Auszug - Sachstandsbericht zu CABUWAZI in Alt-Treptow  

 
 
43. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 14.01.2009 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:50 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

Hölmer: Bezirksstadtrat Dirk Retzlaff sei dabei, den Hofbereich der angrenzenden Schule vom Fachvermögen Schule in Jugend zu übertragen, damit Cabuwazi ihn nutzen kann

Hölmer: Bezirksstadtrat Dirk Retzlaff sei dabei, den Hofbereich der angrenzenden Schule vom Fachvermögen Schule in Jugend zu übertragen, damit Cabuwazi ihn nutzen kann. Heute Vormittag habe er den von einem Notar unterzeichneten Vertrag zwischen der Gesellschaft von Herrn Knöchel und Cabuwazi erhalten, Annahmefrist Ende 2009 bei Erteilung einer Baugenehmigung für einen Vollsortimenter, 85 Parkplätzen. Dann wäre GFRK bereit einen Teil der Fläche im Rahmen einer Schenkung zu übertragen und den ,,Umzug“ mit einem Pauschalbetrag von 18.000 € zu finanzieren.

Ruth Anhäusser (Cabuwazi): Annahme des Vertrages würde bedeuten, ,,dass wir dauerhaft an diesem Standort verbleiben können.“ Über den Vertrag kann man sich ein eigenständiges Bild verschaffen.

Peter Durinke: Nachfrage: Muss das Baurecht bis Jahresende geschaffen sein?

Wird von beiden Seiten bestätigt.

Ernst Welters: Die BVV muss einen geänderten Beschluss, einen Vollsortimenter zu genehmigen, herbeiführen. Was bedeutet dies für den Aufstellungsbeschluss?

Hölmer: Haben widerstrebende Beschlusslage. Auch wir wollen eine vernünftige Lösung für Cabuwazi.

Frau Löbel: Am 11. Februar wollen wir das Zentren- und Einzelhandelskonzept beraten. Kleine Anfragen zu diesem Thema wurden bereits beantwortet. Wir bräuchten einen städtebauliche Begründung für eine Abänderung und wir müssten das Planverfahren in wesentlichen Teilen wiederholen. Da besteht ein Zeitproblem. Kaisers würde gerne die Auswirkungen auf den Schmollerplatz erläutern und wir würden dort eine räumliche Versorgungslücke riskieren.

Heidrun Meißner:Das Verfahren ist doch zeitlich nicht zu schaffen.

Herr Schobinger (Notar): Eine Überschreitung des Rahmens um ein paar Monate ist unspektakulär, bei drei Jahren ist der Vertrag natürlich nicht mehr gültig.

Schild: Müssen zur Kenntnis nehmen, dass ein Vertrag im Sinne des politischen Willens der BVV vorliegt. Frage: Wie weit kann das Baurecht erfüllt werden?

Sauerteig: Was aber geschieht mit dem Gelände, falls Cabuwazi mal insolvent geht oder aufgelöst wird?

Anhäusser: geht dann an Paritätischen Wohlfahrtsverband zum Zwecke der Jugendarbeit.

Sauerteig: kann Aussagen Löbels nur bestätigen. Kaisers will ausbauen, bei konkurrierendem Markt wird der Standort aber zum Ende des Mietvertrages 2010 aufgegeben.

Stefan Förster: Kernpunkt: Wie geht man mit dem politischen Problem um? Von Kaisers sollte man sich nicht erpressen lassen. Vorschlag: Bezirksamt sollte mit Investoren die rechtlichen Möglichkeiten ausloten.

Durinke: Nur soweit Unterstützen, so weit es im Rahmen des Baugesetzbuches bleibt. Wird der B-Plan so wie geplant umgesetzt, besteht für Cabuwazi keine Standsicherheit. Da aber kein anderer Standort für Cabuwazi gefunden wurde, müssen wir auch ohne Edeka den Plan anfassen. Wir haben bislang noch keine grundlegenden Daten der Zentren- und Einzelhandelskonzeption., Kaiser´s sorgt gegenwärtig nicht dafür, dass das Umfeld aufgewertet wird. Die Entfernung des Schmollerplatzes zum Cabuwazi-Grundstück ist kein durchschlagendes Argument.

Welters: Juristisch: 1. bei bestehendem B-Plan muss Cabuwazi verschwinden, 2. Aufstellungsbeschluss mit Ausschluss Einzelhandel betrifft das Gelände nicht, 3. arbeitet das Bezirksamt am B-Plan in diese Richtung auch ohne BVV-Beschluss besteht vorgezogene Planreife.

Deshalb nicht weiter diskutieren, da wir dies am 11. Februar nochmals diskutieren müssen.

Franzke: Auch beim Mellowpark suchen wir bereits seit längerer Zeit nach einem Grundstück. Hier haben wir aus stadtplanerischer Sicht eine mögliche Lösung.

Meißner: Zum Entfernungsproblem: An anderen Stellen im Bezirk – Beispiel Bohnsdorf – sind viel größerer Distanzen zurückzulegen.

Gabriele Schmitz: möchte zum 11. Februar dann auch eine Langfassung des Einzelhandelskonzeptes. Das Planerfordernis sollte wohlwollend geprüft werden.

Hölmer: Auch wir sind bestrebt Cabuwazi zu sichern. Haben aber Problem mit dem Zustande kommen des Vertrages, ,,wir werden keine Kopplungsgeschäfte betreiben.“ Die BVV muss ihren Beschluss vertreten. Wir machen dann nur einen B-Plan als ergebnisoffenes Verfahren, dass bei der Rechtsprüfung vor dem Senat Bestand hat.


 
 

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