine Untersagung beantragt wurde, beispielsweise in Form einer Sondernutzung auf öffentlichem Straßenland. Nach einer umfangreichen Debatte wurde mehrheitlich die Vertagung gewünscht und die Antragssteller gebeten, einen entsprechenden Änderungsantrag zu formulieren, mit welchem das Bezirksamt ersucht wird, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Untersagung der Ausschöpfung von Terrassenheizstrahlern auf öffentlichem Straßenland zu untersagen. |
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