Auszug - Abschließende Beratung Fördervorschlag Jugendarbeit § 11 SGB VIII  

 
 
69. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 04.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Rathaussaal
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

TO Fördervorschlag

Im Vorfeld wurden von Frau Stantien einige Änderungsanträge an alle Mitglieder verschickt. Herr Freier verteilt als Tischvorlage noch zwei Anträge.

Frau Stantien äußert sich zu dem vom Jugendamt vorgeschlagenen Tausch „Horn“ und „Inhouse“ zur Erreichung von Synergieeffekten zwischen 2 Projekten in einem Sozialraum in einer Trägerschaft.

Dem Träger mehr Zuwendung zu bewilligen, als dieser beantragt hatte, lehnt sie ab. Gleichzeitig ist Frau Stantien wichtig, dass die gewachsene Beziehungsarbeit und die bestehenden Kooperationen, die nicht sozialräumlich angebunden sind, erhalten bleiben und mit umziehen. Auch aus diesem Grund hält sie es für erforderlich, zeitgleich zum Förderbeschluss einen Antrag an die BVV zu stellen. Die Herstellung der Barrierefreiheit der Weiskopffstr. 14 ist für sie eine Voraussetzung für den vorgeschlagenen Tausch.

Herr Grunst informiert über seine mit dem Geschäftsführer des Trägers, den Mitarbeitern der beiden Einrichtungen und den „betroffenen“ Nutzern geführten Gespräche und auch über die von dort erhaltenen positiven Rückmeldungen. Die Herstellung der Barrierefreiheit wird ebenfalls als erforderlich gesehen, aber nicht als Voraussetzung für den Tausch. Die gemeinsame zeitnahe Konzeptentwicklung wird als dringend notwendig erachtet. Wichtig bleibt, dass auch die überregionalen Angebote des „Horn“ nicht vernachlässigt werden dürfen. Frau Stappenbeck geht noch einmal auf die Frage der Finanzierung ein. Der Träger hat ursprünglich einen Finanzierungsantrag für das „Inhouse“ gestellt. Nach diesem Finanzierungsantrag gab es die Gespräche zwischen dem Stadtrat, ihr und dem GF des Trägers, in dem der Tausch der Einrichtungen vorgeschlagen wurde. In diesen Verhandlungen ist dem Träger angeboten worden, mit insgesamt vier Stellen zwei Projekte zu betreiben. Dadurch entstand eine höhere Zuwendungssumme als ursprünglich im Antrag für das „Inhouse“ durch den Träger gestellt wurde. Zu diesem Zeitpunkt war auch noch nicht abzusehen, ob die Stelle die über die Kirchengemeinde finanziert wird, auch an einen anderen Standort verlagert werden kann.

 

Herr Bünger unterstützt inhaltlich auch den Antrag von Frau Stantien. Die Barrierefreiheit in der Weiskopffstraße 14 herzustellen, bleibt ein zentrales Thema, aber sollte nicht zur Voraussetzung gemacht werden. Frau Stantien sieht es auch als einen Prozess (Konzept und Barrierefreiheit entwickeln).

Herr Welters will verhindern, dass erst Barrierefreiheit hergestellt werden muss und dann Konzept entwickeln wird. Wenn durch die „Unionfans“ die Bereitschaft besteht, da mitanzupacken, sollte das parallel möglich sein. 

Über inhaltliche oder finanzielle Anträge soll getrennt abgestimmt werden. Es wird zuerst über den weitergehenden Antrag von Frau Stantien abgestimmt.

 

Dringender Antrag an die BVV

Der JHA stellt im Rahmen der  Diskussion zur Förderung der JFEs fest, dass die Herstellung der Barrierefreiheit in der Weiskopffstr. 14 in OSW eine hohe Priorität hat um in der JFE „Horn“ gewachsene Partnerschaften und Partizipation von Kindern und Jugendlichen auch an diesem Ort weiter fortsetzen zu können. Das Bezirksamt wird ersucht, für die bauliche Sanierung zur Herstellung der Barrierefreiheit des öffentlich genutzten Hauses Weiskopffstr. 14 die dringend notwendigen Schritte umgehend einzuleiten.

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

 

Antrag Frau Stantien zur Verlagerung „Horn“ / „Inhouse“

Mit der Verlagerung von „Horn“ und „Inhouse“ geht die Herstellung der Barrierefreiheit im Haus Weiskopffstr. 14 einher. Alle Angebote, Kooperationen, die nicht sozialräumlich gebunden sind, müssen in der Weiskopffstr. 14 eine langfristige Perspektive erhalten.

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.  (3 Ja / 7 Nein / 0 Enthaltungen) 

 

Nachfolgend wird diskutiert, ob die vom Jugendamt vorgeschlagene Fördersumme („Horn“ und ASP in einer Trägerschaft) dem Träger Sozialdiakonische Jugendarbeit Lichtenberg bewilligt werden soll. Oder wie von Frau Stantien bereits vorgeschlagen, eine Kürzung erfolgen sollte. Herr Freier schlägt hier ebenfalls eine Kürzung des Fördervorschlages vor.

Frau Stappenbeck konnte mittlerweile klären, dass die Stelle für Jugendarbeit auch am neuen Standort „Horn“ über den Kirchenkreis finanziert wird. Bei der Erarbeitung des Fördervorschlages durch das Jugendamt war die Finanzierung dieser Stelle noch offen.

Herr Freier berichtet über sein Gespräch mit Herrn Heinisch (GF SozDia) und schlägt als Ergebnis dieser Abstimmung mit Herrn Heinisch,  eine Reduzierung der Fördersumme um 40.000 € vor.

Frau Flader unterstützt den Antrag von Herrn Freier und überreicht eine Unterschriftsammlung gegen die vorgeschlagene Schließung der Schulstation. Wenn die 40.000 € für die Schulstation eingesetzt werden, müsste nur eine Stelle der Schulstation gekürzt wird. Gleichzeitig wird damit auch der zeitliche Rahmen geschaffen, sich um andere Finanzierungsmöglichkeiten zu bemühen.

Eine Verknüpfung der Reduzierung einer Fördersumme mit gleichzeitiger Erhöhung der Fördersumme bei einem anderen Träger wird durch Herrn Professor Hage abgelehnt. Er schlägt vor, darüber getrennt abzustimmen. Eine Förderung der Schulstation aus den Zuwendungsmitteln für Jugendarbeit wird von ihm abgelehnt. Aus seiner Sicht handelt es sich um reguläre Angebote der Schule, die nicht aus Jugendarbeit finanziert werden sollten.

Herr Bünger findet die Kürzung um 40.000 € sinnvoll und großzügig vom Träger. Er hätte dafür aber andere Verwendung. Er hält eine Konzentration auf die Kernaufgaben der Jugendhilfe für erforderlich und sieht im Bezirk andere soziale Brennpunkte, auf die er die Gelder aufteilen möchte.

Frau Stantien unterstützt den Vorschlag von Herrn Bünger und belegt ihre Vorschläge der Förderung anhand aktueller Zahlen aus der Jugendhilfeplanung. Sie hält gerade Alt-Treptow schon für übermäßig gut ausgestattet. Gleichzeitig hält sie es für vertretbar, dass die Schüler der BouchéGS auch in die beiden schon sehr gut ausgestatteten Jugendprojekte in Alt-Treptow gehen können.

Es wird entschieden, erst über die Reduzierung der Fördersumme zu entscheiden und dann weiter inhaltlich über die Verteilung zu beraten.

 

Antrag 1 Herr Freier:

Der JHA beschließt, dass die Zuwendung für den Träger Sozialdiakonische Jugendarbeit Lichtenberg zur Betreibung des Abenteuerspielplatzes in der Kaulsdorfer Str. und dem Horn im Fördervorschlag des Jugendamtes um 40.000 Euro reduziert wird.

Einstimmig beschlossen.

 

Herr Bünger fragt nach, ob das Jugendamt bei der Erarbeitung des Fördervorschlags bereits andere Finanzierungsmöglichkeiten für die Schulstation gesehen hat. 

Frau Stappenbeck erklärt, dass sie innerhalb des Jugendamtes oder in der Zuständigkeit des JHA gegenwärtig keinen Spielraum sieht. Die Betreibung eines Hortes/EFöB in freier Trägerschaft bietet Finanzierungsmöglichkeiten. Die Entscheidungen darüber liegen aber im Zuständigkeitsbereich von Sen BJW und der Schulkonferenz.

 

Antrag 2 Herr Freier

Die freiwerdenden 40.000 Euro werden der Schulstation in der BouchéGS zunächst für ein weiteres Jahr zur Verfügung gestellt.

Das Jugendamt wird mit dem Beschluss der Weiterfinanzierung der Schulstation damit beauftragt mit den schulischen Gremien ergebnisoffen in einen Diskurs zu gehen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Übertragung des Schulhortes an einen freien Träger der Jugendhilfe sinnvoll sein könnte. Zeitgleich wird geprüft, ob für die Finanzierung der Schulstation in der Bouchéstr.  andere Fördermöglichkeiten bspw. Landesprogramme in Betracht kommen.

Mehrheitlich beschlossen (7 JA / 5 Nein / 0 Enthaltungen)

 

Frau Stantien möchte auf der Grundlage des eben beschlossenen Antrages einen weiteren Antrag einbringen. Da die Mehrheit der Mitglieder jetzt beschlossen hat, 40.000 € der Schulstation in der Bouché-GS für ein Jahr zu geben, wären dies in 2017 wieder verfügbar. Wenn dann die Finanzierung für die Schulstation anders geklärt wurde, sollen diese 40.000 € Zuwendung an das Projekt „Rudi“ und „Flußbad Gartenstr.“ gehen. Herr Welters hält es ebenfalls für dringend erforderlich, dass die wichtigeren Sozialräume bereits jetzt berücksichtigt werden und denen damit doch auch schon eine Perspektive für das nächste Jahr gegeben wird.

In der weiteren Diskussion wird noch einmal klargestellt, dass der JHA heute über die Fördersummen des Doppelhaushaltes (2016/2017) entscheidet. Trotzdem wäre auch bei einzelnen Projekten per Beschluss eine Ausnahme (Förderung nur für ein Jahr) denkbar. Aus Haushaltsjährlichen Gründen werden die Bescheide vom Jugendamt jährlich erteilt.

Herr Zellmer und Herr Düsterhöft sprechen sich dagegen aus, zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits über die weitere Verwendung der 40.000 € entscheiden zu müssen.

 

Antrag Frau Stantien

Ab dem 01.01.2017 werden die offenen 40.000 € hälftig den Projekten "Rudi" und "Flußbad Gartenstraße" zur Verfügung gestellt um eine Annäherung an die Mindestausstattungsstandards zu erreichen.

Mehrheitlich abgelehnt (4 Ja / 6 Nein/ 0 Enthaltungen)

 

Frau Stantien begründet ihren Antrag, der Jugendkunstschule 5.000 € weniger zu bewilligen. Sie geht davon aus, dass mit 34.000 € Honorarmittel diese bereits übermäßig gut ausgestattet sind und daraus die 5.000 € für die Kofinanzierung genommen werden könnten. Insgesamt findet sie, dass die Jugendkunstschule ja auch durch den Lehrerstundenanteil bereits einen „Mehrwert“ an Personalmittel über Schule hat. 

Herr Bünger hält es für wichtig, dass die 5.000 € für die Kofinanzierung da bleiben, dafür wurde ja auch der Anteil an Lehrerstunden erhöht. Er würde das für ein falsches Signal halten.

Frau Stantien zieht ihren Antrag zurück.

 

Antrag Einnahmen Frau Stantien

Frau Stantien erläutert den Hintergrund des Antrages. Entsprechend der vom Jugendamt verteilten Übersicht Zuwendung haben  5 Projekte weniger Einnahmen als  2015 geplant.  Sie geht davon aus, dass hier die weniger geplanten  Einnahmen (19.050 €) noch als „Rücklage“ zur Verfügung stehen müssten. Frau Buch erklärt, dass die angenommene Rücklage nicht besteht, da die Einnahmen auf der Basis von 2015 für den Fördervorschlag berechnet wurden (Geprüfte Ausgaben Personal, Betriebskosten, Sachkosten – Einnahmen 2015 = Zuwendungssumme 2016). Sie erklärt, dass im Vorfeld zum Fördervorschlag durch die jeweiligen Regionalkoordinatoren die Plausibilität geprüft wurde.

Frau Stantien zieht ihren Antrag zurück und kündigt an, im Einzelfall konkret nachzufragen.

 

Frau Stantien stellt ihren Antrag auf Erhöhung der vorgeschlagenen Fördersumme für das Flußbad Gartenstr. (um 22.051,79 €) und für „RUDI“ (um 15.350 €) vor. Diese Anträge werden insbesondere notwendig, um dem Beschluss des JHA nach Mindestausstattungsstandards zu entsprechen. Des Weiteren begründet Frau Stantien den Antrag mit dem schlechten Sozialstatus des Sozialraumes und dem zunehmendem Wohnungsbau im Ortsteil.

Herr Bünger gibt inhaltlich Frau Stantien völlig Recht, hält es aber nicht für richtig, eine Fördersumme zu beschließen die nicht gegenfinanziert ist. Dieser zusätzliche Betrag wäre nicht mehr im Rahmen der für Zuwendung gesetzten Summe.

Herr Welters schlägt vor, den Kinderbauernhof aus dem Stadtquartiermanagement zu finanzieren. Er sieht da Spielraum für eine Finanzierung.

Herr Bünger, Frau Flader und Herr Grunst äußern ihre Bedenken gegen diesen Vorschlag (u.a. Keine Finanzierung von Personalkosten).

Herr Freier unterstreicht, dass er keinen Beschluss fassen will, wo es keine Gegendeckung gibt.

Frau Stantien erwartet vom JHA, dass er seine selbst gefassten Beschlüsse Mindestausstattungsstandards auch tatsächlich verwirklichen will. Dann muss den beiden Projekten auch mehr Zuwendung für Personal bewilligt werden.

Frau Stantien schlägt vor, dem Kinderbauernhof keine Zuwendung zu bewilligen und dafür das „Flußbad Gartenstr.“ und „RUDI“ zu fördern.  Herr Bünger hält das für den falschen Weg. Gerade in Altglienicke besteht ein hoher Bedarf.

Frau Flader unterbreitet den Vorschlag, dem Kinderbauernhof (Neuantrag) eine halbe Stelle und die andere halbe Stelle für das Projekt  „RUDI“ zu finanzieren.

Herr Bünger hält den  ASP in Altglienicke für eine wichtige Baustelle und dort wird die ganze Personalstelle benötigt.

 

Herr Freier stellt den Antrag:

Der Kinderbauernhof soll nicht gefördert werden  und dafür soll das freiwerdende Geld (36.000 €) an das „Flußbad Gartenstr.“ und „RUDI“  verteilt werden.

Mehrheitlich abgelehnt.  ( 2 Ja / 9 Nein / 1 Enthaltung)

 

Herr Freier stellt folgenden Antrag:

Der Kinderbauernhof wird mit 18.000 €  und das Projekt „RUDI“ wird mit 18.000 € gefördert. 

Mehrheitlich beschlossen  (9 Ja / 1 Nein / 2 Enthaltung)

 

Frau Stantien will eine Positionierung das JHA. Sie möchte den Bedarf an Mindestausstattungsstandards festgestellt wissen und im Rahmen der Haushaltsdurchführung soll die Verwaltung das dann umsetzten.

Herr Grunst, Herr Freier und Frau Stappenbeck verweisen darauf, dass im Rahmen der laufenden Haushaltsdurchführung dies nicht finanzierbar ist.

 

Frau Stantien stellt einen weiteren Antrag.

Der JHA erkennt grundsätzlich auch für die Projekte Rudi und Flußbad die Personal-MindestAussattungstandards an und ersucht die Verwaltung, im Rahmen der Haushaltsdurchführung, eine Angleichung an diese zu gewährleisten.

Mehrheitlich abgelehnt  (5 Ja / 7 Nein / 0 Enthaltungen )

 

Frau Stantien begründet ihren Beschlussvorschlag zum Allendeviertel. Sie schlägt vor, die „Bude“ mit 60.000 € zu fördern. Die über den Vorschlag der Verwaltung hinausgehenden 30.000 € sollten nach ihrer Einschätzung ebenso aus dem Titeln 67161 bei Kapitel 4040 finanzierbar sein. 

Frau Stappenbeck erklärt, dass der Titel ja schon bereits geplant ist und da kein weiterer Spielraum besteht,  um noch zusätzlich Geld rauszunehmen. Ansonsten müssten andere Projekte nach § 16 SGB VIII gekürzt werden. Außerdem muss aus diesem Titel auch der begleitete Umgang finanziert werden.

Des Weiteren erinnert sie, dass die Betriebskosten bisher ja auch vom Jugendamt finanziert wurden. Sie hält es für wichtig, erst einmal die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt abzuwarten und mit dem Träger in die Verhandlungen zum Nutzungs- und Zuwendungsvertrag zu gehen.

Herr Bünger schlägt vor, sich im Laufe des Jahres die Projekte nach § 16 SGB VIII nochmal anzusehen um gegebenenfalls weitere Entscheidungen treffen zu können. Herr Bünger will auch nicht schon der Zukunftswerkstatt vorgreifen und die Ergebnisse abwarten.

Frau Stantien zieht den Antrag zurück.

 

Antrag Ortolfstr. 184 - Frau Stantien

Es wird deutlich gemacht, dass die Medienetage mit einem eingeschränkten Angebot dort weiter tätig sein will. Wichtig sind die Zukunftswerkstatt mit allen Akteuren und eine stärkere Hausleitung durch den öffentlichen Träger. Frau Stantien erwartet auch die stärkere Ausrichtung auf Kinder und Jugendliche ab 14 Jahre (wie bereits im Maßnahmeplan verankert).

Frau Stappenbeck verweist auf die notwendigen Abstimmungen zwischen allen Fachbereichen. Die Zuständigkeit und Federführung für das gesamt Haus liegen aber nicht im Jugendamt, sondern in der Abt. Weiterbildung, Kultur, Schule und Sport. Das Haus ist nicht im Fachvermögen des Jugendamtes.

Herr Werner unterstreicht die Notwendigkeit der zeitnahen Durchführung der Zukunftswerkstatt.

 

Frau Stantien stellt den Antrag:

Die Zukunftswerkstatt wird mit allen Akteuren durchgeführt und berücksichtigt u.a.

-          Konzept Medienbildung für Multiplikatoren aus JFEs, Eltern, Schulklassen etc. mit temporären offenen Angeboten im Rahmen der hausinternen Kooperation zu entwickeln,

-          Team mit mind. 3 MA des öffentlichen Trägers (incl. Kompetenter, durchsetzungsfähiger Hausleitung) steht fest,

-          Inhalte der öffentlichen JFE und (inhaltliche/räumliche) Verknüpfung mit Medienbildung und Outreach sind geklärt.

Das Ergebnis der Zukunftswerkstatt ist im JHA bis April 2016 vorzulegen.

Der Antrag von Frau Stantien wird einstimmig beschlossen.

 

Herr Freier stellt seinen Antrag zum Bürgerhaus Altglienicke vor. Die Mitglieder des JHA verständigen sich, diesen als Antrag an die BVV zu stellen.

 

Der Antrag von Herr Freier soll als Antrag an die BVV formuliert werden.

Das Bezirksamt wird ersucht, dass unter der Federführung des Jugendamtes eine fachübergreifende Hauskonferenz im Bürgerhaus Altglienicke durchgeführt wird.  Ziel ist es die bestehenden Angebote besser miteinander zu vernetzen und eine gemeinsame Strategie, zu entwickeln. Die ersten Ideen dazu werden in einer gemeinsamen Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses, des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur und des Ausschusses für Soziales und Gesundheit im Februar vorgestellt. 

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

 

Herr Freier stellt den Antrag, dass „heim(e)lich" (4.580 €) ebenfalls gefördert werden soll. Die Mittel sollen im Rahmen der Haushaltsdurchführung in 2016 zur Verfügung gestellt werden. 

Frau Stappenbeck erläutert, dass eine Finanzierung aus Zuwendungen für Jugendarbeit (§11 SGB VIII) nicht möglich ist.

Herr Werner ergänzt, dass die Verwaltung doch bereits zugesagt hat, eine andere Lösung über die Region zu finden.

Herr Bünger formuliert einen weiteren Antrag zur Finanzierung des Projektes „heim(e)lich".

 

Antrag Herr Bünger: 

Die Verwaltung wird gebeten, das Projekt heim(e)lich  dahingehend zu beraten, aus welchen Mitteln das Projekt ab 01.01.2016 gefördert werden kann.

Einstimmig beschlossen.

 

Herr Freier lässt über die Förderung aller Projekte abstimmen.

Der Fördervorschlag des Jugendamtes wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungsanträge angenommen.   

Mehrheitlich beschlossen (10 Ja / 1 Nein / 1 Enthaltung )

 

Frau Stantien wird den Begleitantrag zur Zielvereinbarung in der nächste Sitzung vorstellen.


 
 

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