Auszug - Fachmarktagglomeration dem B-Plangebiet XV-65 anpassen  

 
 
28. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 13.13
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 26.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/1000 Fachmarktagglomeration dem B-Plangebiet XV-65 anpassen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Gr.StaV
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung

Aussprache:

Aussprache:
Herr BzV Franzke begründet die Beschlussempfehlung des A. f. StaV: Man hat hier wieder ein knappes Abstimmungsergebnis, welches letztendlich zur ablehnenden Empfehlung führte. Die Sachlage ist ähnlich. Ziel war die Verankerung im entstehenden Zentren- und Einzelhandelskonzept. Bezirksverordnete der letzten Wahlperiode müssten mit dem Gelände vertraut sein (OBI, ATU etc.). Damals wurde die gewünschte Ansiedlung eines Möbelmarktes untersagt, mit dem Hinweis, dass an anderer Stelle in Schöneweide ein solches Projekt in Planung ist. Der Projektentwickler will die Fläche nun weiter vermarkten. Der Ausschuss konnte aus stadtplanerischen Aspekten den Antrag nicht befürworten, wozu die Nähe zum angrenzenden Wohngebiet und die Verkehrslage gehören. Herr BzV Förster: Hier ist die Situation weniger spannend, da es um kein konkretes Konzept oder konkrete Investition gehe, welche vor der Tür stehe. Es geht um die Anpassung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes an die Realität. In der Debatte vor 4 Jahren zum B-Plan XV-65 hatte er seine Bedenken geäußert, dass mit OBI etc. eine erste Entwicklung der Fläche erfolgen kann, aber mittelfristig auf Grund der Restriktionen des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes keine weiteren Entwicklungschancen bestehen. Der damalige Bürgermeister und der damalige Baustadtrat haben die weitere Entwicklung des Gebietes gegenüber dem Einkaufszentrum Schöneweide prognostiziert, was aber nicht eingetreten ist. Die Fläche wird von einem Investor aus der Möbelbranche gehalten und blockiert, also noch nicht entwickelt. Im vorliegenden Antrag geht es um die Zulassung von nichtzentrenrelevantem Einzelhandel. Mercedes habe auf Anfrage erklärt, dass ihr Projekt nicht gestorben ist und will auch in 6 bis 9 Monaten wieder die Planung aufnehmen. Dies wäre dort zulässig. Dies zeigt, dass nicht Quadratmeterzahlen erhöht werden müssen, um Entwicklungsperspektiven dort zu eröffnen sondern das Gebiet muss im Zentren- und Einzelhandelskonzept anders abgebildet werden. Der Grundstücksverwalter hat sich auch in Sachen OBI etc. immer an die Auflagen gehalten, was anerkennenswert sei. Dieser wählt nun wieder den richtigen Weg über die BVV, um dort eine Entwicklungsperspektive zu schaffen. Er sei der Überzeugung, dass eine Änderung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes ohne Schaden zu modifizieren sei und den B-Plan XV-65 ausweitet. Dadurch bleibt ja die projektbezogene Genehmigung weiterhin erforderlich. Er reiche deshalb den Ursprungsantrag als Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung ein.

Herr BzV Welters: Die Mehrheit des Ausschusses war der Auffassung, dass es eben nicht so einfach ist, wie es Herr Förster gerade schilderte. Schon die Ansiedlung von OBI und Domäne stand im Widerspruch zum Zentren- und Einzelhandelskonzept des Landes und die geplante Änderung stünde im Widerspruch dazu. Zu den bestehenden 3 Fachmarktgebieten (Schnellerstraße, Friedrichshagener Straße, Grünbergallee) würde man ein viertes Gebiet installieren. Dies müsste man auch gegenüber der Landesplanung durchsetzen, deren Überarbeitung erst 2020 anstehe. Deshalb konnte die Mehrheit eine ad hoc-Änderung nicht zustimmen. Herr BzStR Hölmer: Im Wesentlichen deckt sich die Auffassung des Bezirksamtes mit der Darstellung von Herrn Welters. Die Geschichte ist schwierig. Außer dem Problem des Grundstückverwalters, der auch bei ihm vorstellig war, dass er seine Grundstücke nicht vermietet bekommt, gibt es keine Gründe, diesen Weg so zu beschreiten. Das hintere Gebiet ist als Gewerbefläche ausgewiesen. Er gehe von einer Verbesserung der Vermietungschancen durch den Ausbau des Glienicker Weges aus. Von daher wäre auch der Zeitpunkt schlecht, da Veränderungen anstehen. Es muss auch genau geprüft werden, was den anliegenden Anwohnern zumutbar ist.

Abstimmung (Änderungsantrag = Ursprungsantrag) zur BE: Mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmung (Beschlussempfehlung):               Mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und einigen Enthaltungen angenommen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Antrag:

Das Bezirksamt wird ersucht, bei dem Entwurf des Zentren- und Einzelhandelskonzepts den Geltungsbereich für die Fachmarktagglomeration Glienicker Weg / Adlergestell auf den gesamten Geltungsbereich des B-Plangebiets XV-65 zu erweitern. Dafür kann die Einbeziehung des ehemaligen Fabrikgeländes der Firma „Bärensiegel“ entfallen.

wird abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              mehrheitlich              dagegen:              2.


 
 

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