Auszug - Bebauungsplan XVI-43 (Sportplatz Wendenschloßstraße") hier: Einstellung des Planaufstellungsverfahrens
Herr Hölmer und Frau Löbel erläutern die Intentionen der Einstellung: Die Ziele des B-Plans sind durchgesetzt, Erfordernis ist nicht mehr vorhanden. Bei Aufstellungsbeschluss waren die Eigentumsverhältnisse unklar, Ziel war die Sicherung und Erweiterung des bestehenden Sportplatzes und Schaffung eines Grünzuges an der Spree. Sportplatz ist in Landeseigentum und gesichert, am Ufer ist Wohnungsbau realisiert, Baulast für öffentlichen Uferweg, der noch hergestellt werden muss, ist vorhanden. Uferweg kann allerdings nicht weitergeführt werden. Herr Förster: Warum hat B-Plan solange gedauert, hat sich Sportamt nicht geäußert? Frage nach südl. Uferweg Herr Welters: Zuwegung zur Straße ist im Finanzvermögen des Bezirkes, wer bewirtschaftet den Weg? Warum nicht Fachvermögen? Aufstellungsbeschluss sieht keine Wohnbebauung vor. Wer hat das genehmigt, am Bebauungsplan vorbei? Bereichsentwicklungsplanung? Herr Hölmer: Genehmigung durch Köpenicker BA wird vorausgesetzt, er will recherchieren. Frage der Zuwegung wird im BA geklärt. Herr Sauerteig fragt nach Lärm vom Sportplatz und vergleicht mit dem Urteil “Kita Milchzähne” befürchtet, dass Verwaltungsgericht Bestandsschutz aufhebt. Frau Löbel hat diese Befürchtung nicht, Lärm könnte aber bei den anschließenden B-Plänen eine Rolle spielen. Herr Durinke: B-Plan würde nicht helfen bei zusätzlich gebauten Häusern. Herr Nock verweist auf Entwicklung bei Sportplätzen am Sterndamm Herr Welters schlägt vor, den TOP zu vertagen bis zur Klärung der offenen Fragen Abstimmung: 15:0:0 für Vertagung |
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