Auszug - Weitergabe der Meldedaten - bessere Informationen über Opt-Out in Bürgerämtern
Gesetz, das die BürgerInnen über die Möglichkeit des Widerspruchs der Weitergabe der Meldedaten informiert, besteht weiterhin. Der Bezirksbürgermeister meint, dass der erste Teil dieses Antrages einer Kampagne gleich käme und zu umfangreich wäre. Der zweite Teil des Antrages wird so schon umgesetzt. Frau Bimböse verweist darauf, dass die BürgerInnen bei der Personalausweisausgabe und beim Passverfahren über die Widerspruchsmöglichkeit informiert werden. Dazu wird ein Warte-TV momentan eingerichtet. Es folgt der Vorschlag den zweiten Absatz zu streichen und im ersten Absatz das Wort "öffentlichkeitswirksam" zu streichen. Frau Brümmer macht den Vorschlag die Hinweise zusammen mit den Wahlunterlagen zu schicken. Herr Igel erwidert, dass mit den Wahlunterlagen auch nur diese verschickt werden dürfen. Abstimmung über Änderungsantrag: J/N/E 4/7/1
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Der Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsaufgaben hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 11.04.2013 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (4:7:1) die die Ablehnung des Antrages:
Das Bezirksamt wird ersucht, in den Bürgerämtern öffentlichkeitswirksamer über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Weitergabe der Meldedaten der Bürgerinnen und Bürger mittels Informationsmaterial, gut sichtbaren Hinweistafeln und "Warte-TV" in den Wartebereichen zu informieren. Abstimmungsergebnis: dafür: 4 dagegen: 7 Enthaltung: 1. |
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