Auszug - Privatsphäre von Engagierten schützen  

 
 
17. (öffentliche/nichtöffentliche) Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 12.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:45 - 22:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Albinea-Zimmer (Raum 206)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VII/0270 Privatsphäre von Engagierten schützen
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0176/14/12
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEBzVV
  Stock, Siegfried
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Dem Antrag wird in der geänderten Fassung mehrheitlich (9-2-2) zugestimmt

Dem Antrag wird in der geänderten Fassung mehrheitlich (9-2-2) zugestimmt.

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 12.12.2012 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (9:2:2) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung spricht sich angesichts der offenbar rechtsextrem motivierten Anschläge auf die Privatwohnungen eines Bewerbers für die Bezirksverordnetenversammlung und eines gewählten Verordneten, aber auch wegen der Bedrohung eines Ausschussvorsitzenden und anonym versandter Postkarten bedrohlichen Inhalts an Bewerberinnen und Bewerber für Bezirksverordnetenversammlungen und für das Abgeordnetenhaus, für den Schutz der Privatsphäre von politisch Engagierten aus. Die Veröffentlichung der Meldeanschriften von Bewerberinnen und Bewerbern für Bezirksverordneten-versammlungen und für das Abgeordnetenhaus im Amtsblatt, von der nur abgesehen werden kann, wenn eine konkrete Gefährdung bereits besteht, ist aus heutiger Sicht auch im Lichte von Bürgernähe und Transparenz nicht zu rechtfertigen. Sie sollte künftig nur mit Zustimmung der jeweiligen Bewerberin oder des jeweiligen Bewerbers erfolgen. Es bestehen andere Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger zur Kontaktaufnahme mit Politikerinnen und Politikern. Ungeachtet dessen sollte jedoch auch künftig  durch Angabe von Postleitzahl bzw. Ortsteil eine lokale Zuordnung der Bewerberinnen und Bewerber ermöglicht und eine postalische Erreichbarkeit gewährleistet werden.
Der Vorsteher wird gebeten, dieses Anliegen an den für Inneres zuständigen Senator und an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses heranzutragen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 9 dagegen: 2 Enthaltung: 2.

 


 
 

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