Auszug - Bebauungsplan XVI-6 ("Müggelheimer Damm") hier: - Änderungsbeschluss
Frau Löbel stellt dar, dass die ursprünglich geplante Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes planungsrechtlich untersagt ist, da sich der südöstliche Teilbereich in der Planungszone Siedlungsbeschränkung des Landesentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) befindet. Diese Situation besteht auch nach der Änderung der Verordnung über den LEP FS vom 30. Mai 2006 und der erneuten Prüfung über eine erforderliche planungsrechtliche Sicherung über die Bereitstellung einer großräumigen Wohnbaufläche im B-Plangebiet unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Entwicklung des Ortsteils Müggelheim. Nach kurzer Diskussion nimmt der Ausschuss die Vorlage mit 8:1:5 Stimmen mehrheitlich zur Kenntnis Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 12.11.2008 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (8:1:5) die Kenntnisnahme der Vorlage des Bezirksamtes: Die
Bezirksverordnetenversammlung möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am
23.09.2008 beschlossene anliegende Vorlage Nr. 260/08 über die Reduzierung des
Geltungsbereichs zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: dafür: 8 dagegen: 1. Enthaltung: 5. |
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