Auszug - Bebauungsplan XV-48 ("Am Görlitzer Bahndamm") im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Treptow hier: Änderungsbeschluss zum BA-Beschluss Nr. 120/94 vom 06.09.1994  

 
 
18. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 12.8
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 24.04.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0555 Bebauungsplan XV-48 ("Am Görlitzer Bahndamm") im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Treptow
hier: Änderungsbeschluss zum BA-Beschluss Nr. 120/94 vom 06.09.1994
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BAStaV
Verfasser:BA, BauStadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschlussempfehlung

Herr Franzke begründet die Beschlussempfehlung

Herr Franzke begründet die Beschlussempfehlung. Mit der Vorlage hat das Bezirksamt den B-Plan den neuen Gegebenheiten angepasst. Darin sind auch Spielplätze für den Ortsteil Treptow vorgesehen. Es wird eine Firsthöhe für die Gebäude festgelegt. Die vorhandenen Strukturen in dem Gebiet werden erhalten. Der Ausschuss empfiehlt die Kenntnisnahme.

Aussprache:

Herr Sauerteig: Wie viele Supermärkte und Discounter verträgt unser Bezirk? – eine spannende Frage. Fachleute der Stadtplanung sind sich eigentlich einig, dass es derer genug gibt. Im Ausschuss wurde das Argument zur Rechtfertigung bemüht „Konkurrenz belebt das Geschäft“. Hier will lediglich ein weiterer Discounter aus dem bisherigen Gewerbebau ausziehen, um seinen neuen  Standort 100 Meter entfernt zu realisieren. Für ein solches Verhalten gibt es weitere Beispiele im Bezirk (ALDI, NETTO). Damit werden Gebäude frei, die eigentlich nur zu diesem Zweck errichtet wurden. Ist dies eine effektive Stadtplanung? Zitat aus dem Brockhaus: Aufgabe der Stadtplanung ist die Erzielung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung der Städte und Gemeinden sowie deren Teilgebiete. Dabei sind die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Eine dem Wohle der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung ist zu gewährleisten. Stadtplanung soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch und in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz. Darüber hinaus soll die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell erhalten und entwickelt werden. Wie ist dies mit dem vorliegenden Plan in Einklang zu bringen? Die Stadtplanung will ein Exempel statuieren. Die übliche Kiste soll an der Bouchéstraße nicht mehr entstehen, obwohl man dadurch eine dauerhafte Sicherung des Zirkus Cabuwazi realisieren könnte. Stadtplanung sollte sich nicht erpressen lassen. Wie will man zukünftig bei derartigen Negativbeispielen Investoren von vernünftigen städtebaulichen Lösungen überzeugen? Auch eine Erweiterung der Verkaufsfläche am bisherigen Standort wäre ohne weiteres möglich gewesen. Er bitte darum, die Kenntnisnahme zu verweigern. Herr Förster: Er sehe auch hier einige kritische Punkte. Man habe hier etwas Einmaliges. Die einzige Änderung des Inhaltes eines B-Planes ist die Verlagerung eines Supermarktes um 300 Meter. Gleichzeitig habe man aber Traufhöhen festgelegt, was nicht üblich ist. Eigentlich hält man einen B-Plan an, bis ein Investor vorhanden ist. Hier hätte man eine Veränderungssperre verhängen können, denn an anderer Stelle argumentiert die Stadtplanung so, dass man diese „Kisten“ nur dort zulassen will, wo man es nach § 34 BauGB nicht verhindern kann. Der Bezirk muss sich entscheiden, ob er sein Einzelhandelskonzept umsetzen will. So, wie jetzt, entsteht ein Zick-Zack-Kurs, der auch nicht der Bevölkerung zu vermitteln ist. Man muss sich auch fragen, wie ernst nimmt das BA eine Vorlage zur Kenntnisnahme an die BVV, wenn man bedenkt, dass die Baugenehmigung ohnehin schon erteilt wurde und die Entscheidung über die Kenntnisnahme ohnehin keine Wirkung habe. Entscheidend ist der BA-Beschluss. Muss die BVV über jeden Stock springen, der der BVV hingehalten wird. Es sollte doch schon so sein, dass im Ausschuss beraten wird, die Kenntnisnahme erfolgt und dann erst die Baugenehmigung erteilt werde. Ansonsten könne man sich auch jede Beratung in der BVV ersparen. Herr Durinke: Wenn die BVV einen B-Plan beschließen muss, damit Baurecht erteilt werden kann, dann wird das Bezirksamt keine Baugenehmigung erteilen, bevor die BVV einen Beschluss gefasst hat. Es kann natürlich auch Situationen geben, wo eine Genehmigung nach § 34 BauGB erteilt werden muss und gleichzeitig ist man gewillt die Umgebung planerisch zu überdenken. Er sehe dann aber auch keine Schwierigkeit darin, wenn vorher die Baugenehmigung erteilt werde. Hier den Eindruck zu erwecken, dass das Bezirksamt Baugenehmigungen ohne Baurecht erteile, diesen Vorwurf möchte er doch strickt zurückweisen.

Herr BzStR Hölmer: Er kann die Aufregung nicht ganz nachvollziehen und Herr Durinke habe die Situation schon korrekt dargestellt. Es geht hier darum, wieder eine gewisse Planungskraft für eine Fläche zu gewinnen, wo sie bisher nicht vorhanden war. Gegen den Discounter könne man an der Stelle nichts unternehmen. Die Gesamtfläche in den Griff zu bekommen, ist doch eigentlich nur sinnvoll. Im Gegensatz zu herrn Sauerteig habe er die Aussage von dem Verwalter des bisherigen Standortes des Discounters, dass er den Wunsch des Auszugs nachvollziehen kann, da die Bedingungen nicht optimal sind für den Discounter. Eine Nachnutzung wäre wohl auch nicht das große Problem. Die neue Fläche des Discounters direkt an der Bahnböschung wäre ohnehin schwer einer sinnvollen Nutzung zuzuführen und die jetzt vorgesehene ist besser als dort eine Brache zu lassen, auf der dann Müll abgelagert werde. Er weise auch den Vorwurf von Herrn Förster an das Stadtplanungsamt zurück, dass dieses leichtsinnig und schnell Discounter befördere. Eher habe das Amt den Ruf, alles zu unternehmen, dass sich Einzelhandel in dieser Form nicht unnötig ansiedeln kann. Es wird ja an den dem Zentren- und Einzelhandelskonzept gearbeitet, um eine positive Entwicklung des Bezirkes zu erhalten. Die Verlagerung des Discounters ist nicht zu verhindern, aber man nutze gleichzeitig die Möglichkeit, das Umfeld besser in den Griff zu bekommen über die B-Planänderung.

Abstimmung: Die Beschlussempfehlung wird einstimmig, bei 6 Enthaltungen, angenommen. Damit erfolgt die Kenntnisnahme der Vorlage des Bezirksamtes.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 08.01.2008 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 138/08 über den Änderungsbeschluss zum BA-Beschluss Nr. 120/94 vom 06.09.1994 für den Bebauungsplanentwurf XV-48 ("Am Görlitzer Bahndamm") im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Treptow, zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                einstimmig.                    Enthaltung:        6.


 
 

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