Auszug - Umgang mit dem StrABG
Der Ausschussantrag des A.
f. StaV wird über die Konsensliste beschlossen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Für den Umgang mit dem StrABG im Bezirk Treptow-Köpenick wird folgende Verfahrensweise angewendet. 1. Die BVV beschließt Maßnahmen über die
Anmeldung zur Investitionsplanung. Über andere, geplante Baumaßnahmen nach
StrABG und EBG (außerhalb der I-Planung) wird der Ausschuss für Stadtplanung
und Verkehr regelmäßig informiert. 2. Dem zuständigen Fachausschuss wird, vor
der Information der Beitragspflichtigen zu der geplanten Baumaßnahme, die im
Prozess der Bauplanung herausgearbeitete und somit weiterzuverfolgende
Vorzugsvariante erläutert und mögliche kostengünstige Alternativausbauten
vorgestellt. 3. Informationsschreiben an die Beitragspflichtigen gemäß § 3 Abs. 3 StrABG. Der zuständige Fachausschuss ist rechtzeitig über diese Informationsschreiben aber auch über die Stellungnahmen, Einwendungen und Vorschläge der Beitragspflichtigen vor der Beschlussfassung im Bezirksamt zur geplanten Baumaßnahme zu informieren. 4.
Für größere Baumaßnahmen werden nach Konsultation mit
dem zuständigen Fachausschuss Informationsveranstaltungen für die
Beitragspflichtigen durch das Bezirksamt organisiert. 5. BA-Beschluss und BVV-Vorlage zur Beschlussfassung über die Ausbauvariante. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
Realisierung: (siehe Mitteilungen des Vorstehers (MdV) und sofern eingestellt in den Anlagen zur Drucksache)
07.02.11 SB VI-50 lfd. Nr. 4264 |
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