Auszug - Aufstellungsbeschluss für ein soziales Erhaltungsgebiet in Alt-Treptow gemäß § 172 (1) Nr. 2 BauGB  

 
 
31. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 12.11 Beschluss:0510/31/14
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 16.10.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 20:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VII/0801 Aufstellungsbeschluss für ein soziales Erhaltungsgebiet in Alt-Treptow gemäß § 172 (1) Nr. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0510/31/14
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneBA, BauStadtUm
Verfasser:Andrea GerbodeHölmer, Rainer
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV
   Beitritt:DIE LINKE

Aussprache:

Der Ausschussvorsitzende des A. f. StaT, Herr Welters, begründet die Beschlussempfehlung.

 

Frau BzV Schmitz (SPD) mit GO-Antrag Ende der Aussprache;

Herr BzV Liebenow (für die NPD) spricht dagegen.

Abstimmung zum GO-Antrag: Bei 49 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, einen Aufstellungsbeschluss für ein soziales Erhaltungsgebiet in Alt-Treptow gemäß § 172 (1) Nr. 2 BauGB („Milieuschutzgebiet“) zu erlassen.

 

Das in Frage kommende Gebiet wird definiert durch

die Kiefholzstraße (von der Lohmühlenstraße bis zum Bahndamm der Ringbahn),

den Bahndamm nördlich weiterführend bis zur Beermannstraße,

die südliche Beermannstraße bis zur Elsenstraße,

die Elsenstraße (beidseitig) südlich führend bis zur Bezirksgrenze,

entlang der Bezirksgrenze bis zur Wildenbruchstraße,

die Wildenbruchstraße in nördlicher Richtung bis zur Karl-Kunger-Straße,

die Karl-Kunger-Straße einschließlich der südlichen Seite bis zur Bouchéstraße,

die Bouchéstraße weiterführend bis zur Harzer Straße (Bezirksgrenze),

die Harzer Straße bis zur Onckenstraße,

die östliche Seite der Onckenstraße weiterführend entlang der westlichen Seite des Schmollerplatzes bis zur Krüllsstraße,

weiter die Isingstraße (Nordseite) bis zur Lohmühlenstraße,

die Lohmühlenstraße bis zur Kiefholzstraße.

 

Nach Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung ist § 15 (1) BauGB (Zurückstellung von Baugesuchen) entsprechend anzuwenden.

Weiterhin sind die Eigentümer und betroffenen Mieter über diesen Beschluss und dessen unmittelbare Auswirkungen zu informieren.


Abstimmungsergebnis: dafür: 43; dagegen: 9; Enthaltung: 0.

 

Damit ist der Antrag der Fraktion B‘90Grüne (Beitritt: DIE LINKE) beschlossen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 12.11 VII_0801 Aufstellungsbeschluss für ein soziales Erhaltungsgebiet in Alt-Treptow (754 KB)    

  Beschluss: 16.10.2014 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 11.04.2016 realisiert Verantwortlich:
BA, BauStadtUm  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 28.11.2014  
Vermerk:

Realisierung:

 

11.04.2016 SB VII-52 lfd. Nr. 2798

 
 

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