Auszug - Bericht des Bezirksamtes  

 
 
33. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 21.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:05 Anlass: ordentliche
Raum: FamilienBegegnungsZentrum Altglienicke
Ort: Köpenicker Str. 42/ Ecke Besenbinderstr. 2, 12524 Berlin

Bezirksbürgermeister Igel

Herr Igel über die Einrichtung einer berlinweiten Arbeitsgruppe (WA), in die sich wg. der neuen gesetzlichen Novelle unser Bezirk personell einbringt.

Bzgl. eines neuen Standesbeamten ist das Auswahlverfahren abgeschlossen, so dass ab 01.06. diese Stelle wahrgenommen kann. Die Öffnungszeiten (Spätzeiten) des Standesamtes bleiben wie bisher verkürzt.

Die Bearbeitungszeit je Kunde in den Bürgerämtern betrug im April 2015 ca.10 Minuten

Sechs Wochenendvoraustermine für die Zukunft geplant. Derzeit läuft noch ein Auswahlverfahren für drei weitere Mitarbeiter im Bürgeramt (Abschluss 15.06. 2015), die jedoch entsprechend Senatsvorlage auf zwei Jahre befristet sind.

Bezirksamt Kreuzberg – Friedrichhain hat ein Ausbildungsamt; die Mitarbeiter unseres Bezirkes sollen dort über einen bestimmten Zeitraum tätig sein – Ausbildung in der BA-Tätigkeit.

Zum Abschluss des Berichtes stellte der Einzel-BzV Liebenow (für NPD) eine Frage außerhalb der Zuständigkeiten.

 

Bezirksstadtrat Grunst JugOrd:

„Dreckecken-Hotline“ der BSR

  1. „Dreckecken-Hotline“ der BSR

 

Auch in diesem Jahr unterstützte die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes die jährliche Aktion „Dreckecken-Hotline“ der BSR. Der Fokus ist in der Kommunikation auf Müllablagerungen gerichtet, die sich auf öffentlichem Straßenland befinden. Es werden aber auch zahlreiche Hinweise auf Verschmutzungen, die sich auf anderen Flächen befinden, z. B. in Parkanlagen oder auf Privatgrundstücken, gemeldet. Für diese Flächen hat das Ordnungsamt im Interesse der Sauberkeit im Bezirk Treptow-Köpenick entsprechend das weitere Verfahren koordiniert.

 

  1. Baustellenkontrollen

 

Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde führte im vergangenen Monat gemeinsam mit den Polizeiabschnitten 65 und 66 neun Baustellenkontrollen im öffentlichen Straßenland durch. Fünf der Baustellen waren ohne Beanstandungen. Bei vier Baustellen fehlten teilweise Verkehrszeichen oder waren falsch aufgestellt; es wurden jeweils Maßnahmen zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes veranlasst.

 

  1. Gewerberechtliche Kontrollen

 

Durch den Prüfdienst des Ordnungswidrigkeitenbereichs wurden im April 2015 insgesamt über 500 gewerberechtliche Prüfungen durchgeführt. Schwerpunktmäßig wurden Gewerbetreibende in Altglienicke, Johannisthal, Alt-Treptow, Alt-Köpenick sowie Wendenschloß überprüft.

Darunter waren rund 300 Prüfungen zur Einhaltung der Gewerbeordnung. Dabei wurden insbesondere die Bestimmungen des § 14 Gewerbeordnung zur An-, Ab- Ummeldung von Gewerbebetrieben kontrolliert. Bei rund 28 % der Kontrollen wurden Feststellungen getroffen.

Die Kontrollen zur Einhaltung der Preisangabenverordnung zeigen weiterhin, dass die Regelungen nahezu eingehalten werden; bei 52 Kontrollen wurden lediglich zwei Feststellungen getroffen.

Bei 56 Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des Gaststättengesetzes und der Spielverordnung wurden insgesamt zwölf Feststellungen getroffen.

Darüber hinaus erfolgten 55 Kontrollen zur Einhaltung sonstiger gewerberechtlicher Bestimmungen, wie bspw. des Jugendschutzgesetzes, bei denen 14 Feststellungen getroffen wurden.

 

  1. Spielhallenkontrollen

 

Am 07.05.2015 wurden sechs Spielhallen in Köpenick überprüft. Bei fünf Spielhallen gab es Feststellungen; nach Prüfung werden zehn Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei drei Spielhallen wird geprüft, ob das Verfahren zum Widerruf der Spielhallenerlaubnis einzuleiten ist. Die Spielhallen in Treptow werden zu einem späteren Zeitpunkt überprüft.

 

  1. Kontrollen der Ausnahmegenehmigung bei Gewerbetreibenden

 

Durch die Straßenverkehrsbehörde (SVB) wurden Kontrollen von Nutzung öffentlichen Straßenlandes zum Aufstellen von Waren, Schankvorgärten etc. durchgeführt (sogenannte Sondernutzungen). Im April wurden in Köpenick Nord und der Dammvorstadt 27 Gewerbetreibende überprüft. Es wurden zehn Feststellungen getroffen. In diesem Monat wurden in Alt-Treptow 35 Gewerbetreibende überprüft. Dabei wurden 13 Feststellungen getroffen. In den meisten Fällen wurden Gegenstände ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung aufgestellt.

 

Zum Aufstellen von Gegenständen auf öffentlichem Straßenland ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO notwendig. Dies umfasst z. B. Tische und Stühle, Waren, Gegenstände etc.

Genehmigungsfrei sind in Treptow-Köpenick nur Fahrradständer und Aufsteller „normaler“ Größe, die auf dem Gehwegoberstreifen direkt am Geschäft aufgestellt werden; jedoch nur wenn diese den Verkehr nicht behindern.

 

Ausnahmegenehmigung (AG) – Sondernutzungserlaubnis (SNE)

Durch die SVB wird im Rahmen des § 13 BerlStrG ein gemeinsamer Bescheid erteilt. Dieser umfaßt dann die AG nach StVO sowie die SNE nach § 11 BerlStrG.

Eine SNE ist für Tische und Stühle immer erforderlich. Für Waren im Bereich bis zu 1,50 Meter Tiefe vor dem Geschäft ist keine SNE notwendig; erst darüber hinaus.

 

  1. Schwerpunkteinsätze des Allgemeinen Ordnungsdienstes

 

Der Allgemeine Ordnungsdienst kontrollierte im April verstärkt das ordnungswidrige Radfahren auf Gehwegen. Diese Einsätze erfolgten überwiegend gemeinsam mit den Polizeiabschnitten 65 und 66. Schwerpunktbereiche waren beispielsweise die Altstadt Köpenick, die Friedrichshagener Bölschestraße, die Wilhelminenhofstraße in Oberschöneweide, die Elsenstraße in Alt-Treptow und die Köpenicker Bahnhofstraße. Insgesamt wurden über 100 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.

Parallel dazu wurden auch Schwerpunktkontrollen in Bezug auf zugeparkte Radfahrstreifen in der Oberspreestraße, Straße An der Wuhlheide, Seelenbinderstraße, Südostallee und Fürstenwalder Allee durchgeführt. Es kam vereinzelt zu Behinderungen auf den Radfahrstreifen. Die eingesetzten Dienstkräfte führten hierzu mit den angetroffenen Fahrzeugführern Gespräche. Insgesamt wurden vier Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Weitere Kontrollen zum ordnungswidrigen Radfahren auf Gehwegen und ordnungswidrig abgestellten Kfz auf Radwegen erfolgen im Rahmen der täglichen Bestreifung des Allgemeinen Ordnungsdienstes.

 

  1. Treptower Park

 

Derzeit halten sich im Tretpower Park sog. „Wandereuropäer“ auf. Es handelt sich um eine Gruppe der Sinti und Roma von ca. 20 bis 30 Personen, die zwischen den Büschen Kuhlen ausgehoben und eine Behausung eingerichtet haben. Entsprechend des BA-Beschlusses liegt die Federführung für bezirkliche Maßnahmen beim Straßen- und Grünflächenamt. Das Ordnungsamt wird unterstützend tätig.


Abstimmungsergebnis: dafür: ; dagegen: ; Enthaltung: .

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht des BA (56 KB)    

 
 

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