Auszug - Änderung der Geschäftsordnung  

 
 
30. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 14.5 Beschluss:653/30/09
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 28.05.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/1102 Änderung der Geschäftsordnung
     
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:653/30/09
 Ursprungaktuell
Initiator:GOBzVV
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss

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Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin in der Fassung vom 22.11.2007 wird in den hier genannten Paragraphen wie folgt geändert:

§ 12 (3)  Neufassung:     
An den Sitzungen des Ältestenrates kann zur Erstellung der Konsensliste je ein benannter Vertreter von fraktionslosen Bezirksverordneten, die auf demselben Wahlvorschlag gewählt wurden, als Gast mit Rederecht teilnehmen.

§ 17 (5) Wortstreichung im letzten Satz:
Das Wort  „rechtzeitig“ im letzten Satz wird gestrichen.

§ 17 (12) Streichungen im letzten Satz und damit Neufassung:     
Die Ausschüsse nach § 15 (1) Buchstaben a bis d dieser Geschäftsordnung tagen nicht öffentlich, soweit ein Ausschuss nicht die Öffentlichkeit zulässt.

§ 21 (2) Streichung von 3 Worten im letzten Satz:
Die Worte  „oder eine Gruppe“ im letzten Satz werden gestrichen.

§ 39 (1) Streichung von 2 Worten im letzten Satz:
Die Worte „und Gruppen“ im letzten Satz werden gestrichen.

§ 51 (3)  Neufassung:
Während der Bürgerfragestunde können Fragen an das Bezirksamt bzw. die BVV gestellt werden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin in der Fassung vom 22.11.2007 wird in den hier genannten Paragraphen geändert:

§ 12 (3)              dafür:            einstimmig.

§ 17 (5)             dafür:            einstimmig.

§ 17 (12)             dafür:            einstimmig.

§ 21 (2)             dafür:            einstimmig.

§ 21 (5)            keine 2/3-Mehrheit.

§ 39 (1)             dafür:            einstimmig.

§ 51 (3)              dafür:            einstimmig.

 
 

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