Auszug - Bebauungsplan 9-6 VE ("Wasserturm Altglienicke") hier: - Änderung des Planverfahrens, Weiterführung nach § 13 a BauGB
Frau Löbel erläutert, dass zur Umsetzung des Vorhabens einer neuen Nutzung des Altglienicker Wasserturms die Beschleunigung des Projekts durch die Weiterführung nach § 13 a BauGB notwendig ist. Das Projekt hat die Erforderlichkeiten, die eine Wiedernutzbarmachung, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung nach § 13 a Abs. 1 Satz 1 BauGB verlangt. Bedenken gegen die Umstellung des Verfahrens seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung bestehen gemäß Schreiben vom 11. Juni 2008 nicht. Nach einigen Nachfragen und Bemerkungen von Herrn Welters, Herrn Liebenow und Frau Meißner beschließt der Ausschuss mit 13:0:1 die einstimmige Kenntnisnahme der Vorlage. Herr Franzke bemerkt, dass es nach 21:30 Uhr ist und deswegen gemäß § 17 Abs. 17 der GO der BVV Treptow-Köpenick vom 22. November 2007 die Sitzung beendet werden müsse. Er fragt den Ausschuss, ob sich Widerspruch gegen die Behandlung des TOP 5 erhebt. Das ist nicht der Fall. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 12.11.2008 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (13:0:1) die Kenntnisnahme der Vorlage des Bezirksamtes: Die
Bezirksverordnetenversammlung möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am
23.09.08 beschlossene anliegende Vorlage (Nr. 259/08) über die Änderung des
Planverfahrens, Weiterführung nach § 13 a BauGB zum Bebauungsplan 9-6 VE
(„Wasserturm Altglienicke“) zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: dafür: 13 dagegen: 0. Enthaltung: 1. |
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