Auszug - Mündliche Anfragen  

 
 
24. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 6
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 27.11.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:10 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0873 Mündliche Anfragen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen

Mdl

Mdl.Anfr.Nr. 575 des BzV Stefan Förster

zu:

Dienstwagen von Amtsleitern

Welche der bezirklichen Amtsleiter verfügen über einen eigenen Dienstwagen und wie wird dieser Luxus in Zeiten äußerst knapper Kassen fachlich begründet?

Frau BzBmin Schöttler antwortet für das Bezirksamt: Keine bezirkliche Amtsleiterin bzw. Amtsleitern verfügt über einen eigenen Dienstwagen.

Mdl.Anfr.Nr. 576 des BzV Stefan Förster

zu:

Kosten von Dienstwagen für Amtsleiter

Welche jährlichen Kosten entstehen für Anschaffung/Leasing und Unterhaltung der Dienstwagen für Amtsleiter und dürfen die Fahrzeuge – wie dies etwa beim Amtsleiter Tief regelmäßig zu beobachten ist – auch zu privaten Zwecken genutzt werden?

Frau BzBmin Schöttler antwortet für das Bezirksamt: Es bleibt bei der Antwort zu Frage 1, es gibt keine Dienstwagen für Amtsleiterinnen und Amtsleiter. Die in den einzelnen Abteilungen vorhandenen Fahrzeuge sind ausschließlich für die Wahrnehmung entsprechender fachlicher Aufgaben vorgesehen und werden mit den Produktkosten verrechnet.

Mdl.Anfr.Nr. 579 des BzV Ernst Welters

zu:

Verlagerung Feuerwehrstützpunkt

Wer, und mit welcher Intention, bearbeitet im Bezirksamt die mögliche Verlagerung des Feuerwehrstützpunktes aus der Altstadt Köpenick?

Herr BzStR Schneider antwortet für das Bezirksamt: Nach der Abfrage in allen Verwaltungen beschäftigt sich niemand mit der Verlagerung der Feuerwehr.

Nachfrage Herr BzV Welters: Kann das Bezirksamt erklären, wie eine Abgeordnete der SPD am Tisch des BzStR für Jugend die Verlagerung der Feuerwehr von der Altstadt in Richtung Wuhlheide 250-270 als Bezirksamtswunsch darstellen kann?

Herr BzStR Schneider: Dafür gibt es keine Erklärung.

Mdl.Anfr.Nr. 580 des BzV Ernst Welters

zu:

Mellow-Park

Welche Ergebnisse hat das Gespräch des Bezirksamtes mit der TLG bezogen auf Verbleib und Verlagerung des Mellow-Parks in der 46. Kalenderwoche gebracht?

Herr BzStR Retzlaff antwortet für das Bezirksamt:  Die TLG hat im Gespräch in der 46. KW deutlich mitgeteilt, dass sie bei dem Termin der Kündigung verbleiben wird. Es wurde dem Bezirksamt erklärt (anwesend waren 3 Stadträte des Bezirksamtes), dass sie sich für wenige Monate auf eine weitere Duldung am jetzigen Standort einlassen würden, wenn schriftlich von Seiten des Bezirksamtes und vom All Eins e.V. erklärt wird, wohin der Standort verlagert wird und bis wann der Umzug verbindlich abgeschlossen sein würde. Einer Verlagerung innerhalb der Friedrichshagener Straße, hoch zur Brücke Allende Straße, lehnt die TLG grundsätzlich ab. Gespräche zu einem Grundstückstausch werden generell abgelehnt.

Nachfrage Herr BzV Welters: Warum ist trotz Kenntnis des Bauablaufplanes, bezogen auf den Nachbar-B-Plan (Krusenick), der vorhin erst beschlossen wurde, trotz der Aufwertung der Fläche auf der die TLG sitzt, durch das Abgeordnetenhaus auch auf Betreiben der BVV bzw. des Bezirksamtes hin, trotz der Darstellung im Abgeordnetenhaus, dass dort ein Standort von Jugendarbeit nachgewiesen werden soll im Rahmen der Umwidmung sowie trotz der dargestellten fehlenden Perspektive für die Fläche in der Entwicklung, das Bezirksamt nicht in der Lage war, die weitere, zumindest provisorische Anwesenheit des Mellow-Parks gegenüber dieser ungenutzten Industriebrache durchzusetzen.

Herr BzStR Retzlaff: Es ist schwer den Kern der Frage zu erfassen. Man muss einfach zur Kenntnis nehmen, dass der Bezirk nicht Eigentümer dieser Fläche ist! Man kann auch keinen Eigentümer zwingen, etwas zu tun. man könne mit ihm Gespräche führen und das ist mehrfach erfolgt. Das hat aber nicht zur Folge, dass der Eigentümer 100% den bezirklichen Intensionen folgt. Man muss sachlich zur Kenntnis nehmen, dass das Bezirksamt keine Zwangsmittel gegenüber dem Eigentümer hat. Alles was möglich war wurde auch getan und das wurde auch zur Kenntnis gegeben.

Nachfrage Herr BzV Worm: War auch Gesprächsgegenstand mit der TLG, dass zwei weitere Grundstücke außerhalb der Paul-Zobel-Sportanlage angeboten worden sind, die dem Mellow-Park zur Verfügung stehen würden? Wäre darunter ein Grundstück außerhalb unseres Bezirkes?

Herr BzStR Rezlaff: Gibt zur Kenntnis, dass die Aussage den Realitäten entspricht!

Mdl.Anfr.Nr. 582 der BzV Romana Miftari

zu:

Behindertengerechter Zugang Ratskeller

Was genau bedeutet die Aussage des Bezirksamtes, dass „der Pächter kein Interesse an der vom Bezirksamt signalisierten Lösung hat“ und welche Konsequenzen hat dies für die Umsetzung und Finanzierung des Projektes?

Herr BzStR Schneider antwortet  für das Bezirksamt: Als diese Aussage getroffen wurde, war es so, dass der Pächter dem Bezirksamt diese Auffassung mitgeteilt hatte, aber die Dinge entwickeln sich. Die Fachverwaltung für die Gebäudeverwaltung steht im Gespräch mit dem Pächter. Bei diesen Gesprächen sind und werden die terminlichen Planungen und die Umsetzungen der Maßnahmen durch den Bezirk, wie auch betriebswirtschaftliche Belange des Pächters erörtert. Die nächste Gesprächsrunde findet am 9. Dezember statt. Der Pächter hat in einem Brief sich dahingehend geäußert, dass er die behindertengerechte Erschließung des Ratskellers für zeitgemäß und begrüßenswert hält. Er hat nunmehr auch signalisiert, dass er eine Beteiligung nicht ausschließt. Zur Klärung aller Fragen und Verfahrensweisen wird der Termin am 9. Dezember stattfinden. Die Finanzierung des Projektes ist aber erst mal im Bezirkshaushalt darzustellen und unabhängig von der Beteiligung des Pächters zu planen und ggf. dann umzusetzen. Zurzeit befinde man sich in einer Abstimmung zur baulich-technischen Ausführung und Möglichkeiten, die dieses Rathaus, dieser Ratskeller überhaupt hergibt, ihn behindertengerecht zu erschließen. U.a. finden Gespräche mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung statt. Selbstverständlich ist die Umsetzung des Projektes auch noch damit abzustimmen, wann welche Feierlichkeit und auch „normale“ Veranstaltungen im Rathaus auf dem Rathaushof im kommenden Jahr stattfinden werden. Er gibt zu bedenken, dass eine Lösung für einen behindertengerechten Zugang nicht in zwei Wochen umzusetzen ist.

Mdl.Anfr.Nr. 583 des BzV Peter Durinke

zu:

Bauvorhaben Erpemündung

Ist für die geplante Errichtung von 8 Stadtvillen im Ahornweg / Neuer Weg eine artenschutzrechtliche Befreiung beantragt oder erteilt worden?

Herr BzStR Schneider antwortet für das Bezirksamt: Dem Investor wurde mitgeteilt, dass eine artenschutzrechtliche Befreiung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dort bei der obersten Naturschutzbehörde zu beantragen ist. Die untere Naturschutzbehörde, also das Bezirksamt wird erst nach Abschluss des Antragsverfahrens informiert. Bisher liegt im Bezirksamt noch nichts vor.

Nachfrage Herr BzV Groos: Fragt nach ob es richtig verstanden wurde, dass die durch das eigene Bezirksamt an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses vor wenigen Wochen zugegangene Erklärung, in der die oberste Naturschutzbehörde dem Antragsteller, dem Investor mitgeteilt hat, es sei eine artenschutzrechtliche Befreiung nach Bundesnaturschutzgesetz nicht notwendig, weil keine ausreichende Hinweise auf eine Zufluchtstätte von Fischotter und Biber bestünden, nicht bekannt ist?

Herr BzStR Schneider: Persönlich ist ihm das nicht bekannt.

Mdl.Anfr.Nr. 584 des BzV Peter Durinke

zu:

Biber in Hirschgarten

Ist dem Bezirksamt bekannt, ob der Bereich der Erpemündung Lebensraum von Fischottern, Bibern oder anderen geschützten Tierarten ist, und somit für das dort geplante Bauvorhaben eine artenschutzrechtliche Befreiung erforderlich ist?

Herr BzStR Schneider antwortet für das Bezirksamt: Kann zu dieser Frage nur die Antwort der vorhergehenden Frage wiederholen.

Nachfrage Herr BzV Durinke: Er erinnert sich an die Auskunft im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren im Stadtplanungsausschuss, dass eine Baugenehmigung erteilt wurde, aber mit dem Bau nicht begonnen werden kann, weil eine naturschutzrechtliche Genehmigung noch erfolgt.

Herr BzStR Schneider: In der Aussage der Senatsverwaltung und dem Bezirksamt besteht ein Widerspruch, den man aufklären muss. Die untere Naturschutzbehörde sagt, es gibt durchaus Anhaltspunkte für Teile dieses Grundstückes (ehemaliges Hafenbecken) und den Bewuchs, der nicht bebaut werden darf. Dazu müssen sich die Naturschutzbehörden nochmals verständigen, ob daraus resultierend Auflagen zu erteilen sind oder nicht.

Mdl.Anfr.Nr. 585 des BzV Peter Groos

zu:

Frauentog 2009

Werden nach Einschätzung des Bezirksamtes mit Beginn der Feierlichkeiten zum Köpenicker Jubiläum 2009 am Frauentog die Voraussetzungen dafür vorhanden sein, dass Bootstouristen dort anlegen können?

Herr BzStR Schneider antwortet für das Bezirksamt: Das Bezirksamt geht davon aus, dass in 2009 die mal vorhandenen Planungen, dass das Land Berlin, in welcher Form auch immer, selber einen Anleger baut, wahrscheinlich nicht zur Disposition stehen. Die zweite Sache ist, dass der Tourismusverein in den vergangenen Jahren auf eigene Kosten diesen Anleger dort betrieben hat. Der Tourismusverein hat dazu erklärt, er sieht sich finanziell nicht mehr in der Lage und hat mittlerer Weile gegenüber der Wasserbehörde seine ihm bereits erteilte Genehmigung zum Betreiben eines Schwimmsteges zurückgegeben. Der Pächter, der das Bistro betreibt, hat gegenüber dem Bezirksamt erklärt, er wird Anfang 2009 dort einen kleinen und feinen Schwimmsteg zu eigenen Kosten und Lasten errichten.

Mdl.Anfr.Nr. 586 des BzV Peter Groos

zu:

Spreepark

Wird sich das Bezirksamt nun, nachdem die Finanzbehörden die Zwangsvollstreckung über das Erbbaurecht am Spreepark wegen der Steuerschulden erwirkt haben, so wie die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen es hier im September beantragt hat, dafür einsetzen, dass das Land Berlin das Erbbaurecht erwirbt und die Voraussetzungen für die künftige Nutzung als öffentlich zugängliche Grünfläche schafft?

Frau BzBmin Schöttler antwortet für das Bezirksamt: Die für den ehemaligen Spreepark genutzten Flächen befinden sich nicht im Vermögen des Bezirks sondern werden seit Jahren durch den Liegenschaftsfonds verwaltet. Dem Bezirksamt stehen dadurch wesentliche Entscheidungsbefugnisse nicht zu und hat bisher noch keine Mitteilung erhalten, in welchem Maße den Gläubigern Ansprüche zustehen, Abhilfe geschaffen oder abgeschlossen worden wäre. Daher ist gegenwärtig ein Erwerb des Erbbaurechts nicht effektiv planbar. Im Flächennutzungsplan ist die betroffene Fläche als Vergnügungspark ausgewiesen. Das wird sicherlich noch des Öfteren Diskussionsthema in den Ausschüssen sein.

Nachfrage von Herrn BzV Groos: Die Frage lautetet, ob sich das Bezirksamt für den Erwerb des Erbbaurechts auf Grund der veränderten Bedingungen einsetzen wird?

Frau BzBmin Schöttler: Zum Gegenwärtigen Zeitpunkt: nein.

Mdl.Anfr.Nr. 587 des BzV Marcus Worm

zu:

Kinderschutzprojekt „Steep“

Hat das Bezirksamt schon eine Möglichkeit gefunden, das Kinderschutzprojekt „Steep“ von MSBW e.V. auch im Jahr 2009 zu fördern?

Herr BzStR Retzlaff antwortet für das Bezirksamt: Zur Erklärung: Das Projekt „Steep“ ist ein Angebot der frühen Hilfen an der Schnittstelle zwischen Jugend und Gesundheit unter der Federführung des Jugendamtes. Die Finanzierung erfolgte in diesem Haushaltsjahr aus Mitteln des Bezirks auf der Grundlage des BA-Beschlusses Nr. 174/2008. Das Projekt wird von Fachleuten, insbesondere der regionale Dienst im Jugendamt, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und des Kinderpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes als optimales präventives Angebot im Hinblick auf Kindswohlgefährdung eingeschätzt. Hier geht es um junge Schwangere. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat das Bezirksamt noch keine Möglichkeit zur weiteren Finanzierung gesichert, ist aber noch auf der Suche.

Mdl.Anfr.Nr. 588 des BzV Marcus Worm

zu:

Kulturförderung

Wie werden die Mittel zur Kulturförderung auf die Freien Träger im Jahr 2009 verteilt?

Frau BzBmin Schöttler antwortet für das Bezirksamt: Wir hatten einen Doppelhaushalt und die Mittel der Kulturförderung, Infrastruktur, Fördermittel werden verteilt wie im vorigen Jahr.

Kunstfabrik Köpenick -  46.886,45 €, Alte Möbelfabrik e.V – 25.000,00 € und der Köpenicker e.V. – 7.548,95 €. Die Mittel der dezentralen Kulturarbeit sind auch in 2009 bei 56.000,00 € und die werden mit Unterstützung und Beratung des Kulturbeirates auf Antrag verteilt. Die Mittel des Bezirkskulturfonds des Senates mit 17.940 € werden entsprechend Beantragung zum 30.10. und 30.04. verteilt. Die Mittel des neuen zusätzlichen Fonds für kulturelle Bildung des Senats mit einer Gesamthöhe von 20.000 € werden entsprechend der Anträge der freien Träger, Schulen, Kunst- und Kulturinitiativen und Künstlern per Vergabe nach Stichtagen durch eine Jury verteilt. Das sind leider alle Mittel. Auch die BVV wird aus den Sondermitteln viel Kunst- und Kulturprojekte fördern.

Mdl.Anfr.Nr. 589 des BzV Axel W. Sauerteig

zu:

Wilhelminenhofstraße

Mit welchen Maßnahmen will das Bezirksamt das Stadtteilzentrum Wilhelminenhofstraße in Oberschöneweide stärken, angesichts des Wegzugs von Lidl an die Straße An der Wuhlheide und der jetzt feststehenden Schließung der Einkaufsmärkte in den Spreehöfen?

Herr BzStR Hölmer antwortet für das Bezirksamt: Beim Bereich Wilhelminenhof-straße/Edisonstraße handelt es sich nicht um ein Stadtteilzentrum sondern um ein Ortsteilzentrum. Der Unterschied liegt in der angestrebten Größenordnung, Sortimentsstruktur des Handels und der Vielfalt der Angebote an ergänzender Ausstattung. Momentan ist innerhalb der Zentrenabgrenzung Wilhelminenhofstraße ein Bestand von ca. 5.300 qm Verkaufsfläche zu verzeichnen. Problematisch waren und sind die verfügbaren Flächengrößen im Bereich der Spreehöfe, die sich im Hinblick auf die üblichen Betriebsgrößen dieser Anbieter als zu klein darstellen. Für entsprechende Angebote im unmittelbaren Umfeld (geeignete größere Verkaufsflächen) besteht jedoch keine Verfügbarkeit. Bestehende räumliche Versorgungslücken sollen daher mit der Umsetzung der im Bau befindlichen Vorhaben im Umfeld (hier die Fuststraße) geschlossen werden. Es gilt das qualitative Angebot insgesamt zu verbessern und bereits bestehende Einzelhandelsstandorte und auch Dienstleistungsangebote zu stärken, um die Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern, um den Anspruch eines Ortsteilzentrums zu erfüllen. Dafür müssen Investoren gefunden werden. Weitere Möglichkeiten, das Stadtteilzentrum zu stabilisieren, ergeben sich aus der Aktivierung des vorhandenen Leerstandes bzw. aus der Schließung der bestehenden Baulücken. Im Rahmen der Sanierung wurden hier auch bereits erste Erfolge erzielt. Neben Einzelhandelsnutzung sind in den Zentren auch ergänzende Dienstleistungen, kulturelle und soziale Angebote für die Zentrenausstattung prägend. Aufgrund des bereits vorhandenen Bestandes in diesem Segment und der erwarteten positiven weiteren Entwicklung im Zusammenhang mit der Ansiedlung der FHTW und der Schauhallen, ist hier eine Stabilisierung der vorhandenen Angebote zu erwarten und damit auch eine entsprechende Verbesserung der Situation des Ortsteilzentrums Schöneweide. Zugleich können davon auch die vorhandenen Einzelhandelsanbieter profitieren. Durch die o.g. Projekte wird ebenso eine Aufwertung im öffentlichen Raum erreicht bzw. initiiert. Dafür setzt sich die Verwaltung ein siehe dazu den Stadtplatz. Zudem erfolgte zu großen Teilen bereits eine entsprechende Sanierung insbesondere der prägendenden Industriearchitektur an der Spree. Alle diese Maßnahmen tragen im Ergebnis dazu bei, dass die Identität des Zentrumsbereichs Wilhelminenhofstraße bewahrt und auch weiter entwickelt wird. Als historisch gewachsenes Zentrum des Ortsteils mit einer dementsprechenden Funktion. Die am jeweiligen Alt- Standort genehmigten und vorhandenen Verkaufsflächen genießen Bestandsschutz. Diese Flächen wären kurzfristig für eine Wiederverwertung verfügbar. Eine entsprechende aktive Werbung für diese Standorte auch im Hinblick auf die Lage des eigentlichen Zentrenbereiches kann und wird die Verwaltung im Rahmen der Investorenberatung fördern.

Mdl.Anfr.Nr. 590 des BzV Oliver Igel

zu:

Wärmedämmung für Musikschulgebäude

Wurde die für Ende Oktober in Aussicht gestellte Entscheidung über die Aufnahme der energetischen Sanierung des Musikschulgebäudes Hans-Schmidt-Straße in ein entsprechendes Förderprogramm inzwischen gefällt und wenn ja, wie lautet die Entscheidung?

Herr BzStR Schneider antwortet für das Bezirksamt: Er befürwortet es, den Bezirken die Gelder zur Verfügung zu stellen, die gebraucht werden und nicht über diverse Anträge für Sonder-Förderprogramme Bittzustellen. Die durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz beauftragte B&SU hat uns mitgeteilt, dass die spezifischen UEP Kriterien von der eingereichten Projektskizze zwar erfüllt wurden (also hier die Notwendigkeit gesehen wird eine energetische Sanierung vorzunehmen), aber das Vorhaben aufgrund des erreichten Platzes in der Rangliste nicht ausgewählt wurde. Das Bezirksamt wird also wie so oft von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Projektvorschlag unter Berücksichtigung der aktuellen UEP Anforderungen zu überarbeiten und zum nächsten Auswahlverfahren am 30.01.2009 erneut einreichen und hoffen!

Mdl.Anfr.Nr. 591 des BzV Oliver Igel

zu:

Leerstand im Allende II

Welche früher öffentlich genutzten und jetzt leer stehenden Gebäude im Viertel Allende II werden derzeit zum Verkauf angeboten bzw. welche sind für einen Abriss vorgesehen?

Herr BzStR Schneider antwortet für das Bezirksamt: Die im Allendeviertel öffentlich genutzten Gebäude, Alfred Rand Straße 19-21 und Erwin Bock Straße 9 sind leerstehend und stehen zum Verkauf. Das Objekt Alfred Rand Straße 19-21 wurde zur Vermarktung an den Liegenschaftsfond übergeben, Das Objekt Erwin Bock Straße 9 wird noch vom Bezirk verwaltet. Es besteht aber ein Kaufinteresse von Seiten des angrenzenden Klinikums. Das Gebäude der ehemaligen Bäckerei im Müggelschlößchenweg neben Nr. 42 befindet sich im Eigentum des Landes Berlin, steht leer und zum Verkauf. Der Abriss wäre möglich, wenn sich keine Käuferinnen/Käufer finden. Die ehemalige Kaufhalle war nicht öffentlich genutzt und befindet sich auch nicht in der Verwaltung des Bezirkes. Die Schule wird nicht mehr als solche genutzt, steht jedoch nicht leer sondern wird durch Vereine genutzt und für das Schulamt vorgehalten.

Mdl.Anfr.Nr. 577 des BzV Stefan Förster

zu:

Restitutionsansprüche beim Haus der Begegnung

Wie ist der aktuelle Sachstand im Verfahren um die Restitutionsansprüche beim Haus der Begegnung in Wendenschloß vor dem Hintergrund, dass sich die JCC als Antragsteller schon längst dahingehend positioniert haben sollte, ob sie im Tausch gegen die wichtige bezirkliche Freizeitstätte die angebotenen Ersatzgrundstücke annimmt?

Herr BzStR Schneider antwortet für das Bezirksamt: Er zitiert aus einem Vermerk zu einem Telefonat mit der Anwältin vom JCC: „Am 29.10. erfolgte eine telefonische Anfrage, bei der die Eigentümerin vertretenden Rechtsanwältin. Die Rechtsanwältin hat zu dem Sachverhalt noch keine Rücksprache mit ihren Mandantinnen geführt. Es ist also zurzeit noch keine Aussage zum weiteren Vorgehen möglich. Die Rechtsanwältin stellte jedoch fest, dass ihre Mandantin zur Erlangung des Wertausgleichs alle angebotenen Grundstücke übergeben bekommen müsste. Da letztlich der Verkauf der Liegenschaft angestrebt wird, unterbreitet die Anwältin folgenden Vorschlag: Der Bezirk verkauft die angebotenen Grundstücke in eigener Regie und 2. der Bezirk kauft das Grundstück Wendenschloßstraße 404 mit den Erlösen aus dem Verkauf zu Erstens.“ Es ist nicht zwingend notwendig, dass jede Anwältin wissen muss, wie die Grundstücksverkäufe im Land Berlin abgewickelt werden. Trotzdem sollte das Bezirksamt und die BVV mit allergrößtem Nachdruck daran arbeiten, Lösungen zu finden, um die Wendenschloßstraße 404 sowohl für ihre soziale als auch sportliche Nutzung zu erhalten. Da dem Bezirksamt gegenüber unmißverständlich zum Ausdruck gebracht wurde, dass es nicht um die Liegenschaft sondern um den finanziellen Erlös daraus geht, hat u.a. die Abteilung auch ein Gespräch beim Liegenschaftsfonds genutzt, um dieses Thema zu diskutieren. Die Erfahrungen vom Liegenschaftsfonds sind weitaus umfangreicher als die der Abteilung. Es wird diskutiert und geprüft, ob so etwas möglich ist – natürlich auf der Grundlage und mit dem Hintergrund der Positionierung des Rechtsamtes, so dass mit größter Wahrscheinlichkeit der Restitution stattgegeben werden muss.

Mdl.Anfr.Nr. 578 des BzV Stefan Förster

zu:

Videoüberwachung Fußgänger-tunnel Bahnhof Schöneweide

Zu welchem Ergebnis hat die vom Bezirksstadtrat für Umwelt, Grün und Immobilien-wirtschaft in der BVV-Sitzung am 24. April 2008 bei Beantwortung der mündlichen Anfrage Nr. 419 angekündigte rechtliche und technische Prüfung geführt, ob zum Schutz vor dem immer stärker werdenden Vandalismus im Fußgängertunnel am Bahnhof Schöneweide, der auch die Wandbilder betrifft, eine Videokamera installiert werden kann?

Herr BzStR Schneider antwortet für das Bezirkamt: Zum Stand der Überlegungen und Recherchen aus der Abteilung: Die Installation einer Videokamera ist technisch kein Problem (bis auf Anschaffung und Unterhaltung). Bei der rechtlichen Beurteilung und Umsetzung ist man dagegen nach Prüfung der Gesetzeslage in seiner Verwaltung zu der Einschätzung gekommen, dass es nicht möglich ist. Mit einer Überwachung in automatisierter Form werden Daten erhoben, die in die Rechte Dritter eingreifen. Dabei ist eine Vielzahl von unterschiedlichen Gesetzen zum Schutz von Persönlichkeitsrechten zu beachten, da es keine eigenständigen gesetzlichen Regelungen bzw. Zulässigkeiten zur Videoüberwachung gibt. Grundsatz ist, dass der Einsatz von Videoüberwachungs-kameras im öffentlichen Raum durch die Gefahrenabwehrbehörden nur erfolgen darf, wenn es sich um einen Kriminalitätsschwerpunkt zur Sicherung besonders gefährdeter Einrichtungen und zur Verkehrslenkung handelt. Auch unter diesem Aspekt wäre durch den Bezirk juristisch zu klären, was Kriminalitätsschwerpunkte sind und wer dann ggf. die Anordnung zur Videoüberwachung leisten müsste. Für seine Verwaltung völlig offen ist die Frage, wenn die Videoüberwachung stattfindet, wie wird mit den gesammelten Daten umgegangen und wer wertet sie aus?

Mdl.Anfr.Nr. 581 des BzV Ernst Welters

zu:

B-Plan Spreepark

Welche Auswirkungen hat die „Rückübertragung“ der Erbbaurechte auf Frau Witte auf die Intensität und die Zielrichtung der Bearbeitung des B-Plans Spreepark?

Herr BzStR Hölmer antwortet für das Bezirksamt: Die Rückübertragung der Erbbaurechte hat keinerlei Auswirkungen auf die Zielrichtung und Intensität der Bearbeitung des B-Plans. Nach wie vor habe man die FNP-Vorgabe – Vergnügungsstätte. Somit bleibt entscheidend, ob sich für das Vorhaben, des sich derzeit in der Planung befindlichen Freizeitparks ein tragfähiges Konzept sowie ein Investor findet, der dann privatrechtliche Regelungen mit Frau Witte treffen müsste.

Nachfrage Herr BzV Welters: Kann das Bezirksamt ausschließen, dass Frau Witte aus der Existenz des Aufstellungsbeschlusses, der ja eine bestimmte Zielrichtung hat, finanzielle Vorteile ziehen kann?

Herr BzStR Hölmer: Nein!

 


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)