Auszug - Sichere Straßenquerung am Alten Wasserwerk Friedrichshagen
Nach Diskussion, in der angemerkt wurde, dass das Konfliktpotential Fußgänger / Radfahrer vorhanden ist, eine Querungshilfe das Gefahrenpotential nicht mindert und ein Fußgängerüberweg wegen unzureichender Frequentierung nicht zulässig ist, erklärt sich der Ausschuss für nicht zuständig. Es wird folgende Stellungnahme beschlossen: nicht zuständig.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau hat festgestellt, zu diesem Antrag – auch mangels Zuständigkeiten für verkehrsorganisatorische Maßnahmen – keinen sinnvollen Beitrag leisten zu können. Die Anordnung eines Fußgängerüberweges liegt in der Zuständigkeit des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten.
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