Auszug - Berufung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Die Aussprache wird nicht gewünscht. Es erfolgt kein Widerspruch zum Vorschlag der Durchführung einer offenen Abstimmung durch den BzVV. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend der Benennung durch den zuständigen Bezirksstadtrat nach § 35 Abs. 8 AG KJHG wird gemäß § 35 Abs. 9 AG KJHG Frau Malwine Bahlke als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses für das Mitglied nach § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG (Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten) berufen.
Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich; dagegen: 2; Enthaltung: 1.
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