Auszug - Neuerungen beim Aufstellen von Bebauungsplänen (BE Frau Berfelde - angefragt) am Beispiel der Drs. VII/0293 und Drs. VII/0327  

 
 
10. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 21.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

Frau Löbel stellt vor

Frau Löbel stellt vor.

 

Bisher: Wenn Neuansiedlung 10% des vorhanden Umsatzes weggeht, dann gefährdent. In Wendenschloßstraße erster Rechtsfall, jedoch verloren. Nun muss Nachweis zum Sterben / Niedergang des nächsten Zentrums erfolgen, was unmöglich sei,

 

Gesetzgeber hat neue Möglichkeiten, mit dem Handel mit bestimmten Sortimenten ("zentrenrelevante Sortimente") ausgeschlossen werden können. Dazu werden Bebauungspläne festgesetzt, dann darf das nicht mehr gebaut werden (das ist dann nicht mehr verhandelbar). Insbesondere: Ansiedlung von Discounter.

 

Wir sind erster Bezirk, der so einen Plan festsetzen kann. Im Bundesgebiet wird das schon sehr rege angewandt (Aussage von Zeidler)

 

* "Einfachen Bebauungsplan", B-Plan, wird demnächst im BA beschlossen

* Teilbereich 9-39b,

* Neu 9-45g Nördliche Teil Schnellerstraße

* Ggf. im Bereich Adlergestell

 

Auch Nahversorgungsstandorte geplant: Fuststraße / Rummelsburger, Nahversorgungszentrum Schnellerstraße 74

 

Es ist ein Steuerungsinstrument: da gerade - und da gerade nicht

 

Rückfrage: Kiefholzstraße.

Antwort: Ja, es sind zu viele Discounter in dem Bereich. A100-Weiterbau hatte keine Auswirkung.

 

Frage: Wie sieht es mit speziellen Sortimenten aus (z. B. Antiquitäten, Korkgeschäft)?

Antwort: Es ist egal, ob es sie tatsächlich nicht gibt. Frage ist: sind sie zentrenrelevant. Fragestellung: was sollte man nicht außerhalb des Zentrums zulassen?

 

Frage: Was ist, wenn Unternehmen sich dann benachteiligt fühlen?

Antwort: Dann haben sie Pech. Die Pläne werden ja nicht zum Spaß erlassen, sondern müssen auch begründet werden.

 

Frage: Nur Verkauf - oder auch zentrennahe Dienstleistung (wie bspw. Frisör, ...)

Antwort: nur Verkauf! Dienstleistung (also mit Kaufanteil, wie bei Frisör, unkritisch)

 

Frau Reichardt: merkt an, dass Penny in der Wendenschloßstraße sich keinen Gefallen getan hat. Zudem: Wenn sich Korbwaren ansiedeln wollen, die nicht in Zentrum wollen, was machen die dann?

Antwort: Mindestgröße der Verkaufseinrichtung wird auch festgesetzt, d. h. die greift dann auch für Spezialgeschäfte. Ansonsten muss man gemeinsam Lösung suchen. Das sind aber Einzelfälle, i. d. R. nicht das Problem, aber Aldi, Lidl, Netto, ...

 

Oestreich: Kann Gewerbe zu vernünftigen Preisen angesiedelt werden?

Antwort: Keinen Einfluss auf Mietpreise im Zentrum. Das ist Markt.

 

Frage: Was ist, wen vorhandene Läden zu schäbig sind?

Antwort: Qualität von Läden können nicht berücksichtigt werden.

 

Angenommen: Wo am Adlergestell der neue Plan?

Antwort: in Nähe des Betriebsbahnhofes Schöneweide.

 

Pewestorff : Wo konkurrieren die Baunutzungsverordnung und B-Pläne?

Antwort: §11 Verkaufseinrichtungen über Bruttogeschossfläche über 1200 qm nur in Kern- oder Sondergebieten zulässig? Hilft nur gegen Großbau. Ansonsten § 34 (3) Tod des benachbarten Zentrums

 

Frage: Wird Baunutzungsverordnung wichtiger werden?

Antwort: Ja. Problem: 799qm wird oft geplant. Später mit Pfandraum, Bäckerei, etc.

 

Herr Diehl: Es gibt bisher keine Schwemme an Hotels in TK. Mit Flughafen wird Bedarf steigen. Verständnis für jedes neue Vorhaben und begrüßt.

 

Pönitz: Möglichkeiten, in Gebieten nur 1 (aber nicht 2 zu erlauben)?

Antwort: Ganz oder gar nicht!

 


 
 

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