Auszug - Mündliche Anfragen  

 
 
28. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 6
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 26.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/1024 Mündliche Anfragen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen

Mdl

Mdl.Anfr.Nr. 672 des BzV Stefan Förster

zu:

Bezirksstadtrat als Frauenversteher

Weshalb hat Bezirksstadtrat Schneider sein Amt als Genderbeauftragter des Bezirksamts niedergelegt und welche besonderen fachlichen Qualifikationen – insbesondere im Hinblick auf die Gleichstellung der Frauen – bringt Herr Simdorn als sein Nachfolger, auch im Vergleich zu den beiden weiblichen Bezirksamtsmitgliedern, mit?

Frau  BzStRin Feierabend: Ob ein Mann, ein Frauenversteher ist, kann nur eine Frau beantworten und sie sei schließlich die dienstälteste Genderbeauftragte. Das Bezirksamt nimmt Gender Mainstreaming ernst und deshalb ist ja ein Querschnittsziel die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Die frauenverstehenden Qualitäten von Herrn Schneider kann sie nur als löblich bezeichnen. Herr Simdorn habe auch erklärt, dass er sich insbesondere auch für die Chancengleichheit von Männern einsetzen wird. Zudem streiten sich beiden verbliebenen männlichen Mitglieder des Bezirksamtes darum, wer die Nachfolge dann von Herrn Simdorn antreten darf.

Mdl.Anfr.Nr. 673 des BzV Stefan Förster

zu:

Regelbetrieb für OPEN-PROSOZ

Konnten die Fehler bei und Probleme mit der Software OPEN-PROSOZ mittlerweile dergestalt behoben werden, dass aufgrund der Erfahrungen in Treptow-Köpenick der für das Frühjahr 2009 in Aussicht gestellte Regelbetrieb in ganz Berlin beginnen kann?

Frau  BzStRin Feierabend: Zunächst muss festgestellt werden, dass am Testbetrieb nicht ausschließlich das Sozialamt Treptow-Köpenick beteiligt war. Wegen der unterschiedlichsten Zuständigkeiten im Land Berlin und der verschiedenen Zahlbarmachungsmöglichkeiten (Kassenautomat, Kassenschnittstellen, Schecks) sind umfangreiche Tests erforderlich. Zudem sind für die Freigabe die Zustimmung des Rechnunghshofes und der Beschäftigtenvertretung erforderlich. Nunmehr ist der Projektschluss für Dezember 2009 vorgesehen. Bis dahin testen alle betroffenen Dienstellen die Software und stellen ihre Fälle auf das neue Verfahren um. Dies war auch erforderlich, da mit Neufassung des § 71 LHO zu Beginn des Jahres die Senatsverwaltung für Finanzen und der Rechnungshof Gelegenheit haben, am Test von IT-Verfahren im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen beteiligt zu werden. Die verzögerte das Verfahren ebenfalls.  

Mdl.Anfr.Nr. 676 des BzV Axel W. Sauerteig

zu:

Unterrichtsstunden

Wie viele Lehrerarbeitsstunden bzw. Unterrichtsstunden werden in diesem Jahr voraussichtlich durch den Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern bei den Wahlen in diesem Jahr an den Schulen im Bezirk ausfallen und wie viele werden es durch den zusätzlich stattfindenden Volksentscheid zu Pro Reli sein?

Herr BzStR Retzlaff: Wie die Bezirksverordneten wissen, ist nicht der Bezirk für die Lehrer verantwortlich. Nach Zuarbeit der zuständigen Dienststelle werden
10 % des Lehrer- und Erzieherpersonalstandes herangezogen, was ca. 180 Personen entspreche. Diese erhalten einen Tag Freizeitausgleich, welcher innerhalb eines Jahres genommen werden muss. Demnach könnte man erst danach den entsprechenden Ausfall feststellen. Diesen Verwaltungsaufwand werde man aber nicht betreiben. Die Wahlen werden als sehr hohes demokratisches Gut angesehen und von daher auch der Einsatz von Lehrrern und Erziehern als vertretbar betrachtet.

Nachfragen Herr BzV Sauerteig: Sind dies die Zahlen pro Wahl und sind die Kosten dafür in den Kosten von 2 Mio. € für Pro Reli enthalten. Herr BzStR Retzlaff: Die Zahlen beziehen sich auf eine Wahl bzw. auf den Volksentscheid. Die 2. Frage könne er nicht beantworten, was auch zuviel verlangt wäre. Er könne viel beantworten, aber nicht alles.

Mdl.Anfr.Nr. 677 des BzV Lothar Gillner

zu:

Schwimmhalle Baumschulenweg

Wann ist mit dem Beginn der notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen in der Schwimmhalle Baumschulenweg zu rechnen?

Herr BzStR Schneider: Die Berliner Bäder-Betriebe haben dem Bezirksamt zugearbeitet: Im Jahr 2008 wurden in der SH Baumschulenweg umgangreiche Sanierungsmaßnahmen in Form einer neuen abgehängten Decke, einer neuen Hallenbeleuchtung, Erneuerung und energetische Ertüchtigung der Dachhaut sowie eines Wärmedämmverbundsystems an den Außenwänden umgesetzt. Weitere Maßnahmen in der Schwimmhalle Baumschulenweg sind in der Maßnahmeliste 2010 bis 2012 enthalten (u. a. Erneuerung der Wasseraufbereitungsanlage). Unter Berücksichtigung der Versorgungssituation im Bezirk soll eine genauere Maßnahmen- und Zeitplanung für die Schwimmhalle Baumschulenweg bis Mitte des Jahres zwischen der BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG als Bauherr und der BBB, Anstalt öffentlichen Rechts als Badbetreiber, abgestimmt werden. Die geplanten Maßnahmen sollen innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraumes von 8 -12 Monaten durchgeführt werden. Genauere zeitliche Angaben sind zurzeit noch nicht möglich.

Mdl.Anfr.Nr. 678 der BzV Bernd Ibsch

zu:

Klingelbalken

Wer hat die Installation des Klingelbalkens (verhindert die Beschädigung der Brücke) in der Baumschulenstraße zwischen Köpenicker Landstraße und Eschenbach- bzw. Scheiblerstraße veranlasst und weshalb konnte dieser nicht breiter ausgeführt werden, um nicht zu einer Fahrbahneinengung zu führen?

Herr BzStR Hölmer: Der Klingelbalken wurde von der Deutschen Bahn AG beantragt. Die Verkehrslenkung Berlin hat dem auch zugestimmt. Das Gerüst steht auf Betonklötzen, wobei einer auf dem Gehweg ist und der andere auf der Fahrbahn. Es steht weiterhin eine Spur in jede Fahrrichtung bereit, mehr ist auch nicht vorgesehen. Insofern wird auch keine Fahrbahneinengung gesehen. Vielleicht liegt der Irrtum der scheinbaren Fahrbahneinengung in der Taxispur begründet.

Mdl.Anfr.Nr. 679 des BzV Udo Voigt

zu:

Baumfällung

Wie ist der Stand im Bußgeldverfahren gegen den Hellweg-Baumarkt in der Friedrichshagener Straße wegen der illegalen Fällung von 124 Bäumen?

Herr BzStR Schneider: Der Bußgeldbescheid vom 10.02.2009 wurde zugestellt und der Bescheidempfänger hat dagegen Einspruch erhoben. Nachfrage Herr BzV Voigt: Wann endet der Widerspruch und warum wurde die Höchststrafe nicht ausgeschöpft? Herr BzStR Schneider: Er kenne nicht die Höchststrafe nach den Vorstellungen von Herrn Voigt. Der Bußgeldbescheid geht von einem geltend zu machenden Schaden von 50.000 € aus. Dies ist die maximale Summe.

Mdl.Anfr.Nr. 680 des BzV Fritz Liebenow

zu:

Mauerwerk Mittelpunktbibliothek

Was hat das Bezirksamt unternommen, um die Verantwortlichen für die permanenten und sichtbaren Veränderungen am Mauerwerk der Mittelpunktsbibliothek in der Köpenicker Altstadt zu ermitteln?

Herr BzStR Schneider: In der mündlichen Anfrage Nr. 636 im Januar 2009 wurde bereits zu den Farbveränderungen des Mauerwerks Stellung genommen. Mit der Baufirma ist vereinbart, dass nach drei Jahren die Fassadenoberfläche begutachtet wird. Sollte das Ergebnis nicht den Erwartungen entsprechen, wird im Rahmen der Gewährleistung (Gewährleistungszeit 4 Jahre) auf Kosten der Baufirma eine Nachbehandlung des Mauerwerks erfolgen. Für die Erfüllung der Gewährleistung ist eine Sicherheit (Bankbürgschaft) hinterlegt, die die Ansprüche des BA´s auch für den Fall sichert, dass die Firma nicht mehr existent sein sollte.

Mdl.Anfr.Nr. 681 des BzV Joachim Schmidt

zu:

Beschluss Städtepartnerschaft Kiew

Was hat die mit Schreiben des Bezirksamtes vom 11. Juli 2007 in den Mitteilungen des Vorstehers für das vierte Quartal 2007 angekündigte Einladung von Vertretern des Kiewer Bezirks Swjatoschyn nach Treptow-Köpenick ergeben und wie ist nun der Sachstand fast zwei Jahre später bezüglich einer Vorbereitung der Städtepartnerschaft mit Kiew gemäß Beschluss Nr. 063/05/07?

Herr BzStR Schneider: Die Strategie des Bezirksamtes ist es, die bestehenden Städtepartnerschaften lebendig zu halten und zu festigen. Daher konzentrierte das Bezirksamt seine Ressourcen auf die Pflege und Vertiefung der bestehenden zehn Städtepartnerschaften. Diese Partnerschaften zielführend weiter zu entwickeln und mit sinnvollen Projekten auszugestalten, erfordert ein hohes Maß an personellem und finanziellem Aufwand. Nach einem ersten Vorgespräch zur Auslotung von Möglichkeiten einer Städtepartnerschaft mit einem Kiewer Bezirk gemeinsam mit einem Vertreter der ukrainischen Botschaft im Frühjahr 2007 wurden keine weiteren Schritte seitens des Bezirksamtes unternommen. Seitens Kiews wurden seitdem ebenfalls keine Schritte in Richtung Vorbereitung einer Städtepartnerschaft unternommen. In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus und des Ausschusses für Bildung und Bürgerdienste am 03.04.2008 wurde ausführlich über den Gesamtkomplex Städtepartnerschaften und auch über den Umgang mit neuen Partnerschaftsangeboten diskutiert. Hingewiesen sollte deshalb nochmals auch auf den Unterschied zwischen einer Städtepartnerschaft und der Anbahnung wirtschaftlicher Beziehungen.

Nachfrage Herr BzV J. Schmidt: Die Konzentration auf die bestehenden Partnerschaften ist nachvollziehbar, aber wie geht das Bezirksamt dann mit dem Willen der BVV (Beschluss) um? Herr BzStR Schneider: Der Wille ist dem Bezirksamt Verpflichtung. Trotzdem ist es möglich, dass mal der Wille der BVV, trotz aller erdenklichen Bemühungen des Bezirksamtes, nicht umgesetzt werden kann und dies dann Inhalt des Schlussberichtes ist.

Mdl.Anfr.Nr. 682 des BzV Joachim Schmidt

zu:

Hangkantenpark Altglienicke

Wann ist mit der Umsetzung des geplanten Hangkantenparks oberhalb der Rudower Straße in Altglienicke zu rechnen?

Herr BzStR Schneider: Der Bau der Grünanlage ist seit Jahren Bestandteil der Investitionsplanung. Die Bauraten sind für die Jahre 2010, 2011 und 2014 vorgesehen. Somit beginnt die Baumaßnahme im Jahr 2010. Derzeit laufen noch die letzten Grundstücksankäufe, die sich insgesamt sehr schwierig gestalteten.

Mdl.Anfr.Nr. 683 des BzV Marcus Worm

zu:

Verkauf Gelände Südostallee 134 (I)

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Gelände Südostallee 134  (ehemaliges Makarenko-Kinderheim) in Treptow verkauft wurde, und was auf diesem Gelände entwickelt werden soll?

Herr BzStR Schneider: Selbstverständlich ist dem Bezirksamt der Verkauf bekannt. Der Nutzen- und Lastenwechsel erfolgte mit Wirkung zum 01.08.2008. Dem Bezirksamt ist aber nicht bekannt, wie das Gelände vom neuen Eigentümer zukünftig entwickelt bzw. genutzt werden soll.

Mdl.Anfr.Nr. 684 des BzV Marcus Worm

zu:

Verkauf Gelände Südostallee 134 (II)

Welche derzeitigen Nutzer unter anderem des Bezirksamtes  sind vom Verkauf des Geländes in welcher Weise betroffen?

Herr BzStR Schneider: Das Grundstück wurde entsprechend Kaufvertrag mit Wirkung zum 01.08.2008 an den Käufer übergeben mit allen zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verträgen. Ob diese Verträge derzeit noch bestehen, geändert oder gekündigt wurden, kann nur durch den Erwerber beantwortet werden. Dem Bezirksamt ist lediglich bekannt, dass der mit Schneckenmühle e. V. bestehende Mietvertrag durch den Käufer gekündigt wurde. Dieser Verein wurde durch das Bezirksamt mit Räumen in der Rudower Straße 37 versorgt. Die Mitarbeiter und Besucher des Jugendamtes und Gesundheitsamtes des Gebäudes 5 in der Südostallee 132 sind vom Verkauf des Restgeländes Südostallee 134 betroffen. Ab Mai/Juni werde man keinen Zugang mehr über den Haupteingang haben. Es wird der Zugang über einen Nebeneingang abgesichert.

Nachfrage Herr BzV Worm: Nach seinen Informationen ist weiteren Nutzern (z. B. Ziegner-Stiftung) gekündigt worden. Konnte auch diesen Nutzern geholfen werden? Herr BzStR Schneider: Ihm liegen dazu keine Informationen vor und auch nicht darüber, dass Hilfe von Nutzern, die dort bezirkliche Angebote unterbreiten, vom Bezirksamt erbeten wurde.

Mdl.Anfr.Nr. 686 des BzV Axel W. Sauerteig

zu:

Technik im Turm

Was soll mit der historischen Sammlung des ehemaligen Museums / Ausstellung ,,Technik im Turm“ in Oberschöneweide, die im vergangenen Jahr von Silicon Sensor angekauft wurde, und der damit verbundenen Fachbibliothek geschehen, wenn die Räumlichkeiten im Keller des Behrens-Gebäudes an der Ostendstraße ab Ende April nicht mehr zur Verfügung stehen? 

Herr BzStR Simdorn: Die Sammlung wurde von privaten Erwerbern in Besitz genommen. Daher stehe es ihm nicht zu, über die weitere Verwendung zu resümieren oder gar entscheiden zu wollen. Würde dem Bezirk die Sammlung zum Kauf angeboten, wäre es nicht Aufgabe des Heimatmuseums eine solch spezielle Sammlung zu verwalten. Er würde den Anbieter dann an das Deutsche Technikmuseum verweisen. Nachfrage Herr BzV Sauerteig: Kann sich das Bezirksamt die Realisierung zeitlich begrenzter Ausstellungen der Sammlung in bezirklichen Räumen Oberschöneweides in Zusammenarbeit mit dem Erwerber vorstellen? Herr BzStR Simdorn: Ein solches Angebot des Erwerbers liegt nicht vor und er sehe keinen Grund, entsprechende Initiativen von sich aus zu starten. Würde ein solches Angebot vorliegen, wäre die Sammlung auch wieder im Deutsche Technikmuseum besser aufgehoben. Nachfrage Herr BzV Sauerteig: Dürfe er damit zur Kenntnis nehmen, dass das Bezirksamt seine Aufgabe, der Wahrung kulturelle Objekte, nicht nachkomme? Herr BzStR Simdorn: Herr Sauerteig möge sich vorstellen, er wäre Inhaber einer privaten Sammlung und die Verwaltung oder das Parlament würde sich mit entsprechenden Ansinnen an ihn wenden, ohne dass er selbst je bekundet hätte, entsprechende Ausstellungen zu realisieren. Was würde er davon halten?

Mdl.Anfr.Nr. 687 des BzV Peter Groos

zu:

Newsletter

Seit wann hat das Bezirksamt von der Absicht des Landes Berlin Kenntnis, einen neuen Newsletter-Service einzurichten, inwieweit sind die Bezirke an diesen Planungen beteiligt, und wie fortgeschritten sind diese Planungen?

Herr BzStR Schneider: Im Berlin.de-Anwenderforum der Bezirke am 12. Januar 2009 wurden alle Bezirke darüber informiert, dass das Land Berlin im Jahr 2009 einen neuen Newsletter mit erweiterten Funktionen einrichten möchte. Es wurde erläutert, dass eine Newsletter-Lösung für die Bezirke sinnvoller Weise mit der geplanten Lösung für den Landespressedienst verbunden werden sollte. Alle Bezirke sind aufgerufen, Beispiele aus anderen Internetportalen als Orientierung für gewünschte Anforderungen an eine Newsletter-Lösung zu benennen und Wünsche zu äußern. Über den Stand der Planungen wird im nächsten Berlin.de-Anwenderforum der Bezirke am 27. April 2009 berichtet.

Mdl.Anfr.Nr. 688 des BzV Peter Groos

zu:

Projekt Weinbau

Ist das Bezirksamt dazu in der Lage, seine inzwischen gewonnene Ansicht, „das Projekt Weinbau [könne] natürlich nicht ohne Kosten umgesetzt werden“, mit Zahlen zu untersetzen, die in Vergangenheit und Zukunft weisen?

Herr BzStR Retzlaff: Ich möchte festhalten, dass derzeit seine Prioritäten auf den Kinderschutz, die Hilfen zur Erziehung etc. gerichtet sind. In der Vergangenheit sind keine Kosten für den Bezirk entstanden, wenn man seine Arbeitszeit für diese Angelegenheit, und hier wurde der größte Teil für derartige Nachfragen benötigt, vernachlässige. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen und deshalb sind noch keine Kosten der Zukunft benennbar. Wuchs, Ernte und Verkostung von bezirklichen Wein stehe deshalb vorerst hinten an.

Mdl.Anfr.Nr. 689 des BzV Vincent Paul

zu:

Radweg in der Oberspreestraße

Welche weiteren Baumaßnahmen zum Abschluss der Radwegerrichtung in der Oberspreestraße stehen in welchem Zeitrahmen noch aus, um insbesondere die volle Verkehrssicherheit durch die seitlichen Befestigungen zu gewährleisten?

Herr BzStR Hölmer: Es stehen noch Beschilderung und Markierung aus. Durch die schlechten Witterungsbedingungen gab es generell Verzögerungen in der Bautätigkeit, und es stehen deshalb andere Arbeiten im Vordergrund. Deshalb sind diese Arbeiten aber nicht vergessen, und er gehe davon aus, dass innerhalb weniger Wochen die Arbeiten nachgeholt werden.

Mdl.Anfr.Nr. 690 des BzV Vincent Paul

zu:

Parkplatz für Altstadt Köpenick

Wie ist der aktuelle Stand bei der Realisierung eines Parkplatzes am Rande der Altstadt Köpenick zur weiteren Aufwertung der Köpenicker Altstadt?

Herr BzStR Hölmer: Es liegt seit sechs Wochen ein Entwurf des Projektentwicklers auf den Tisch, der durch den Bezirk überarbeitet wurde und vorgestern wurde dazu Einigung hergestellt mit folgenden Eckpunkten: Der Bezirk wäre bereit einem Discounter mit 798 Quadratmetern Nutzfläche zuzustimmen, wenn gleichzeitig 226 öffentliche Parkplätze (auch für Kunden des Discounters), vier Busstellplätze eigene Zuwegung für die Kita und ein zweistöckiges Gebäude (unten Discounter, oben Altenwohnung, Seniorenwohnung, Büroräume) erstellt werden. Die verkehrstechnische Schlupflochlösung würde der Discounter akzeptieren. Die abschließende Planung werde man dann im Ausschuss vorstellen und dann müsse man sehen, was geht und was nicht.

Mdl.Anfr.Nr. 691 der BzV Heike Kappel

zu:

Grundstück Regattastr. 267 (I)

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass im Gegensatz zu der Beantwortung der Kleinen Anfrage VI/625 auf dem Grundstück Regattastr. 267 (Regattapark) Wohnungen entstehen?

Herr BzStR Hölmer: Ja. Dort entsteht Wohnungsbau, der aber nur durch den Verein genutzt werden kann. Die Baugenehmigung wurde bereits in der letzten Wahlperiode erteilt, und er war der Ansicht, dass der Bau bereits abgeschlossen wäre.

Mdl.Anfr.Nr. 692 der BzV Heike Kappel

zu:

Grundstück Regattastr. 267 (II)

Wer erteilte die Baugenehmigung, auf einem Sportgrundstück Wohnungen zu bauen?   zurückgezogen

Mdl.Anfr.Nr. 693 der BzV Roswita Kirschniok

zu:

Radweg Oberspreestraße

Ist der Radweg an der Oberspreestraße (zwischen Moosstraße und Friedlander Straße) fertiggestellt und wenn ja, wann erfolgt die entsprechende Beschilderung, wenn nein, wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?   zurückgezogen

Mdl.Anfr.Nr. 694 der BzV Gabriele Schmitz

zu:

Traditionelles Handwerk (I)

Wie wird die Weiterführung der Projekte der Initiativgruppe Traditionelles Handwerk, insbesondere die Kooperationsprojekte für Schulen zur Berufsorientierung und die Handwerkspräsentationen zu  bezirklichen Festen, nach Wegfall der bezirklichen Kofinanzierung von 8.000 € gewährleistet?

Herr BzStR Schneider: Das Projekt „Traditionelles Handwerk und Kleingewerbe in Treptow-Köpenick“ wurde im November 2006 mit viel Engagement auch des Bezirksamtes, Büro der Bezirksbürgermeisterin, eingerichtet und seitdem auf Grund der guten Arbeit und Ergebnisse der 5 dort Beschäftigten mehrfach verlängert. Eine Voraussetzung war dabei immer, dass keine bezirkliche Finanzierung erfolgt, weil dafür die Mittel nicht vorhanden waren. Es gab also bisher keine bezirkliche Co-Finanzierung, auch nicht in Höhe von 8.000 €. Es erfolgte „lediglich“ die Bereitstellung von Arbeitsraum und -technik und die Übernahme kleinerer Unkosten.

Mdl.Anfr.Nr. 695 der BzV Gabriele Schmitz

zu:

Traditionelles Handwerk (II)

Warum erfolgt die Beendigung der Kofinanzierung der Projekte der Initiativgruppe Traditionelles Handwerk, bevor eine Klärung einer anderweitigen Finanzierung erfolgt ist und somit wichtige Projekte in Gefahr geraten wegzufallen?

Herr BzStR Schneider: Da es bisher keine bezirkliche Co-Finanzierung gab, erfolgte auch keine Beendigung derselben, sondern das Projekt lief planmäßig zum 16.02.2009 aus. Klar wurde im IV. Quartal 2008, dass für eine eventuelle und auch von uns gewünschte erneute Fortsetzung erstmalig eine bezirkliche Co-Finanzierung von bis zu 10.000 € erforderlich wäre. Trotz vielfältiger Prüfungen seitdem konnten diese Mittel bisher weder über das Büro der Bezirksbürgermeisterin noch in ggf. einer anderen Abteilung des Bezirksamtes bereitgestellt werden. Sollte sich jedoch eine bisher nicht vorhandene Finanzierungsquelle ergeben, könnte das Projekt sofort wieder angeschoben werden.

Mdl.Anfr.Nr. 674 des BzV Stefan Förster

zu:

Rückzahlungen Erschließungs-beiträge Segewaldweg

In welcher Höhe wird mit Rückzahlungen von Erschließungsbeiträgen im Segewaldweg aufgrund der rechtskräftigen Gerichtsurteile zu dieser Frage gerechnet und in welchem Titel/Kapitel wird diese zusätzlich benötigte Summe im Haushalt etatisiert?

Herr BzStR Hölmer: Entsprechend BA-Beschluss 289/09 werden vereinnahmte Erschließungsbeiträge für die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage Segewaldweg i. H. v. max. 203.000 € aus Kapitel 4212, Titel 67121 zurückgezahlt. Es gibt allerdings noch kein rechtskräftiges Urteil. Das rechtsgültige Urteil ist allgemeinerer Natur und vom OVG und auf dieser Basis und in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, und eigentlich auch bezirksübergreifend einheitlich, werden die Beiträge zumindest bei den Bürgern, die Widerspruch eingelegt haben, zurückgezahlt.

Mdl.Anfr.Nr. 675 des BzV Stefan Förster

zu:

Pächterwechsel beim Seebad Wendenschloß

Welche Gründe sind dem Bezirksamt dafür bekannt, den bisherigen Pächter des Seebades Wendenschloß bei der Neuausschreibung nicht mehr zu berücksichtigen, obwohl auch er erheblich in den letzten Jahren in das Bad investiert hat und warum gibt es hier – im Gegensatz zum Seebad Friedrichshagen – offenbar kein Interesse, diese Vergabeentscheidung politisch zu thematisieren?

Herr BzStR Schneider: Schon dass man hier mehrfach darüber gesprochen habe, ist eine politische Thematisierung. Nicht als Sprachrohr des Bezirksamtes möchte er sagen, dass er lieber mal das Thema BBB thematisieren würde.

Die Berliner Bäder-Betriebe haben dem Bezirksamt wie folgt zugearbeitet: Der Pachtvertrag mit dem bisherigen Pächter über die Verpachtung des Freibades Wendenschloss zur Betreibung des Bades für den öffentlichen Badebetrieb, einschließlich der gastronomischen Versorgung, endete vertragsgemäß am 31.12.2008. Die BBB haben auf der Grundlage des im April 2008 im Abgeordnetenhaus durch den Senator für Inneres und Sport, Herrn Dr. Körting, vorgestellten Bäderkonzeptes und in Abstimmung mit ihren Aufsichtsgremien ein wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Neuverpachtung von sieben Freibädern, darunter auch des Freibades Wendenschloß, durchgeführt. Gegenstand des Auswahlverfahrens war die Verpachtung der Freibäder einschließlich der gastronomischen Einrichtungen ab 2009 für die Dauer von 5 Jahren, zuzüglich einer Option für weitere 5 Jahre, vorrangig zur Betreibung für den öffentlichen Badebetrieb. Von den zukünftigen Pächtern wird außerdem die Bereitschaft zur Übernahme und Durchführung von investiven Maßnahmen erwartet. Der ehemalige Pächter hat sich am Auswahlverfahren zur Verpachtung des Freibades Wendenschloß beteiligt. Die Auswahlentscheidung für die Verpachtung der Freibäder erfolgte auf der Grundlage folgender Wertungskriterien:

-          Pachtzins,

-          Investitionsverpflichtung sowie Finanzierungs- / Kapitalnachweis,

-          Betreiberkonzept Freibad, Gastronomie und Nebenangebote,

-          Erfahrungen in der Betreibung von Schwimmbad- oder Freizeiteinrichtungen sowie Gastronomieerfahrung.

Die eingegangenen Bewerbungen wurden nach den vorgenannten Kriterien ausgewertet. Im Ergebnis wurde dem wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt. Unter Berücksichtigung der Wertungskriterien konnte dem Angebot von Herrn Grams der Zuschlag leider nicht erteilt werden.

Mdl.Anfr.Nr. 685 des BzV Marcus Worm

zu:

Personalsituation Kita-Eigenbetrieb

Konnte das Bezirksamt mittlerweile mit der Leitung des  Kita-Eigenbetriebes ein Vorgehen verabreden, was die Personalsituation anbelangt, und wurde diese Verabredung an die Eltern weitergegeben?

Herr BzStR Retzlaff: Wie er auch im JHA berichtete, verlasse er sich nicht auf Verabredungen. Es gibt seit Monaten schriftliche Auflassungen mit den Aufträgen, die  Personalsituation zu verändern. Die Gespräche werden gemeinsam mit der Vorsitzenden des Verwaltungsrates geführt und protokolliert. Insofern steht die angespannte Personalsituation als TOP 21 auf der TO der monatlichen Gespräche. Der Geschäftsführung wurde eindeutig aufgezeigt, dass der derzeitige Personalbestand gesetzwidrig sei, mit dem vorhandenen Personalschlüssel auch nicht gesetzeskonform gestaltet werden kann.. Deshalb hat auch die Kitaaufsicht des Landes gesagt, dass es bis zur Veränderung der Personalsituation keine weiteren Aufnahmen geben wird. Dies geschah auch in enger Rücksprache mit dem Bezirk. Hier gibt es eine enge Zusammenarbeit. Die Geschäftsführung des Kita-Eigenbetriebes hat bei der Senatsfinanzverwaltung eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung für Außeneinstellungen beantragt, um auch von der Befristungsregel wegzukommen, die sich spätestens Ende des Jahres „selber in den Schwanz beißt“, weil dann ein Teil des Personals nicht mehr eingesetzt werden darf, also „für das Land verbrannt ist“. Da vergrößert sich das Problem noch stärker. Die eingereichten Unterlagen für die Ausnahmegenehmigung waren der Senatsverwaltung nicht ausreichend. Der Kitaeigenbetrieb habe ihm gesagt, dass er Unterlagen nachgereicht hätte und der Antrag nun prüfbar wäre. Er werde im JHA weiter darüber berichten. Die Information der Eltern und der Gremien ist Sache des Eigenbetriebes, und er wisse auch nicht inwieweit diese erfolgt ist.

Nachfrage Herr BzV Worm: Könne sich der Stadtrat vorstellen, dass der Verwaltungsrat die besonders betroffenen Eltern einlädt, um Klarheit zu schaffen und auch die entsprechenden Kompetenzen darstellt. Herr BzStR Retzlaff: Er könne nicht für den Verwaltungsrat sprechen, werde aber den Vorschlag unterbreiten, um dann darüber im Verwaltungsrat ggf. zu beraten. Er unterstütze den Vorschlag. Es ist auch für die Situation hilfreich, wenn nicht nur er als Aufsichtsperson sondern auch Elternvertreter, Personalvertreter ihre Haltung artikulieren.


 
 

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