Auszug - Bericht des Bezirksamtes  

 
 
23. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 10.04.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Albinea-Zimmer (Raum 206)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

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3.1. Bürgerdienste

Bezirksbürgermeister Igel berichtet zu Bürgerdiensten:

3.1.1 Wohnungsamt

Die Einführung des Zweckentfremdungsverbotsr Wohnungen erfolgt zum 02.05.2014. Dem Bezirk Treptow-Köpenick wurde eine Dienstkraft E10 Vergütungsgruppe zugebilligt. Allen Bezirken wurden insgesamt 17 Dienstkräfte zugebilligt. Alle Ferienwohnungen müssen angemeldet und überprüft werden. Es wird von Musterprozessen in Berlin ausgegangen, eher nicht im Bezirk.

Es existiert noch keine Ausführungsvorschrift, nur ein erster Entwurf, so dass in Berlin zum 01.05.2014 nicht einheitlich mit der Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots begonnen wird. Bezirksamt ist mit den Bezirken Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf wegen Kooperation im Gespräch. Senat hat weitere Dienstkräfte 17 für alle Bezirke in Aussicht gestellt. Dann könnte sich die Zusammenarbeit zwischen den Bezirken hier lohnen.

3.1.2. Standesamt

Beim elektronischen Personenstandsregister gibt es weiterhin technische Probleme. Das System ist über längere Zeiträume nicht erreichbar, so dass keine elektronische Signierung und somit keine Beurkundung erfolgen kann. Ursache soll die Signatur-Software sein, zum 01.05.2014 ist hier ein Update zur Problemlösung angekündigt. Es wurde bestätigt, dass alle Bezirke diese technischen Probleme mit dem elektronischen Personenstandsregister haben, nicht nur Treptow-Köpenick.

3.1.3. Schallschutzberatung

In den chsten drei Monaten wird es weitere Beratungen geben.

3.1.4. Wahlamt Europawahl

Vorbereitung läuft, 04.04. wurden Unterlagen durch Landeswahlleiterin gedruckt. Die Briefwahllokale sind eingerichtet, erste können ab 13.04.2014 genutzt werden. Mit Tag der Sitzung hat Wahlamt für alle Wahllokale die Wahlhelfer. Briefwahllokale bilden hier die Ausnahme, hier existiert noch erheblicher Bedarf, u.a. werden noch Beisitzer, stellv. Wahlvorstände und Schriftführer sowie weitere freiwillige Helfer gebraucht.

3.1.5. Bürgerämter

Wiedereröffnung Schöneweide ist problemlos verlaufen. Am Freitag bis auf weiteres nur Bürgeramt in Schöneweide offen, Grund Vorbereitung Arbeiten im Hof des Rathauses. Jeden Freitag finden hier lautstarke Arbeiten statt, so dass Tätigkeiten des Bürgeramtes vor Ort nicht möglich sind. Die Mitarbeiter aus dem Bürgeramt Köpenick sind am Freitag in Schöneweide. Durch die Bauarbeiten im Hof kann es Zugangsschwierigkeiten für mobilitätseingeschränkte Besucher geben, da der Aufzug (Hof) nicht zugänglich ist. Der weitere Aufzug ist nur mit der Überwindung von zwei Stufen zu erreichen.

3.1.6. Warte-TV

Die Ausschreibung ist gestartet und abgeschlossen, für beide Bürgerämter gibt es ein Anbieter, der bereits in anderen Bezirken Erfahrung mit Warte-TV hat. Die Vergabeentscheidung wird nun vorbereitet, mit der Umsetzung ist innerhalb der nächsten Monate zu rechnen.

3.1.7 Bürgerentscheid Parkraumbewirtschaftung

Die Initiatoren hatten bis Ende März Zeit, die erforderlichen Unterschriften für ein Bürgerbegehren vorzulegen. Dies ist fristgemäß erfolgt. Das Bezirksamt prüft nun die Unterschriften innerhalb von einem Monat auf Gültigkeit und hat den Abstimmungstermin für den Bürgerentscheid festzulegen.

Um das Ansinnen der Initiatoren, den Bürgerentscheid gemeinsam mit der EU-Wahl und dem Volksentscheid zum Tempelhofer Feld durchzuführen, zu erfüllen, hätten die Unterschriften insgesamt deutlich früher eingereicht werden müssen. Wie erwähnt, sind bereits am 04.04.2014 die Wahlunterlagen für EU-Wahl und Volksentscheid in Druck gegangen. Die Stimmkarten für den Bürgerentscheid konnten nicht mit in den Druck gegeben werden.

Zunächst muss der Bezirksverordnetenversammlung die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt werden, zum Bürgerentscheid Stellung zu nehmen. Die BVV hat das Recht, eine eigene Abstimmungsvariante zu beschließen und zur Abstimmung zu stellen. Weiterhin muss noch ein Abstimmungsheft (Informationsgrundlage) mit den Argumenten der Initiatoren des Bürgerentscheids wie auch der Bezirksverordnetenversammlung erstellt werden. All dies war bis zum 04.04.2014 nicht leistbar.

Am 22.05.2014 zur nächsten BVV muss darüber entschieden werden, ob das Bürgerbegehren übernommen wird oder ein eigener Antrag beschlossen wird. Nach dem 22.05. wäre zu beachten, dass die Briefwahl für die Abstimmung 35 Tage vor dem Abstimmungstag beginnen muss. Ab 10.07. bis 22.08.2014 sind Ferien, der letztmögliche Termin für die Abstimmung vor den Sommerferien wäre der 06.07.2014. Bei diesem Termin müsste am 02.06.2014 die Briefwahl beginnen, allerdings liegt zwischen dem 22.05.2014 (Sitzung BVV) und diesem Abstimmungstag Pfingsten, so dass nur vier Arbeitstage für die Fertigung der endgültigen Stimmzettel und die Verfassung der amtlichen Mitteilung verbleiben. Diese Situation wird vom Bezirksamt als sehr schwierig eingeschätzt, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht die EU-Wahl abgeschlossen ist.

Hintergrund: Wahlamt kann Servicevereinbarungen aus Kostengründen mit anderen Stellen u.a. IDTZ erst eingehen, wenn sicher ist, dass es tatsächlich einen Bürgerentscheid geben wird.

Der 6.7. wäre nur mit erheblichen Anstrengungen möglich, der 29. August wäre der gesetzlich letztmögliche Termin.

 

Nachfragen

zu 3.1.1. - Wie gestaltet sich die angestrebte Zusammenarbeit bei der Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots mit den Bezirken?

Die Art der Zusammenarbeit wird geklärt, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Es wird kein Eigenbetrieb geben, angedacht ist, die Aufgabe bei einem der drei Bezirke angesiedelt.

Zu 3.1.2. - Haben die technischen Probleme beim elektronischen Personenstandsregister Einfluss auf die Bürger des Bezirks?

Wird bejaht, Beurkundungen können nicht erfolgen, wenn die elektronische Signatur nicht funktioniert. Standesbeamte holen diese Beurkundungen nach, wenn das System wieder funktioniert. Problematisch sind sofortige Beurkundungen.

Werden die Bürger hierzu informiert?

Die Verantwortung liegt beim Senat, dieser hat eine Pressemitteilung verfasst und veröffentlicht, das Bezirksamt nicht.

Zu 3.1.7. - Wenn eine außerordentliche BVV-Sitzung einberufen wird, gibt es dann die Möglichkeit, die Unterlagen früher fertig zu stellen und zu drucken?

Wenn die Bezirksverordnetenversammlung zwei Wochen vor dem 22.05.2014 tagt, könnten die Unterlagen auch zwei Wochen vor dem zuvor ermittelten Termin fertig sein, der 25.05.2014 wird hiermit nicht erreicht. Weiterhin wird auf die bereits vorhandene Belastung zur Vorbereitung EU-Wahl und Volksentscheid am 25.05.2014 verwiesen.

 

3.2. Ordnungsamt

Bezirksstadtrat Klemm berichtet zu Ordnungsangelegenheiten:

3.2.1. Fahrradkontrollen

Der AOD des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick ging am Vormittag des 02. April 2014 gemeinsam mit Beamten des Polizeiabschnittes 66 in Friedrichshagen auf Streife, um im Bereich der Bölschestraße einen „Einsatz zur Hebung des Sicherheitsgefühls“ durchzuführen. Im Fokus der Kontrolle stand das ordnungswidrige Radfahren auf Gehwegen. Es wurden ca. 70 Radfahrer/innen kontrolliert und insgesamt 28 Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt. Das Radfahren auf dem Gehweg wird je nach Gefährdung mit 10 € bis 20 € Bußgeld geahndet.

Im Einsatzverlauf wurden, auf die Risikogruppe „Radfahrer“ bezogene, Info-Flyer verteilt und 38 präventive Gespräche geführt. Der Einsatz wurde durch die Bevölkerung weitestgehend positiv aufgenommen.

In der Dörpfeldstraße und Brückenstraße werden ebenfalls Kontrollen durchgeführt. Die Kontrolle in der Dörpfeldstraße erfolgte am Sitzungstag.  Bessere Gesamtsituation 4 Ordnungswidrigkeitsanzeigen, bei Überprüfung Verkehrstüchtigkeit der Räder ein Fahrer mit verkehrsuntauglichem Rad. Weiterhin wurden auch hier Infoflyer verteilt und präventive Gespräche geführt.

 

3.2.2. unangemeldetes Wanderlager

Am 18.03.2014 wurde durch das Ordnungsamt ein unangemeldetes Wanderlager (§ 56 a GewO) überprüft. Unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn stellte sich das Ordnungsamt vor und kündigte eine Teilnahme an der Veranstaltung zwecks Überprüfung an. Daraufhin wurde die Veranstaltung sofort abgesagt und die bereits anwesenden Gäste darüber informiert (39 Gäste).

Dem Bezirksamt ist aufgrund der Absage der Veranstaltung nicht bekannt, was dort verkauft werden sollte.

 

3.2.3. ngere Bearbeitungszeiten der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde

Aufgrund der Personalsituation ist derzeit mit einer längeren Antragsbearbeitung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde zu rechnen. Die betrifft insbesondere die dauerhaften Anordnungen.

 

3.2.4 Pressegespräch

Am 02. April 2014 fand unter reger Beteiligung interessierter Medienvertreter ein Pressegespräch im Ordnungsamt statt. Neben einer Auswertung der Tätigkeiten des Ordnungsamtes im Jahr 2013 wurde ein Ausblick auf die diesjährigen Schwerpunkte gegeben und insbesondere über die verstärkten Einsätze zur Vermeidung von zugeparkten Rettungswegen an den Badestellen, die weitere Durchsetzung des Grillverbotes im Treptower Park und die Kontrollen von Radfahrer/innen auf Gehwegen informiert.

 

Nachfragen

zu 3.2.1. Nachfrage wegen einer Fahrradkontrolle in  Grünau Werden Jugendliche unter 18 Jahren mit Ordnungswidrigkeiten ohne vorherige Belehrung?

Schwerpunktkontrollen werden zusammen mit der Polizei durchgeführt. Kontrolle erfolgen auch im Rahmen des Dienstes des Ordnungsamtes vor Ort, in Grünau keine Schwerpunktkontrolle.

Zu Sicherung Johannisthaler Chaussee Sachlage?

Vor ein paar Tagen wurde Sammelvorlage an obere Straßenverkehrsbehörde mit Erinnerungen an offene Sachverhalte geschickt. Bezirksstadtrat erkundigt sich, ob Angelegenheit mit dabei war. Der derzeitige Zustand in der Abarbeitung ist nicht befriedigend, Bezirksstadtrat wird einen persönlichen Brief hierzu schreiben.

Zu 3.2.1 Wurde bei der Fahrradkontrolle auch das Fahren auf der falschen Straßenseite auf dem Radweg geprüft oder nur das Fahren auf dem Gehweg?

Wenn Gelegenheit zu dieser Kontrolle vorhanden ist, wird das auch geprüft, wie z.B. in der Dörpfeldstraße, Fahren auf dem Gehweg war Schwerpunkt der Kontrollen.

Zu Baustellen im öffentlichen Raum Verweis auf Schriftliche Anfrage von Stefan Evers Wo werden die Anfragen zu Baustellen, also Sondernutzung bearbeitet, wer nimmt hier die Amtshandlungen vor?

Das Tiefbauamt entscheidet über die Sondernutzung, von der unteren Straßenverkehrsbehörde kommt nur die verkehrsrechtliche Anordnung, Tiefbauamt wird nur wegen dieser Anordnung angehört


 
 

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