Auszug - Radweg Köpenicker Landstraße
Der Antrag wird von Frau Brümmer begründet: Es ist wichtig über diese Straße zu reden, da der Radweg in einem unzumutbaren Zustand ist. Auf der Köpenicker Landstraße sind einige Bereiche bereits ohne Radwegbenutzungspflicht, aber sie ist nicht vollständig abgeordnet. Bei kompletter Aufhebung sollten zukünftig Radfahrstreifen auf der Köpenicker Landstraße eingerichtet werden. Es besteht die Möglichkeit, den derzeit nicht benutzbaren Radweg wieder herzustellen oder Benutzungspflicht aufzuheben und einen Radfahrstreifen auf der Straße einrichtet. Frau Brümmer zitiert Verwaltungsvorschrift, die die Zumutbarkeit der Benutzung eines Radweges regelt. Frau Pirok - Untere Straßenverkehrsbehörde Es ist eine übergeordnete Straße, daher obere Straßenverkehrsbehörde zuständig. Bei einer Radwegsanierung wäre wiederum das Tiefbauamt zuständig. Herr Fütterer – Der Ausschuss Stadtentwicklung und Tiefbau hat sich für den Antrag als nicht zuständig erklärt. Der Ausschussvorsitzende Herr Schubert fragt Frau Brümmer, ob die Vorstellung des Antrages in einen Änderungsantrag mündet. Frau Brümmer antwortet, dass sie sich nicht sicher ist, ob sie den Antrag ändern will und fragt, ob seitens des Ausschusses ein Änderungsantrag hierzu eingereicht wird. Der Ausschussvorsitzende Herr Schubert verweist auf die Verantwortung der antragstellenden Fraktion und den Antragsteller, wenn ein Antrag abgeändert werden soll. Frau Brümmer stellt daraufhin den Antrag auf Vertagung, dem nicht widersprochen wird. Die Behandlung der Drucksache VI/0655 ist somit vertagt. |
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