Auszug - Berufung eines beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Es wird folgender Beschluss gefasst : Entsprechend der Benennung nach § 35 (8) AG KJHG durch den Bezirksstadtrat für Jugend und Schule wird gemäß § 35 Abs. 7 Ziff. 4 AG KJHG (eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person) Frau Niki Samara als beratendes Mitglied des JHA berufen. Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich dagegen: 2. |
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