Auszug - Sondermittel für Berliner Parkeisenbahn gGmbH (SM 902)  

 
 
27. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 11.1 Beschluss:586/27/09
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 26.02.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/1018 Sondermittel für Berliner Parkeisenbahn gGmbH (SM 902)
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:586/27/09
 Ursprungaktuell
Initiator:BzVVBA, JugSchul
  Retzlaff, Dirk Dieter
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungSchlussbericht in MdV

(liegen nicht vor)

Aussprache:

Herr BzV Blohm: Er spreche hier im Auftrag des Ausschussvorsitzenden HhPV, Herrn Groos, auf Grund des knappen Abstimmungsergebnisses von 3/2/5. Der Verein stellt alle Jahre 2 Anträge. Nach dem reinen Zuwendungsrecht wären die 5 Jahre, die dieselbe Maßnahme hintereinander maximal gefördert werden kann, vorbei. Mit dem Wissen um den Brand bei der Parkeisenbahn und dem Umstand, dass sich der Verein zurückgenommen hat und diesjährig nur einen Antrag gestellt hat, kam es zu diesem Ergebnis. Nun müsse jeder Bezirksverordnete für sich entscheiden.

Herr BzV Groos: Die Beschäftigung mit den Sondermitteln ist für die Fraktion B´90Grüne eine wichtige Aufgabe und stellt eine besondere Möglichkeit des unmittelbaren Kontaktes mit den Bürgerinnen und Bürgern dar und ist Ausdruck bürgernaher Politik. Allerdings sollten die Beschlüsse nachvollziehbar sein. Es gibt rechtliche Rahmenbedingungen und Vorgaben, die man sich selber gegeben habe, in den Ausschüssen. Genauso wie im November (Sambakids) gab es haushaltsrechtliche Bedenken des Bezirksamtes. Mit dem jetzigen Verhalten, dass man sich auf einen faulen Kompromiss einlasse, wenn formalrechtliche Gründe gegen eine Gewährung sprechen, indem man sich der Stimme enthalte und nicht dem Antragsteller die Gründe einer Ablehnung direkt mitteile, begebe man sich auf eine unehrliche Ebene. Dann sollte man sich überlegen, ob man das Privileg der Verteilung von zzt. 50 T€ nicht abgeben wolle. Seine Fraktion stehe zu der Aufgabe, aber man muss sich dann auch an die Regeln halten. Er könne deshalb dem Antrag nicht zustimmen. Herr BzV Wohlfeil: Der JHA und auch das Jugendamt halten solche Reisen grundsätzlich für förderungswürdig. Die Linksfraktion nimmt den Antrag zum Anlass, darüber nachzudenken, ob nicht ein grundsätzlich anderes Verfahren sinnvoller wäre. Es befassen sich 3 Gremien mit einem Sondermittelantrag, im konkreten Fall geht es um 501 €. Wäre es nicht sinnvoller, wenn der jeweilige Fachausschuss in einem vorgegebenen Rahmen abschließend über die Vergabe entscheidet? Die Bezirksverordneten sind keine Verwaltungsbeamten. Sollte der A. f. HhPV sich nicht mehr in der Lage sehen, politisch die Vergabe der Sondermittel zu entscheiden, dann sollte man ihn von dieser Aufgabe befreien. Herr BzV Nemak: Wenn die BVV sich nicht an die eigenen Regeln hält, könne man sie auch abschaffen. Die BVV sollte nach Außen tragen, wo die Grenzen liegen. Die SAG-Fraktion lehnt deshalb den Antrag ab. Frau BzV Kant: Im Rahmen der Haushaltsentwicklung sind früher vorhandene Mittel für solche Reisen im Jugendbereich völlig weggefallen. Man hat sich in den Alt-Bezirken bereits darauf in den JHA´s verständigt, solche Jugendreisen dann eben aus den Sondermitteln zu fördern. Dieser Träger bekommt anderweitig keine bezirklichen Mittel und leistet eine vielfältige hervorragende Arbeit. Es handelt sich nur um eine ergänzende Finanzierung. Herr BzV Schild: Nur zur Erinnerung, der Haushaltsausschuss hat dem Antrag zugestimmt. Herr BzV Worm: Hier geht es nicht um eigene Regeln, die eventuell verletzt werden sondern um die Landeshaushaltsordnung. Selbst wenn man sich einer politisch motivierten Entscheidung hingibt, müsste die Verwaltung den Beschluss rechtlich gesehen kassieren. Es handelt sich immer um die gleiche Reise, lediglich das Ziel hat sich geändert. Von daher greife die 5 Jahre-Regel und es bleibt nur die Ablehnung. Die Grenzen wurden in den zurückliegenden Jahren dem Antragsteller gegenüber bereits ausgelotet. Herr BzStR Schneider: Er gebe zu Bedenken, dass er sich nicht vorstellen könne, dass der Träger alle Jahre mit den gleichen Kindern diese Fahrten unternimmt. Von daher könne man aus seiner Sicht dem Antrag zustimmen. Herr BzV Nemak: Nach der letzten Beschlussfassung wurde dem Antragsteller mitgeteilt, dass ein gleichlautender Antrag im nächsten Jahr abgelehnt werden könnte. Jetzt wäre es der Fall. Herr BzV Wohlfeil: Der Antragsteller habe eindeutig dargestellt, dass nur ganz wenige Kinder diese Reise mehrfach mitmachen. Herr BzV Welters: Es gibt jährliche Veranstaltungen bei den Jugendfeuerwehren und das TET-Fest wird und soll jedes Jahr stattfinden. Es sei ein Unterschied für ihn, wenn diese Veranstaltungen Ausdruck dauerhafter Jugend- oder Kulturarbeit sind. Die Regeln müssen hinterfragt und diskutiert werden, damit man zu einer gemeinsamen Sichtweise komme. Der Umstand, dass es sich um eine kleine Restfinanzierung handelt, habe ebenfalls eine Bedeutung. Er sehe ein inhaltliches und kein formales Problem. Zwischenbemerkung Herr BzV Worm: Als ehemaliger Jugendstadtrat sollte er wissen, dass das Zuwendungsrecht rechtliche Rahmenbedingungen beinhalte, an die man sich halten müsse. Herr BzV Welters: Es handelt sich hier um Sondermittel der BVV, die grundsätzlich nach den Regeln des Zuwendungsrechtes vergeben werden. Bei den echten Zuwendungen geht es insbesondere auch um Personalmittel. Damit ergibt sich erst die Existenz eines Projektes durch die Zuwendung. Hier gehe es aber eigentlich um die selbst aufgestellten Regeln. Herr BzV Voigt: Es geht hier um 500 € für ein Aushängeschild des Bezirkes. Man sollte nicht über die Regeln streiten sondern die Mittel gewähren. Herr BzV Blohm: Man muss nicht die Regeln umgehen sondern zu einer neuen Regelung kommen, was bedeutet, dass man vielleicht zu dem alten Vergabeverfahren zurückkehrt. Die Diskussion dazu ist im Gange. Herr BzV Groos: Bevor Herr Voigt populistisch auf die Angelegenheit aufspringt, sollte er öfter mit der Parkeisenbahn fahren, was dieser dann auch zugute käme.

Abstimmung: Mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen angenommen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Der Berliner Parkeisenbahn gGmbH werden für die Durchführung des Projektes „Ferienfahrt an die Ostsee“ vom 13.04.09 bis 19.04.09

501,00

aus Sondermitteln der BVV des Haushaltsjahres 2009 zur Verfügung gestellt.

Die Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushalts-rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach
§ 44 der LHO, erfüllt werden.

Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 4010, Titel 68569, nachzuweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              mehrheitlich              dagegen:              4.              Enthaltung:              einige.


  Beschluss: 26.02.2009 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 22.06.2009 realisiert Verantwortlich:
BA, JugSchul  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 20.03.2009  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

22.01.09 SB VI-31 lfd. Nr. 2219

 

 
 

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