Auszug - Bericht des Bezirksamtes
Der BzBm, Herr O. Igel, berichtet zum Aktuellen aus dem BA (Bürgerdienste und Standesamt) und beantwortet anschließend die gestellten Fragen.
Der BzStR, Herr G. Klemm, und der Leiter des OA, Herr Grunst, berichten zum Aktuellen aus dem OA, u. a. zu:
Ruhender Verkehr in der Altstadt Köpenick Ab dem 01.10.2014 wird der Allgemeine Ordnungsdienst verstärkt den ruhenden Verkehr in der Altstadt Köpenick kontrollieren. Beseitigung von Herbstlaub Wie in jedem Jahr wird der Allgemeine Ordnungsdienst Kontrollen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Laub und Schnittgut in den C-Straßen der Siedlungsgebiete durchführen.
Das Ordnungsamt Treptow-Köpenick ist in seiner Funktion als Ordnungsbehörde und zugleich Dienstleistungsverwaltung Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit werden die bisherigen Sprechzeiten der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) des Ordnungsamtes zum 01.10.2014 erheblich erweitert. Durch Umstrukturierungen und Optimierung der internen Arbeitsabläufe wird eine Aufstockung der Sprechzeiten um insgesamt 15 Stunden in der Woche ermöglicht. Die zukünftigen Sprechzeiten sind wie folgt: Mo 09.00 – 15.00 Uhr Di 09.00 – 15.00 Uhr Do 10.00 – 18.00 Uhr Fr 09.00 – 14.00 Uhr
Die ZAB erteilt z. B. Auskünfte zu Ordnungsangelegenheiten, bearbeitet Hinweise und Beschwerden, nimmt Anträge entgegen, erteilt Erlaubnisse nach dem Straßenreinigungsgesetz und gibt Auskünfte aus der Gewerbedatenbank.
Auch hinsichtlich der Terminvereinbarung versteht sich das Ordnungsamt als moderne Verwaltung. Eine Online-Terminvereinbarung ist bereits seit einigen Monaten für einzelne Dienstleistungen des Ordnungsamtes möglich.
Der Prüfdienst des Ordnungswidrigkeitenbereiches führte im September 2014 mehrere Kontrollen zur Einhaltung der Preisangabenverordnung, insbesondere bei Gewerbetreibenden in der Bölschestraße und in der Altstadt Köpenick, durch. Insgesamt wurden 25 Verstöße festgestellt.
Aufgrund einer Änderung des Tierschutzgesetzes benötigen nun auch gewerbsmäßige Hundetrainer, Betreiber von Hundeschulen und Einführer von Wirbeltieren (z. B. für Hunde aus dem nichteuropäischem Ausland) ab dem 01. August 2014 für ihre Tätigkeit eine Genehmigung der zuständigen Veterinärbehörde (Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz). Für die Bearbeitung hat der Gesetzgeber den Behörden eine Übergangsfrist von 4 Monaten eingeräumt. Für die Erlaubniserteilung müssen die Antragsteller ihre Zuverlässigkeit (Polizeiliches Führungszeugnis), Sachkunde und praktische Fähigkeiten nachweisen. Da es bisher keine Durchführungsbestimmungen mit Details zur Erlaubniserteilung gibt, sind v.a. hinsichtlich der Anerkennung der eingereichten Sachkundenachweise lang anhaltende Diskussionen zwischen den einzelnen Bundesländern und hier in Berlin zwischen der Senatsverwaltung und den VetLebs bzw. zwischen den VetLebs untereinander entbrannt. (Ein aktuelles Beispiel für die Uneinigkeit ist das Erlaubnisverfahren für den international anerkannten Hundeflüsterer Cèsar Millàn für seine derzeit durchgeführten deutschlandweiten Vorstellungen.) Das Niveau der Antragsteller in Treptow-Köpenick hinsichtlich ihrer Sachkunde ist sehr unterschiedlich, so dass es für mehrere Antragsteller notwendig wird, im VetLeb selbst die Sachkunde nachweisen zu müssen. Diese Sachkundeprüfungen (Multiple Choice Test und Fachgespräch) werden z.Z. vorbereitet. Im VetLeb Treptow-Köpenick sind bis jetzt 21 Anträge eingegangen, die vor dem Hintergrund der o.g. Problematik bis zum 30.11.2014 abschließend bearbeitet werden.
Durch die Bearbeitung von BVV-Angelegenheiten besteht eine hohe Arbeitsbelastung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde. Mittlerweile ist eine Dienstkraft intensiv damit befasst
Wenn Bezirksverordnete Probleme, Fragestellungen o.ä. mit, über oder an das Ordnungsamt haben, bitte diese über den Bezirksstadtrat oder den Amtsleiter kommunizieren oder nachfragen.
Anschließend beantwortet Herr G. Klemm die gestellten Fragen. |
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