Auszug - Nächtlichen Lärmschutz durch Geschwindigkeitskontrollen gewährleisten
Herr Oestreich führt aus, dass nachts grundsätzlich nicht kontrolliert wird. Herr Klemm meint, dass der Ausschuss dafür nicht zuständig ist, da dies Sache der Polizei ist und man sich zur Verbesserung der Situation an diese wenden müsse. Herr Nock ist skeptisch wegen Geschwindigkeitskontrollen bei Unfallschwerpunkten. Frau Brümmer meint, dass dies keine Wegelagerei sei, da es sich um Erziehungsmaßnahmen handelt. Frau Belz meint, dass dies keine Wegelagerei sei, da Lärmschutz ungleich Unfallschwerpunkt ist. Herr Klemm erwähnt, dass die Verkehrsteilnehmer sich nicht an die Geschwindigkeit halten, da sie denken, dass dort gar nicht geblitzt wird, was auch der Tatsache entspräche. Herr Rother gibt zu bedenken, dass die Personaldecke solche Kontrollen gar nicht zulässt, da die Polizei dazu nicht in der Lage ist. Herr Oestreich möchte nicht mehr, sondern vielmehr zeitlich variable Zeiten. Herr Nock erwähnt, dass seine "Wegelagerei" bitte in Gänsefüßchen zu setzen sei.
Abstimmung: J/N/E 6/4/3
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Der Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 11.04.2013 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (6:4:3) die Annahme des Antrages in der ungeänderten Fassung:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auch in der Zeit von 22 bis 6 Uhr dort Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, wo aus Lärmschutzgründen in der betreffenden Zeit Tempo 30 angeordnet ist. Abstimmungsergebnis: dafür: 6 dagegen: 4 Enthaltung: 3. |
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