Auszug - Digitalisierung der Friedhofsakten  

 
 
27. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 12.11 Beschluss:589/27/09
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 26.02.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0946 Digitalisierung der Friedhofsakten
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:589/27/09
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Gr.BA, UmGrünImm
Verfasser:1. Stefan Förster
2. Bernd Ibsch
Schneider, Michael
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Aussprache:

BzVV: Die SAG-Fraktion verlässt den Saal. Dies ist ein schlechter Stil, nur weil eine Abstimmung verloren wurde. Zitat Herbert Wehner: „Wer raus geht, wird auch wieder reinkommen.“

Aussprache:

Herr BzV Worm: Seine Fraktion sieht ein, dass eine Digitalisierung der Friedhofsakten und ein Abbau von Altakten in der Verwaltung zu betreiben ist. Fragt Herrn BzStR Schneider, warum gestern im Steuerungsausschuss noch kein Antrag vorlag, der vorsah, eine MAE Maßnahme in diesem Bereich zu schaffen. Warum Herr Förster mit dem Antrag ein solches politisches Brimborium betreibe, könne nicht nachvollzogen werden. ÖBS und ABM Stellen sind ausgeschlossen. Alle Sozialpolitiker und Sozialrechtler können diesem Antrag nicht zustimmen, da hier nicht erkennbar ist, dass die Verwaltung die eigenen Maßnahmen, die in diesem Fall zu treffen wären, getroffen hat. Warum wurde das Friedhofsamt, wenn auch bürgerunfreundlich, nicht geschlossen, um die Altakten abzuarbeiten oder eine Digitalisierung zu betreiben. Gleiches wurde so im Sozialamt mehrfach getan. Sollte dies aufgrund der Stellenkapazität nicht möglich sein, habe man den Zentralen Stellenpool, der unterstützend genutzt werden könnte. In der Abteilung von Herrn BzStR Schneider, im Gartenbauamt, wird das in einem anderen Projekt sehr gut praktiziert. Bei der Digitalisierung von Friedhofsakten handelt es sich um sensible Daten, die in falsche Hände gelangen können. Der Antrag werde abgelehnt. Herr BzV Förster: Er weise die Vorwürfe von Herrn Worm zurück. Dieser Antrag sollte Verwaltungshandeln anregen. Es gibt auch keine Kritik an den Bereich von Herrn BzStR Schneider. Es gibt lediglich die Notwendigkeit, wie auch in anderen Bereichen, z.B. so geschehen bei den Bauakten, eine Digitalisierung vorzunehmen. Es ist legitim, zu fordern, mit qualifiziert abgestelltem Personal, das das entsprechende Fachwissen mitbringe, diese Aufgabe anzugehen. Er bittet um die Zustimmung zu der einstimmig beschlossenen Beschlussempfehlung des Ausschusses. Herr BzV Worm: Man habe kein Problem mit der Digitalisierung der Friedhofsakten sondern vielmehr mit der Schaffung von Beschäftigungsmaßnahmen. Gestern sind die Stellen für das kommende Jahr 2009 vergeben worden. Da war diese Maßnahme nicht dabei. Für das nächste Jahr jetzt im Voraus so etwas zu beschließen ist unredlich. Herr BzV Mechtel: Herr Worm habe die Sozialrechtler angesprochen. Das Thema hat durchaus eine soziale Komponente, die vielleicht im gestrigen Ältestenrat übersehen wurde und er könne sich zurzeit dazu nicht entscheiden. Er schlage deshalb die Überweisung in den Ausschuss Gesundheit und Soziales vor.

Abstimmung Überweisung A. f. SozGes: Mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmung über die BE:               Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und
19 Enthaltungen beschlossen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der künftigen Vergabe von geförderten Beschäftigungsmaßnahmen Stellen für die Digitalisierung der Friedhofsakten zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              mehrheitlich              dagegen:              3.              Enthaltung:              19.


  Beschluss: 26.02.2009 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 17.05.2010 realisiert Verantwortlich:
BA, UmGrünImm  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 06.03.2010  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

(siehe Mitteilungen des Vorstehers (MdV) und sofern eingestellt in den Anlagen zur Drucksache)

 

08.06.09 1. ZB VI-30 lfd. Nr. 2130

14.10.09 2. ZB VI-34 lfd. Nr. 2452

06.01.10 3. ZB VI-36 lfd. Nr. 2625

17.05.10     SB VI-42 lfd. Nr. 3123

 
 

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