Auszug - Entwurf des Bebauungsplans XVI-18 nebst Begründung Entwurf der Rechtsverordnung des Bebauungsplans XVI-18 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Köpenick
Der Ausschuss einigt sich darauf, dass die Top 2 und 3 gemeinsam behandelt und diskutiert werden, die Abstimmung aber getrennt erfolgt. Herr BzStR Hölmer begründet den B-Plan und Planreife (Aufhebung des städtebaulichen Missstandes, Stärkung Bahnhofstraße als Einzelhandelszentrum). Frau Fink (Stapla, B-Plan-Bearbeiterin) erläutert anhand einer PPP den B-Plan. Sicherung des Bestandes in Parisiusstraße durch WA und MI. Verkehrliche Erschließung geht nur über die Borgmannstraße, ebenso Belieferung, da auf Bahnhofstraße von Norden keine Abbiegemöglichkeit zum Elcknerplatz gegeben ist. Lärmmindernde Maßnahmen werden über den Städtebaulichen Vertrag garantiert, z.B. Lieferzeiten, Rolltor Liefereingang, Teilasphaltierung Borgmannstraße. Herr Körmann (BL Gruppe) erläutert das Vorhaben anhand einer PPP. Es ist kein Shoppingcenter (wie z. B. Forum) geplant, sondern 12-14 einzelne Läden sind im EG/OG geplant, die von außen zu erreichen sind. Dies wird zur Belebung der Bahnhofstraße führen. Begrenzte Lieferzeiten werden vertraglich mit den Ladenmietern vorgeschrieben. Müllentsorgung der Bestandswohnungen Parisiusstraße kann weiterhin über das Grundstück der BL-Gruppe erfolgen. Umfeldmaßnahmen kosten Investor ca. 700.000 Euro und sind vertraglich gesichert. Zwei aktuelle Mieter (Citybank und Friseurgeschäft) wollen am Standort bleiben und dafür wurde Lösung gefunden, dass während der Baumaßnahmen der Betrieb weitergehen kann. Abrissantrag wurde zusammen mit Bauantrag im Juni 2010 eingereicht. Nachfragen: Herr Durinke fragt, wie im MK Vergnügungsstättenausschluss funktioniert, vor dem Hintergrund, dass dies im B-Plan Schauhallen nicht möglich war. Antw.: Grundsätzlich sind Vergnügungsstätten im MK zulässig, Ablehnung bisher nur möglich durch Begründung mit sog. Trading-Down-Effekten. Senat geht aufgrund der Entwicklung in anderen Bezirken inzwischen dahin über, dass positive Argumentation (qualitätvolles Einkaufen) ausreichend für eine Einschränkung bzw. Ablehnung sein kann. In diesem Fall bleibt eine ausnahmsweise Zulässigkeit, da eine Genehmigung im Einzelfall zulässig und nicht störend sein kann. Kann der Elcknerplatz mit den verkehrlichen Prognosen (Zunahme) künftig so gestaltet werden, wie dem Ausschuss dies mit den Ideen des Wettbewerbes Freiraumgestaltung Elcknerplatz vorgestellt wurde, also eine hohe Aufenthaltsqualität bekommen? Antw.: Bahnhofstraße: 20.500 DTV in 2008, Bus- und Straßenbahnlinien in kurzen Takten, bis 2014/2015 soll S-Bhf. Köpenick umgebaut werden (Veränderung Verkehrsströme), parallel dazu OWT 1.BA mit ähnlichem Fertigstellungszeitraum mit verkehrlicher Entlastung insbesondere der Bahnhofstraße, LSA Seelenbinderstr./Borgmannstr. wird umgeschaltet. Dies sind Voraussetzungen für den B-Plan. LSA am Elcknerplatz ist ausgereizt. Elcknerplatz soll besondere Bedeutung erhalten, in Freiraumplanung war einspuriger Zweirichtungsverkehr eine Vorgabe an die Planer, die auch Berücksichtigung fand. Ziel bleibt es, so wenig Verkehr wie möglich über den Elcknerplatz zu führen. Frau Schmitz fragt nach dem Zeitplan. Antw.: Abriss dauert ca. 3 Monate, frühestens ab Mitte/Ende Sept. 2010, danach Hochbauarbeiten Beginn ab Anfang 2011, Bauzeit ca. 15 Monate. Wo genau ist Gehweg- und Parknischenherstellung in Bormannstraßegeplant? Im nordwestlichen Bereich der Borgmannstraße, dort wo die bisherigen Grundstückszufahrten sind, die dann künftig nicht mehr gebraucht werden. Auf welchem Abschnitt der Borgmannstraße ist eine Asphaltierung geplant? Antw.: Borgmannstraße zw. Elcknerplatz und Mandrellaplatz. Zu welchen Konditionen werden den Kunden die Parkplätze angeboten? Antw.: Stellplätze werden an erfahrenen Parkhausbetreiber vergeben. Geplant sind unterschiedliche Preiskontingente, die noch verhandelt werden, aber ähnliche Preise wie in Nachbarschaft. Welche Grundstücke außerhalb des B-Planes erhalten eine Baulasteintragung mit Verkaufsflächenbegrenzung, siehe S.58? Antw.: Der Begriff „außerhalb“ ist nicht räumlich gemeint, sondern hier ist außerhalb des Verfahrens gemeint. Im Städtebaulichen Vertrag ist Obergrenze von 13.000 qm vorgesehen. Herr Leiß fragt nach einer unverständlichen Formulierung auf S. 11, vorletzter Satz unten, zum Elcknerplatz. Antw.: Straßenraum wird breiter, nicht die Fahrbahn. Herr Sauerteig fragt zum Sachstand der Planung der OWT 2.BA (S. 101) unten. Antw.: OWT 2. BA hat nicht die höchste Priorität im Land Berlin und ist eine langfristige Planung. Brückenerweiterung Bahnhofstraße ist nicht vorgesehen. Wurde geprüft den Haupteingang der Schule in der Borgmannstraße wegen dem künftig erhöhten Verkehrsaufkommen zu verlegen? Antw.: Zur Verkehrssicherheit wurden Drängelgitter werden bis Mandrellaplatz verlängert und Geschwindigkeitsdisplays werden aufgestellt. Herr Schild plädiert für eine Erschließung zum gewünschten Geschäftsstandort, da diese notwendig ist und es immer klar war, dass dies nicht einfach zu regeln sein wird. Einen Zusammenhang mit dem CDU-Antrag „Elcknerplatz vom Durchgangsverkehr befreien“ soll mit der Beschlussfassung über den B-Plan nicht gesehen werden. Die Gestaltung des Elcknerplatzes muss extra diskutiert werden. Herr Wolf sieht auch Bedenken bei der Umsetzung der qualitativ hochwertigen Gestaltung bezüglich des künftigen Fahrzeugaufkommens auf der Straße Elcknerplatz und fragt nach, ob ein Rückstau der Lieferfahrzeuge in der Borgmannstraße zu bestimmten Zeiten zu erwarten ist? Antw.: Es werden ca. 30 Lieferfahrzeuge pro Tag erwartet, d. h. 5 Ladeplätze müssen reserviert werden und diese sind geplant, ein genaues Regime wird derzeit erstellt, Rückstau wird daher nicht erwartet. Frau Reichert fragt nach Verbreiterung Fußweg im Straßenverlauf Elcknerplatz, S. 17. Antw: Durch Gebäudeabriss wird Straßenraum breiter. S. 44 fehlt in Papierfassung (in digitaler Fassung sind alle Seiten vorhanden) und soll zur BVV-Sitzung nachgereicht werden. Frau Meißner fragt nach Umsetzung der Vorgabe beim WA, dass 2 Räume straßenabwärts liegen sollen. Antw.: Keine Auswirkung auf Bestandswohnungen, Beamtenverein braucht nichts ändern, falls Ersatzneubau entsteht muss aus Lärmschutzgründen diese Vorgabe sein. Wie soll Aufenthaltsqualität in Bahnhofstraße entstehen, da dieser Gehweg doch recht schmal ist und sich Haltestellen dort befinden? Antw.: Gehwegerweiterung ist nicht möglich. Bodenschwellen Borgmannstraße, Antw.: Derzeit schlechter Bauzustand der Borgmannstraße, 2 Displays werden anstelle der Bodenschwellen vor der Schule errichtet und die Erfahrung zeigt, dass diese wirksam sind, Bodenschwellen sind sehr geräuschintensiv. Herr Durinke gibt den Hinweis, dass Gestaltung des Elcknerplatzes im Zusammenhang mit B-Planung zu sehen ist, da hier die Verkehrsführung auf dem Elcknerplatz geklärt wird.
Abstimmung: 13/0/1 Damit wurde die Beschlussvorlage einstimmig angenommen. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner außerordentlichen Sitzung am 24.08.2010 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (13:0:1) die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes in der ungeänderten Fassung.
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
1. Den Entwurf des Bebauungsplans XVI-18 vom 18. Januar 2010 (Anlage 1 zum BA-Beschluss Nr. 478/10) nebst Begründung (Anlage 2 zum BA-Beschluss Nr. 478/10).
2. Den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XVI-18 Abstimmungsergebnis:
dafür: 13 dagegen: 0. Enthaltung: 1. |
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