Auszug - Treptow-Köpenick übt Solidarität mit Tibet  

 
 
18. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 14.20 Beschluss:372/18/08
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 24.04.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0675 Treptow-Köpenick übt Solidarität mit Tibet
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:372/18/08
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA, UmGrünImm
Verfasser:Joachim SchmidtSchneider, Michael
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV
   Beitritt:FDP-Gr.

Herr J

Herr J. Schmidt begründet den CDU-Antrag. Alles Wesentliche steht im Antrag. Jeder hat sicher von den aktuellen Ereignissen und darüber dann auch über die Geschichte von Tibet erfahren. Der Änderungsantrag der SPD unterscheidet sich im ersten Satz nicht wesentlich – die SPD-Fraktion will die Fahne zeigen und die CDU-Fraktion hissen. Der CDU-Fraktion ist aber der 2. Teil des Antrages wichtig. Die Solidarität des Bezirkes soll auch in einem Brief an die chinesische Botschaft zum Ausdruck gebracht werden.

Herr Igel begründet den Änderungsantrag. Dass die Fahne gezeigt werden soll, hat einfach rechtliche Gründe. Auch die CDU-Fraktion wisse um die Flaggenverordnung, welche festlegt, welche Flaggen gehisst werden dürfen. Das Grundanliegen wird also unterstützt. Man wolle aber davor warnen, dass der Bezirk jetzt Außenpolitik betreiben soll. Diese ist anderen Ebenen vorbehalten.

Aussprache:

Herr Wohlfeil: Auch die Linksfraktion möchte ihre Solidarität mit dem tibetischen Volk zum Ausdruck bringen und wird den Antrag deshalb unterstützen. Nach Liberalisierung der Flaggenverordnung ist nunmehr aber auch ein Hissen dieser Fahne möglich. Nach § 5 können bei besonderen Anlässen mit Zustimmung der für Inneres verantwortlichen Senatsverwaltung auch nichthoheitliche Flaggen gesetzt werden. Damit könne zukünftig auch die CSD-Flagge gehisst werden. Herr Groos: Es ist schwierig mit diesem Thema umzugehen und auch mit den Anträgen umzugehen, zumal Kernpunkt der Diskussion die Flaggenverordnung zu werden scheint. Da könne er nur sagen, dass damit das Thema verfehlt wird. Es geht darum, wie zeigt eine kommunale Körperschaft seine Solidarität in einer solchen Situation, bei aller Sympathie und Verständnis für das tibetische Volk und seine Unabhängigkeitsbestrebungen – wie und ob, sollte sich die BVV dazu äußern. Er sei der Auffassung, dass die BVV es nicht machen sollte. Es stellt sich hier die Frage nach dem Wert symbolischer Politik. Die Tibetfrage ist eine von vielen ungelösten Fragen internationaler Politik. Außenpolitik ist die Domäne der Bundesregierung und wenn in vielen anderen Fällen die Bezirke die Zuständigkeit für sich reklamieren, dann sollte man die Zuständigkeiten auch umgekehrt akzeptieren.

GO-Antrag Herr Förster: Schluss der Debatte.

Abstimmung (GO-Antrag): Mehrheitlich angenommen.

Abstimmung (ÄA): Mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmung (Ursprungsantrag): Mehrheitlich angenommen.

GO-Antrag Herr Worm: Wiederholung der Abstimmung zum CDU-Antrag und Auszählung.

Abstimmung: Mit 25:24 bei einigen Enthaltungen ist der CDU-Antrag beschlossen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, am 19. und 20. Juni 2008 anlässlich der Ankunft der olympischen Flamme im tibetischen Lhasa an den Rathäusern von Treptow und Köpenick die Tibet-Flagge zu hissen und damit ein Zeichen der Solidarität mit dem Volk Tibets zu setzen.

Darüber hinaus wird die Bürgermeisterin ersucht, sich in einem Schreiben an die chinesische Botschaft für eine gewaltfreie Lösung des „Tibet-Problems“ einzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                25.       dagegen:           24.       Enthaltung:        einige.


  Beschluss: 24.04.2008 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 26.01.2009 realisiert Verantwortlich:
BA, UmGrünImm  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 19.08.2008  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

02.06.08 1. ZB VI-19 lfd. Nr. 1275

19.06.08 2. ZB VI-20 lfd. Nr. 1341

26.01.09     SB VI-26 lfd. Nr. 1829

 

 
 

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