Auszug - Mündliche Anfragen
Welche der bezirklichen Amtsleiter verfügen über einen
eigenen Dienstwagen und wie wird dieser Luxus in Zeiten äußerst knapper Kassen
fachlich begründet? Frau
BzBmin Schöttler antwortet für das Bezirksamt: Keine bezirkliche Amtsleiterin bzw. Amtsleitern verfügt über einen
eigenen Dienstwagen.
Welche jährlichen Kosten entstehen für
Anschaffung/Leasing und Unterhaltung der Dienstwagen für Amtsleiter und dürfen
die Fahrzeuge – wie dies etwa beim Amtsleiter Tief regelmäßig zu beobachten ist
– auch zu privaten Zwecken genutzt werden? Frau BzBmin Schöttler antwortet für das Bezirksamt: Es bleibt bei der Antwort zu Frage 1, es gibt keine
Dienstwagen für Amtsleiterinnen und Amtsleiter. Die in den einzelnen
Abteilungen vorhandenen Fahrzeuge sind ausschließlich für die Wahrnehmung
entsprechender fachlicher Aufgaben vorgesehen und werden mit den Produktkosten
verrechnet.
Wer, und mit welcher Intention, bearbeitet im
Bezirksamt die mögliche Verlagerung des Feuerwehrstützpunktes aus der Altstadt
Köpenick? Herr BzStR Schneider antwortet für das Bezirksamt: Nach der Abfrage in allen Verwaltungen beschäftigt
sich niemand mit der Verlagerung der Feuerwehr. Nachfrage Herr BzV Welters: Kann das Bezirksamt erklären, wie eine Abgeordnete
der SPD am Tisch des BzStR für Jugend die Verlagerung der Feuerwehr von der
Altstadt in Richtung Wuhlheide 250-270 als Bezirksamtswunsch darstellen kann? Herr BzStR Schneider: Dafür gibt es keine Erklärung.
Welche Ergebnisse hat das Gespräch des Bezirksamtes
mit der TLG bezogen auf Verbleib und Verlagerung des Mellow-Parks in der 46.
Kalenderwoche gebracht? Herr BzStR Retzlaff antwortet für das Bezirksamt: Die TLG
hat im Gespräch in der 46. KW deutlich mitgeteilt, dass sie bei dem Termin der
Kündigung verbleiben wird. Es wurde dem Bezirksamt erklärt (anwesend waren 3
Stadträte des Bezirksamtes), dass sie sich für wenige Monate auf eine weitere
Duldung am jetzigen Standort einlassen würden, wenn schriftlich von Seiten des
Bezirksamtes und vom All Eins e.V. erklärt wird, wohin der Standort verlagert
wird und bis wann der Umzug verbindlich abgeschlossen sein würde. Einer
Verlagerung innerhalb der Friedrichshagener Straße, hoch zur Brücke Allende
Straße, lehnt die TLG grundsätzlich ab. Gespräche zu einem Grundstückstausch
werden generell abgelehnt. Nachfrage Herr BzV Welters: Warum ist trotz Kenntnis des Bauablaufplanes,
bezogen auf den Nachbar-B-Plan (Krusenick), der vorhin erst beschlossen wurde,
trotz der Aufwertung der Fläche auf der die TLG sitzt, durch das
Abgeordnetenhaus auch auf Betreiben der BVV bzw. des Bezirksamtes hin, trotz
der Darstellung im Abgeordnetenhaus, dass dort ein Standort von Jugendarbeit
nachgewiesen werden soll im Rahmen der Umwidmung sowie trotz der dargestellten
fehlenden Perspektive für die Fläche in der Entwicklung, das Bezirksamt nicht
in der Lage war, die weitere, zumindest provisorische Anwesenheit des
Mellow-Parks gegenüber dieser ungenutzten Industriebrache durchzusetzen. Herr BzStR Retzlaff: Es ist schwer den Kern der Frage zu erfassen. Man muss einfach zur
Kenntnis nehmen, dass der Bezirk nicht Eigentümer dieser Fläche ist! Man kann
auch keinen Eigentümer zwingen, etwas zu tun. man könne mit ihm Gespräche
führen und das ist mehrfach erfolgt. Das hat aber nicht zur Folge, dass der
Eigentümer 100% den bezirklichen Intensionen folgt. Man muss sachlich zur
Kenntnis nehmen, dass das Bezirksamt keine Zwangsmittel gegenüber dem
Eigentümer hat. Alles was möglich war wurde auch getan und das wurde auch zur
Kenntnis gegeben. Nachfrage Herr BzV Worm: War auch Gesprächsgegenstand mit der TLG, dass zwei
weitere Grundstücke außerhalb der Paul-Zobel-Sportanlage angeboten worden sind,
die dem Mellow-Park zur Verfügung stehen würden? Wäre darunter ein Grundstück
außerhalb unseres Bezirkes? Herr BzStR Rezlaff: Gibt zur Kenntnis, dass die Aussage den Realitäten entspricht!
Was genau bedeutet die Aussage des Bezirksamtes, dass
„der Pächter kein Interesse an der vom Bezirksamt signalisierten Lösung hat“
und welche Konsequenzen hat dies für die Umsetzung und Finanzierung des
Projektes? Herr BzStR Schneider antwortet für
das Bezirksamt: Als diese Aussage getroffen wurde, war es so, dass der
Pächter dem Bezirksamt diese Auffassung mitgeteilt hatte, aber die Dinge
entwickeln sich. Die Fachverwaltung für die Gebäudeverwaltung steht im Gespräch
mit dem Pächter. Bei diesen Gesprächen sind und werden die terminlichen
Planungen und die Umsetzungen der Maßnahmen durch den Bezirk, wie auch
betriebswirtschaftliche Belange des Pächters erörtert. Die nächste
Gesprächsrunde findet am 9. Dezember statt. Der Pächter hat in einem Brief sich
dahingehend geäußert, dass er die behindertengerechte Erschließung des
Ratskellers für zeitgemäß und begrüßenswert hält. Er hat nunmehr auch
signalisiert, dass er eine Beteiligung nicht ausschließt. Zur Klärung aller
Fragen und Verfahrensweisen wird der Termin am 9. Dezember stattfinden. Die
Finanzierung des Projektes ist aber erst mal im Bezirkshaushalt darzustellen
und unabhängig von der Beteiligung des Pächters zu planen und ggf. dann
umzusetzen. Zurzeit befinde man sich in einer Abstimmung zur
baulich-technischen Ausführung und Möglichkeiten, die dieses Rathaus, dieser
Ratskeller überhaupt hergibt, ihn behindertengerecht zu erschließen. U.a.
finden Gespräche mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung statt.
Selbstverständlich ist die Umsetzung des Projektes auch noch damit abzustimmen,
wann welche Feierlichkeit und auch „normale“ Veranstaltungen im Rathaus auf dem
Rathaushof im kommenden Jahr stattfinden werden. Er gibt zu bedenken, dass eine
Lösung für einen behindertengerechten Zugang nicht in zwei Wochen umzusetzen
ist.
Ist für die geplante Errichtung von 8 Stadtvillen im
Ahornweg / Neuer Weg eine artenschutzrechtliche Befreiung beantragt oder
erteilt worden? Herr BzStR Schneider antwortet für das Bezirksamt: Dem Investor wurde mitgeteilt, dass eine
artenschutzrechtliche Befreiung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
dort bei der obersten Naturschutzbehörde zu beantragen ist. Die untere
Naturschutzbehörde, also das Bezirksamt wird erst nach Abschluss des
Antragsverfahrens informiert. Bisher liegt im Bezirksamt noch nichts vor. Nachfrage Herr BzV Groos: Fragt nach ob es richtig verstanden wurde, dass die
durch das eigene Bezirksamt an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses
vor wenigen Wochen zugegangene Erklärung, in der die oberste Naturschutzbehörde
dem Antragsteller, dem Investor mitgeteilt hat, es sei eine
artenschutzrechtliche Befreiung nach Bundesnaturschutzgesetz nicht notwendig,
weil keine ausreichende Hinweise auf eine
Zufluchtstätte von Fischotter und Biber bestünden, nicht bekannt ist? Herr BzStR Schneider: Persönlich ist ihm das nicht bekannt.
Ist dem Bezirksamt bekannt, ob der Bereich der
Erpemündung Lebensraum von Fischottern, Bibern oder anderen geschützten
Tierarten ist, und somit für das dort geplante Bauvorhaben eine
artenschutzrechtliche Befreiung erforderlich ist? Herr BzStR Schneider antwortet für das Bezirksamt: Kann zu dieser Frage nur die Antwort der
vorhergehenden Frage wiederholen. Nachfrage Herr BzV Durinke: Er erinnert sich an die Auskunft im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahren im Stadtplanungsausschuss, dass eine Baugenehmigung
erteilt wurde, aber mit dem Bau nicht begonnen werden kann, weil eine
naturschutzrechtliche Genehmigung noch erfolgt. Herr BzStR Schneider: In der Aussage der Senatsverwaltung und dem Bezirksamt besteht ein
Widerspruch, den man aufklären muss. Die untere Naturschutzbehörde sagt, es
gibt durchaus Anhaltspunkte für Teile dieses Grundstückes (ehemaliges
Hafenbecken) und den Bewuchs, der nicht bebaut werden darf. Dazu müssen sich
die Naturschutzbehörden nochmals verständigen, ob daraus resultierend Auflagen
zu erteilen sind oder nicht.
Werden nach Einschätzung des Bezirksamtes mit Beginn
der Feierlichkeiten zum Köpenicker Jubiläum 2009 am Frauentog die
Voraussetzungen dafür vorhanden sein, dass Bootstouristen dort anlegen können? Herr BzStR Schneider antwortet für das Bezirksamt: Das Bezirksamt geht davon aus, dass in 2009 die mal
vorhandenen Planungen, dass das Land Berlin, in welcher Form auch immer, selber
einen Anleger baut, wahrscheinlich nicht zur Disposition stehen. Die zweite
Sache ist, dass der Tourismusverein in den vergangenen Jahren auf eigene Kosten
diesen Anleger dort betrieben hat. Der Tourismusverein hat dazu erklärt, er
sieht sich finanziell nicht mehr in der Lage und hat mittlerer Weile gegenüber
der Wasserbehörde seine ihm bereits erteilte Genehmigung zum Betreiben eines
Schwimmsteges zurückgegeben. Der Pächter, der das Bistro betreibt, hat
gegenüber dem Bezirksamt erklärt, er wird Anfang 2009 dort einen kleinen und
feinen Schwimmsteg zu eigenen Kosten und Lasten errichten.
Wird sich das Bezirksamt nun, nachdem die
Finanzbehörden die Zwangsvollstreckung über das Erbbaurecht am Spreepark wegen
der Steuerschulden erwirkt haben, so wie die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
es hier im September beantragt hat, dafür einsetzen, dass das Land Berlin das
Erbbaurecht erwirbt und die Voraussetzungen für die künftige Nutzung als
öffentlich zugängliche Grünfläche schafft? Frau BzBmin Schöttler antwortet für das Bezirksamt: Die für den ehemaligen Spreepark genutzten Flächen
befinden sich nicht im Vermögen des Bezirks sondern werden seit Jahren durch
den Liegenschaftsfonds verwaltet. Dem Bezirksamt stehen dadurch wesentliche
Entscheidungsbefugnisse nicht zu und hat bisher noch keine Mitteilung erhalten,
in welchem Maße den Gläubigern Ansprüche zustehen, Abhilfe geschaffen oder
abgeschlossen worden wäre. Daher ist gegenwärtig ein Erwerb des Erbbaurechts
nicht effektiv planbar. Im Flächennutzungsplan ist die betroffene Fläche als
Vergnügungspark ausgewiesen. Das wird sicherlich noch des Öfteren
Diskussionsthema in den Ausschüssen sein. Nachfrage
von Herrn BzV Groos: Die Frage lautetet, ob sich das Bezirksamt für den Erwerb
des Erbbaurechts auf Grund der veränderten Bedingungen einsetzen wird? Frau
BzBmin Schöttler: Zum Gegenwärtigen
Zeitpunkt: nein.
Hat das Bezirksamt schon eine Möglichkeit gefunden,
das Kinderschutzprojekt „Steep“ von MSBW e.V. auch im Jahr 2009 zu fördern? Herr BzStR Retzlaff antwortet für das Bezirksamt: Zur Erklärung: Das Projekt „Steep“ ist ein Angebot
der frühen Hilfen an der Schnittstelle zwischen Jugend und Gesundheit unter der
Federführung des Jugendamtes. Die Finanzierung erfolgte in diesem Haushaltsjahr
aus Mitteln des Bezirks auf der Grundlage des BA-Beschlusses Nr. 174/2008. Das
Projekt wird von Fachleuten, insbesondere der regionale Dienst im Jugendamt,
der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und des Kinderpsychiatrischen Dienstes
des Gesundheitsamtes als optimales präventives Angebot im Hinblick auf
Kindswohlgefährdung eingeschätzt. Hier geht es um junge Schwangere. Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt hat das Bezirksamt noch keine Möglichkeit zur weiteren
Finanzierung gesichert, ist aber noch auf der Suche.
Wie werden die Mittel zur Kulturförderung auf die Freien
Träger im Jahr 2009 verteilt? Frau BzBmin Schöttler antwortet für das Bezirksamt: Wir hatten einen Doppelhaushalt und die Mittel der
Kulturförderung, Infrastruktur, Fördermittel werden verteilt wie im vorigen
Jahr. Kunstfabrik Köpenick - 46.886,45 €, Alte Möbelfabrik e.V – 25.000,00 € und der
Köpenicker e.V. – 7.548,95 €. Die Mittel der dezentralen Kulturarbeit sind auch
in 2009 bei 56.000,00 € und die werden mit Unterstützung und Beratung des
Kulturbeirates auf Antrag verteilt. Die Mittel des Bezirkskulturfonds des
Senates mit 17.940 € werden entsprechend Beantragung zum 30.10. und 30.04.
verteilt. Die Mittel des neuen zusätzlichen Fonds für kulturelle Bildung des
Senats mit einer Gesamthöhe von 20.000 € werden entsprechend der Anträge der
freien Träger, Schulen, Kunst- und Kulturinitiativen und Künstlern per Vergabe
nach Stichtagen durch eine Jury verteilt. Das sind leider alle Mittel. Auch die
BVV wird aus den Sondermitteln viel Kunst- und Kulturprojekte fördern.
Mit welchen Maßnahmen will das Bezirksamt das
Stadtteilzentrum Wilhelminenhofstraße in Oberschöneweide stärken, angesichts
des Wegzugs von Lidl an die Straße An der Wuhlheide und der jetzt feststehenden
Schließung der Einkaufsmärkte in den Spreehöfen? Herr BzStR Hölmer antwortet für das Bezirksamt: Beim Bereich Wilhelminenhof-straße/Edisonstraße
handelt es sich nicht um ein Stadtteilzentrum sondern um ein Ortsteilzentrum.
Der Unterschied liegt in der angestrebten Größenordnung, Sortimentsstruktur des
Handels und der Vielfalt der Angebote an ergänzender Ausstattung. Momentan ist
innerhalb der Zentrenabgrenzung Wilhelminenhofstraße ein Bestand von ca. 5.300
qm Verkaufsfläche zu verzeichnen. Problematisch waren und sind die verfügbaren
Flächengrößen im Bereich der Spreehöfe, die sich im Hinblick auf die üblichen
Betriebsgrößen dieser Anbieter als zu klein darstellen. Für entsprechende
Angebote im unmittelbaren Umfeld (geeignete größere Verkaufsflächen) besteht
jedoch keine Verfügbarkeit. Bestehende räumliche Versorgungslücken sollen daher
mit der Umsetzung der im Bau befindlichen Vorhaben im Umfeld (hier die
Fuststraße) geschlossen werden. Es gilt das qualitative Angebot insgesamt zu
verbessern und bereits bestehende Einzelhandelsstandorte und auch
Dienstleistungsangebote zu stärken, um die Grundversorgung der Bevölkerung zu
sichern, um den Anspruch eines Ortsteilzentrums zu erfüllen. Dafür müssen Investoren
gefunden werden. Weitere Möglichkeiten, das Stadtteilzentrum zu stabilisieren,
ergeben sich aus der Aktivierung des vorhandenen Leerstandes bzw. aus der
Schließung der bestehenden Baulücken. Im Rahmen der Sanierung wurden hier auch
bereits erste Erfolge erzielt. Neben Einzelhandelsnutzung sind in den Zentren
auch ergänzende Dienstleistungen, kulturelle
und soziale Angebote für die Zentrenausstattung prägend. Aufgrund des
bereits vorhandenen Bestandes in diesem Segment und der erwarteten positiven
weiteren Entwicklung im Zusammenhang mit der Ansiedlung der FHTW und der
Schauhallen, ist hier eine Stabilisierung der vorhandenen Angebote zu erwarten
und damit auch eine entsprechende Verbesserung der Situation des
Ortsteilzentrums Schöneweide. Zugleich können davon auch die vorhandenen
Einzelhandelsanbieter profitieren. Durch die o.g. Projekte wird ebenso eine
Aufwertung im öffentlichen Raum erreicht bzw. initiiert. Dafür setzt sich die
Verwaltung ein siehe dazu den Stadtplatz. Zudem erfolgte zu großen Teilen
bereits eine entsprechende Sanierung insbesondere der prägendenden
Industriearchitektur an der Spree. Alle diese Maßnahmen tragen im Ergebnis dazu
bei, dass die Identität des Zentrumsbereichs Wilhelminenhofstraße bewahrt und
auch weiter entwickelt wird. Als historisch gewachsenes Zentrum des Ortsteils
mit einer dementsprechenden Funktion. Die am jeweiligen Alt- Standort
genehmigten und vorhandenen Verkaufsflächen genießen Bestandsschutz. Diese
Flächen wären kurzfristig für eine Wiederverwertung verfügbar. Eine
entsprechende aktive Werbung für diese Standorte auch im Hinblick auf die Lage
des eigentlichen Zentrenbereiches kann und wird die Verwaltung im Rahmen der
Investorenberatung fördern.
Wurde die für Ende Oktober in Aussicht gestellte
Entscheidung über die Aufnahme der energetischen Sanierung des
Musikschulgebäudes Hans-Schmidt-Straße in ein entsprechendes Förderprogramm
inzwischen gefällt und wenn ja, wie lautet die Entscheidung? Herr BzStR Schneider antwortet für das Bezirksamt: Er befürwortet es, den Bezirken die Gelder zur
Verfügung zu stellen, die gebraucht werden und nicht über diverse Anträge für
Sonder-Förderprogramme Bittzustellen. Die durch die Senatsverwaltung für
Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz beauftragte B&SU hat uns
mitgeteilt, dass die spezifischen UEP Kriterien von der eingereichten
Projektskizze zwar erfüllt wurden (also hier die Notwendigkeit gesehen wird
eine energetische Sanierung vorzunehmen), aber das Vorhaben aufgrund des
erreichten Platzes in der Rangliste nicht ausgewählt wurde. Das Bezirksamt wird
also wie so oft von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Projektvorschlag unter
Berücksichtigung der aktuellen UEP Anforderungen zu überarbeiten und zum
nächsten Auswahlverfahren am 30.01.2009 erneut einreichen und hoffen!
Welche früher öffentlich genutzten und jetzt leer
stehenden Gebäude im Viertel Allende II werden derzeit zum Verkauf angeboten
bzw. welche sind für einen Abriss vorgesehen? Herr BzStR Schneider antwortet für das Bezirksamt: Die im Allendeviertel öffentlich genutzten Gebäude,
Alfred Rand Straße 19-21 und Erwin Bock Straße 9 sind leerstehend und stehen
zum Verkauf. Das Objekt Alfred Rand Straße 19-21 wurde zur Vermarktung an den
Liegenschaftsfond übergeben, Das Objekt Erwin Bock Straße 9 wird noch vom
Bezirk verwaltet. Es besteht aber ein Kaufinteresse von Seiten des angrenzenden
Klinikums. Das Gebäude der ehemaligen Bäckerei im Müggelschlößchenweg neben Nr.
42 befindet sich im Eigentum des Landes Berlin, steht leer und zum Verkauf. Der
Abriss wäre möglich, wenn sich keine Käuferinnen/Käufer finden. Die ehemalige
Kaufhalle war nicht öffentlich genutzt und befindet sich auch nicht in der
Verwaltung des Bezirkes. Die Schule wird nicht mehr als solche genutzt, steht jedoch nicht leer sondern wird durch Vereine
genutzt und für das Schulamt vorgehalten.
Wie ist der aktuelle Sachstand im
Verfahren um die Restitutionsansprüche beim Haus der Begegnung in Wendenschloß
vor dem Hintergrund, dass sich die JCC als Antragsteller schon längst
dahingehend positioniert haben sollte, ob sie im Tausch gegen die wichtige
bezirkliche Freizeitstätte die angebotenen Ersatzgrundstücke annimmt? Herr BzStR Schneider antwortet für das Bezirksamt: Er zitiert aus einem Vermerk zu einem Telefonat mit
der Anwältin vom JCC: „Am 29.10. erfolgte eine telefonische Anfrage, bei der
die Eigentümerin vertretenden Rechtsanwältin. Die Rechtsanwältin hat zu dem
Sachverhalt noch keine Rücksprache mit ihren Mandantinnen geführt. Es ist also
zurzeit noch keine Aussage zum weiteren Vorgehen möglich. Die Rechtsanwältin
stellte jedoch fest, dass ihre Mandantin zur Erlangung des Wertausgleichs alle
angebotenen Grundstücke übergeben bekommen müsste. Da letztlich der Verkauf der
Liegenschaft angestrebt wird, unterbreitet die Anwältin folgenden Vorschlag:
Der Bezirk verkauft die angebotenen Grundstücke in eigener Regie und 2. der
Bezirk kauft das Grundstück Wendenschloßstraße 404 mit den Erlösen aus dem
Verkauf zu Erstens.“ Es ist nicht zwingend notwendig, dass jede Anwältin
wissen muss, wie die Grundstücksverkäufe im Land Berlin abgewickelt werden.
Trotzdem sollte das Bezirksamt und die BVV mit allergrößtem Nachdruck daran
arbeiten, Lösungen zu finden, um die Wendenschloßstraße 404 sowohl für ihre
soziale als auch sportliche Nutzung zu erhalten. Da dem Bezirksamt gegenüber
unmißverständlich zum Ausdruck gebracht wurde, dass es nicht um die
Liegenschaft sondern um den finanziellen Erlös daraus geht, hat u.a. die
Abteilung auch ein Gespräch beim Liegenschaftsfonds genutzt, um dieses Thema zu
diskutieren. Die Erfahrungen vom Liegenschaftsfonds sind weitaus umfangreicher
als die der Abteilung. Es wird diskutiert und geprüft, ob so etwas möglich ist
– natürlich auf der Grundlage und mit dem Hintergrund der Positionierung des
Rechtsamtes, so dass mit größter Wahrscheinlichkeit der Restitution
stattgegeben werden muss.
Zu welchem Ergebnis hat die vom Bezirksstadtrat für
Umwelt, Grün und Immobilien-wirtschaft in der BVV-Sitzung am 24. April 2008 bei
Beantwortung der mündlichen Anfrage Nr. 419 angekündigte rechtliche und
technische Prüfung geführt, ob zum Schutz vor dem immer stärker werdenden
Vandalismus im Fußgängertunnel am Bahnhof Schöneweide, der auch die Wandbilder
betrifft, eine Videokamera installiert werden kann? Herr BzStR Schneider antwortet für das Bezirkamt: Zum Stand der Überlegungen und Recherchen aus der
Abteilung: Die Installation einer Videokamera ist technisch kein Problem (bis
auf Anschaffung und Unterhaltung). Bei der rechtlichen Beurteilung und
Umsetzung ist man dagegen nach Prüfung der Gesetzeslage in seiner Verwaltung zu
der Einschätzung gekommen, dass es nicht möglich ist. Mit einer Überwachung in
automatisierter Form werden Daten erhoben, die in die Rechte Dritter
eingreifen. Dabei ist eine Vielzahl von unterschiedlichen Gesetzen zum Schutz
von Persönlichkeitsrechten zu beachten, da es keine eigenständigen gesetzlichen
Regelungen bzw. Zulässigkeiten zur Videoüberwachung gibt. Grundsatz ist, dass
der Einsatz von Videoüberwachungs-kameras im öffentlichen Raum durch die
Gefahrenabwehrbehörden nur erfolgen darf, wenn es sich um einen
Kriminalitätsschwerpunkt zur Sicherung besonders gefährdeter Einrichtungen und
zur Verkehrslenkung handelt. Auch unter diesem Aspekt wäre durch den Bezirk
juristisch zu klären, was Kriminalitätsschwerpunkte sind und wer dann ggf. die
Anordnung zur Videoüberwachung leisten müsste. Für seine Verwaltung völlig
offen ist die Frage, wenn die Videoüberwachung stattfindet, wie wird mit den
gesammelten Daten umgegangen und wer wertet sie aus?
Welche Auswirkungen hat die „Rückübertragung“ der
Erbbaurechte auf Frau Witte auf die Intensität und die Zielrichtung der
Bearbeitung des B-Plans Spreepark? Herr BzStR Hölmer antwortet für das Bezirksamt: Die Rückübertragung der Erbbaurechte hat keinerlei
Auswirkungen auf die Zielrichtung und Intensität der Bearbeitung des B-Plans.
Nach wie vor habe man die FNP-Vorgabe – Vergnügungsstätte. Somit bleibt
entscheidend, ob sich für das Vorhaben, des sich derzeit in der Planung
befindlichen Freizeitparks ein tragfähiges Konzept sowie ein Investor findet,
der dann privatrechtliche Regelungen mit Frau Witte treffen müsste. Nachfrage Herr BzV Welters:
Kann das Bezirksamt ausschließen, dass Frau Witte aus der Existenz des
Aufstellungsbeschlusses, der ja eine bestimmte Zielrichtung hat, finanzielle
Vorteile ziehen kann? Herr BzStR Hölmer: Nein! |
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