Auszug - Privatsphäre von Engagierten schützen
Dem Antrag wird in der geänderten Fassung mehrheitlich (9-2-2) zugestimmt. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 12.12.2012 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (9:2:2) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung spricht sich angesichts der offenbar rechtsextrem motivierten Anschläge auf die Privatwohnungen eines Bewerbers für die Bezirksverordnetenversammlung und eines gewählten Verordneten, aber auch wegen der Bedrohung eines Ausschussvorsitzenden und anonym versandter Postkarten bedrohlichen Inhalts an Bewerberinnen und Bewerber für Bezirksverordnetenversammlungen und für das Abgeordnetenhaus, für den Schutz der Privatsphäre von politisch Engagierten aus. Die Veröffentlichung der Meldeanschriften von Bewerberinnen und Bewerbern für Bezirksverordneten-versammlungen und für das Abgeordnetenhaus im Amtsblatt, von der nur abgesehen werden kann, wenn eine konkrete Gefährdung bereits besteht, ist aus heutiger Sicht auch im Lichte von Bürgernähe und Transparenz nicht zu rechtfertigen. Sie sollte künftig nur mit Zustimmung der jeweiligen Bewerberin oder des jeweiligen Bewerbers erfolgen. Es bestehen andere Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger zur Kontaktaufnahme mit Politikerinnen und Politikern. Ungeachtet dessen sollte jedoch auch künftig durch Angabe von Postleitzahl bzw. Ortsteil eine lokale Zuordnung der Bewerberinnen und Bewerber ermöglicht und eine postalische Erreichbarkeit gewährleistet werden. Abstimmungsergebnis:
dafür: 9 dagegen: 2 Enthaltung: 2.
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