Auszug - Mündliche Anfragen  

 
 
18. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 6
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: schriftlich beantwortet
Datum: Do, 24.04.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0688 Mündliche Anfragen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:ÄRÄR
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen

Nr

Nr. 409 des BzV Stefan Förster zu: Landowsky als Namenspatron für Obdachlosencafé

Beantwortung durch Herrn BzStR Retzlaff: Das Bezirksamt fördert nach Aktenlage die Projekte Wärmestube und Nachtcafé in der evangelischen Kirchgemeinde Berlin-Treptow, Plesserstraße 3/4 des Diakonischen Werkes Neukölln-Oberspree. Der Zuwendungsantrag des Diakonischen Werkes für das Projekt Tee- und Wärmestube wurde mit dem Namen Arche gestellt. Als Zuwendungszweck wurde ausdrücklich der Erhalt des Nachtcafés und der Wärmestube für wohnungslose Menschen angegeben. Der Bescheid ging nach Prüfung dann an das Diakonische Werk Neukölln-Oberspree e. V. für das Projekt Nachtcafé/Arche. Den antragsbegründenden Unterlagen war nicht zu entnehmen, dass eine Benennung nach Herrn Landowsky erfolgen soll. Eine sofortige telefonische Nachfrage bei Bekanntwerden der Benennung beim Geschäftsführer des Diakonischen Werkes Neukölln-Oberspree ergab, dass es sich bei der Umbenennung „Nachtcafé Landowsky um eine Eigenmächtigkeit eines Mitarbeiters des Trägers gehandelt hat. Eine Zustimmung der Geschäftsführung für eine Umbenennung lag zu keinem Zeitpunkt vor. Das Bezirksamt war nicht informiert und die zwischenzeitliche Namensänderung ist dem Bezirk auch nicht angezeigt worden. Im Ergebnis hat sich die Geschäftsleitung von dem Mitarbeiter getrennt und die Umbenennung rückgängig gemacht. Damit erfolgte die Vergabe der Zuwendungsmittel korrekt nach den Ausführungsvorschriften zu § 44 der LHO.

Nr. 410 des BzV Stefan Förster zu: Förderbescheid für „Café Landowsky“

zurückgezogen

Nr. 413 des BzV Vincent Paul zu: Berufsberatungsangebote im Bezirk

Beantwortung durch Herrn BzStR Retzlaff:

Die Fragestellung lässt eine sehr umfangreiche Beantwortung zu. Er werde die Beantwortung in die Bereiche Jugend und Schule trennen.

Im Bereich Jugend gibt es Maßnahmen

-       nach dem § 13 (1) SGB VIII: Die Jobwerkstatt Mädchen in der Rudower Str. biete 8 Plätze mit dem Schwerpunkt allgemeine Medienkompetenz an.

-       nach dem § 13 (2) SGB VIII: Hier handelt es sich um eine Berufsorientierung einerseits in den Berufsbildern Bootsbauer, Energieelektroniker, Gärtner für Zierpflanzen, Garten- und Landschaftsbau, Kaufleute im Einzelhandel, Metallbauer, Tischler, Holzmechaniker, Verkäufer, Zerspanungsfacharbeiter. Hier ist der Träger praxis-nah e. V. tätig, ansässig in der Wendenschloßstraße. Dann gibt es Angebote für die Bereiche Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Bodenleger, Gärtner im Garten- und Landschaftsbau, Maler und Lackierer, Mediengestalter, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Siebdrucker, Tischler. Träger hier ist die Helmut Ziegner Berufsausbildung in der Südostallee. Darüber hinaus werden bei entsprechendem Bedarf auch an Träger außerhalb des Bezirkes vermittelt. Berufsberatung und Berufsvorbereitung werden nur dann erbracht, wenn gleichzeitig ein sozialpädagogischer oder erzieherischer Bedarf vorliegt und ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung gestellt wurde. Bedarfsfeststellung und Festlegung einer geeigneten Maßnahme erfolgt dann über die Hilfeplanung.

Schulbereich:

-       Jeder Schüler der sich in Klasse 9/10 befindet erhält die Broschüren „Bildung Berlin – Berufliche Bildung in Berlin für das Schuljahr 2007/2008“ und „10 Jahre Allgemeinbildende und was kommt danach?“. Hier sind umfangreiche Informationen zu Ausbildungsmöglichkeiten und Ausbildungswegen dargestellt.

-       An den Haupt-, Real- und Gesamtschulen findet die Berufsorientierung/Berufsberatung im Rahmen des Unterrichts in den Fächern Arbeitslehre (Thema im Rahmenlehrplan für das gesamte Jahr der Klasse 9) und in weiteren Fächern (z. B. Deutsch – Lebenslauf etc.) begleitend statt.

-       Nunmehr haben auch die Gymnasien erkannt – an den anderen Schulformen war es schon immer bekannt – dass berufsorientierende Praktika in Klasse 9 und 10 sehr sinnvoll sind, da die Gymnasien nicht mehr nur zukünftige Studenten ausbilden.

-       Es gibt auf 3 Ebenen eine enge Zusammenarbeit mit dem BIZ (Berufsinformationszentrum), welche ihren Ausdruck in

â      zentralen Veranstaltungen beim BIZ,

â      Veranstaltungen im Unterricht an den Schulen (Berater vor Ort) und

â      im Angebot von Einzelberatungen von Schülern aus der Unterrichtsveranstaltung heraus

finden.

-       Es gibt viele Schulen, die den Punkt Berufsorientierung/Berufsberatung in ihren Schulprogrammen fest verankert haben.

-       Seit September 2007 gibt es das Projekt Betriebsübergreifende berufliche Berufsberatung. Hier arbeiten freie Träger mit festen Kooperationsbeziehungen mit einzelnen Schulen zusammen. In unserem Bezirk sind dies u. a. praxis-nah e. V. und TÜV Rheinland.

Nr. 414 des BzV Oliver Igel zu: Abstimmungshelferinnen und –helfer

Beantwortung durch Herrn BzStR Simdorn: Die organisatorische Absicherung von Wahlen und Volksentscheiden erfordert grundsätzlich den Einsatz von freiwilligen Helfern. Diese werden über die Presse, den Kreis ehemaliger Helfer und innerhalb der Mitarbeiter des Bezirksamtes gewonnen. Durch Reduzierung der Anzahl der Abstimmungslokale beim Volksentscheid wurden wesentlich weniger Helfer als bei den Wahlen benötigt. Diesmal gab es zudem ein übergroßes Interesse der Öffentlichkeit sich als Helfer zur Verfügung zu stellen. Deshalb konnten die Lokale zeitnah besetzt werden, was sonst unüblich ist. Deshalb musste einer bestimmten Anzahl von Interessenten abgesagt werden.

Nr. 415 des BzV Dr. Hans Erxleben zu: Sachschäden durch Schwarzwild

Beantwortung durch Herrn BzStR Schneider: Die Schäden in öffentlichen Grünanlagen, die ihm Sorgen bereiten, können nicht von Wildschweinen sein. Forsten teilte mit, dass keine über das normale Maß hinausgehende Erkenntnisse zu Sachschäden durch Schwarzwild vor. Die Berliner Forsten und andere Interessierte haben in den vergangenen Jahren eine erhebliche Aufklärungsarbeit z. B. dahingehend geleistet, dass Schwarzwild nicht gefüttert werden darf, man sich den Tieren nicht nähern sollte etc. Berliner Forsten geht von keine über das normale Maß hinausgehende Abschüsse durch die Jäger aus. Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass Wildtiere (z. B. Fuchs, Wildschweine, Marder, bestimmte Krähenarten) den Stadtraum für sich zurückerobern. Wir sind nun mal nicht allein.

Nr. 416 des BzV Dr. Hans Erxleben zu: Bürgerhaushalt 2010/2011

Beantwortung durch Frau BzBmin Schöttler: Das Bezirksamt hat nach vorausgehender Beschlussfassung der BVV das Beteiligungsverfahren zur Haushaltsplanung 2006/2007 entwickelt und mit der BVV und ihrem Fachausschuss durchgeführt. Auf der Basis der Erfahrungen dieses Prozesses hat das Bezirksamt zur Aufstellung des Planes 2008/2009 ein verändertes Konzept in Abstimmung mit einer Arbeitsgruppe aus Verwaltungsmitarbeitern und Bezirksverordneten entwickelt und durchgeführt. Nach Auswertung dieses 2. Durchlaufes wurde seitens des Bezirksamtes aber insbesondere von Bezirksverordneten in einer Auswertungsveranstaltung durch die BVV ein erheblicher Änderungsbedarf am bisherigen Verfahren gesehen. Das Bezirksamt geht davon aus, dass, federführend durch die Bezirksverordnetenversammlung, ein neues Verfahren erarbeitet wird, vielleicht mit den Bürgerinitiativen zusammen, was dann durch das Bezirksamt organisiert werde.

Nachfrage Herr Groos: Habe er die BzBmin richtig verstanden, dass das Verfahren für den Bürgerhaushalt 2010/2011durch die BVV vorgelegt werden soll und dies ein qualitativer Unterschied zu den vergangenen Verfahren sein würde? Frau BzBmin Schöttler: Ja, man habe dies ja auch im Haushaltsausschuss so diskutiert und sie stehe dazu.

Nr. 418 des BzV Peter Groos zu: Stadion „An der Alten Försterei“

Beantwortung durch Herrn BzStR Simdorn: Das Bezirksamt hat ein Baugutachten beauftragt und die Ergebnisse desselben vorliegen. Dort ist ein Maßnahmebündel definiert, welches zwingend durchzuführen ist. Die Alternative wäre die Schließung des Stadion. Es beinhaltet die Wiederherstellung der Stehplatztraversen auf 3 Seiten, der Geländereinfassungen, der Auf- und Abgänge und die Herstellung einer normgerechten Wellenbrecheranlage. Darüber hinaus bestehen weitere sicherheitsrelevante Auflagen des Deutschen Fußballbundes. Das Gutachten beinhaltet auch geschätzte Kosten. Das Bezirksamt bemüht sich mit verschiedenen Partnern die geschätzten Kosten zu drücken. Genaue Summen können erst nach Submission und erfolgter Durchführung genannt werden. Zusätzlich wurde in dem Vertrag der Einbau einer Rasenheizung aufgenommen. Die Aufwendungen dafür werden aber vom Senat erstattet werden. Der Erbbaupachtvertrag wird zwischen Liegenschaftsfonds Berlin und 1. FC Union geschlossen. Ein guter Erbbaupachtvertrag sollte alle finanziellen Risiken für den Bezirk ausschließen. Es muss klar sein, sollte das Stadion einmal geschlossen werden müssen, wird es nie wieder ein Stadion in der Größenordnung im Südosten Berlins geben. Wenn man im Südosten Berlins ein bundesligataugliches Stadion haben will, dann kann es nur die Alte Försterei sein. Bezirk und Land haben sich untergefasst, um dies möglich zu machen. Es gibt eine Menge Menschen im Bezirk, die nicht mehr viel haben und das, was sie haben, ist der 1. FC Union. Da mag man zum Fußball und zum Stadion stehen, wie man will. Hier hat der Bezirk als Eigentümer auch eine Verpflichtung. Herrn BzStR Simdorn

Nachfrage Herr Groos: Unter welchem Zeitdruck stehen die Vertragsverhandlungen? Herr BzStR Simdorn: Die erste Hürde war die Verabschiedung der Erklärung von 3 Seiten, welche den Eintritt in Verhandlungen mit dem Deutschen Fußballbund ermögliche, da Bezirk und Land Berlin dort erklären, etwas zu unternehmen. Die bezirklichen Maßnahmen sollen noch im Mai beginnen und werden das Jahr über sicher andauern. Die Rasenheizung kann erst nach Finanzzusage durch den Senat ausgeschrieben werden.

Nr. 419 des BzV Peter Groos zu: Wandbilder Fußgängertunnel

Beantwortung durch Herrn BzStR Schneider: Das Bezirksamt ist für den Erhalt und die Reinigung der Tafeln verantwortlich. Der Tunnel selbst liegt in der Verantwortung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Dies müsste man also trennen. Was aber die zeitnahe Beseitigung von Schäden angeht, gab es in der Vergangenheit eine relativ gute Zusammenarbeit. Es war in der Vergangenheit schon öfter die Reinigung der Bilder erforderlich, welche bereits mit einem Antigraffitischutz versehen sind. Dadurch wurden die Bilder stark in Mitleidenschaft gezogen und eine komplette Schutzwirkung ist nicht mehr gegeben. Das Bezirksamt werde in kürze ein Probefläche anlegen, um die Haftung des neu aufzubringenden Schutzsystems zu prüfen. Sollte das Ergebnis nicht den Erwartungen entsprechen, müssten die Bilder von den Künstlerinnen und Künstlern überarbeitet werden, danach mit dem Schutzsystem versehen werden und wieder aufgehangen werden. Außerdem wurde der Auftrag an die Verwaltung gegeben, die Installation einer Videoüberwachung zu diskutieren und rechtlich zu bewerten.

Nr. 420 des BzV Kolja Bartsch zu: Situation auf dem Schmollerplatz

Beantwortung durch Frau BzBmin Schöttler: Es gestaltet sich sehr schwierig, einen Termin zu bekommen. Wenn ein Termin stattfindet, wird das Bezirksamt über die Ergebnisse berichten.

Nr. 421 der BzV Freya Ojeda zu: Festkomitee

Beantwortung durch Frau BzBmin Schöttler: Ein eigentliches Komitee gibt es nicht sondern eine Koordinierungsrunde. Der gehören als externe Vertreter an: Vertreter/Vertreterinnen des Heimatvereins, der IG Altstadt, des Tourismusvereins, des Wirtschaftskreises, der Union sozialer Einrichtungen, der Hauptmanngarde, des Stadttheaters Köpenick und Einzelpersonen. Außerdem sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus allen Abteilungen des Bezirksamtes vertreten. Es gibt parallel dazu ein Steuerungsgremium unter ihrer Leitung, welches sich mit der touristischen Entwicklung des Bezirks bis 2017 befasst und beschlossen hat, sich vorerst mit „800 Jahre Köpenick“ zu befassen. Deshalb wurden die beiden Arbeitsgruppen zusammengelegt. Damit sind dann auch Mitglieder der BVV und des Abgeordnetenhauses, Vertreter von, Wirtschaft, Hotels, Gastronomie, der FHTW und viele mehr beteiligt. Die Leitung habe sie selbst.

Nachfrage Frau Ojeda: Konnte eine Schirmherrin und Schirmherr gewonnen werden? Frau BzBmin Schöttler: Es wird sehr viele Veranstaltungen geben und so auch viele Schirmherrinnen und Schirmherren. Sie denke, es sollte nicht eine/einen für das ganze Jahr geben und wenn doch, dann käme dafür nur der Bundespräsident in Frage.

Nr. 422 des BzV Joachim Schmidt zu: Brücke Wegedornstraße

Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer: Nach aktuellem Stand soll die Baumaßnahme 2009 erfolgen. Die Vorbereitungsmaßnahmen, soweit es die Zuführungen aus den Nebenstraßen betrifft, sind soweit abgeschlossen.

Nr. 423 des BzV Joachim Schmidt zu: Spätsommerfest Altglienicke

Beantwortung durch Frau BzBmin Schöttler: Das Bezirksamt hat mit seinem Beschluss vom 30.10.2007 4 Feste (Treptower Festtage, Köpenicker Sommer, Jazz in Town-Straßenfest, Weihnachtsmarkt der Altstadt) als die herausragenden bezirklichen Volksfeste definiert. Darüber hinaus ist es den Abteilungen freigestellt, so auch im genannten BA-Beschluss verankert, mit den verschiedensten Maßnahmen, Feste, Veranstaltungen etc. zu unterstützen. Dazu gehöre auch die Möglichkeit der Befreiung von der Straßennutzungsgebühr. Dafür bedarf es also nur eines Antrages an die entsprechende Abteilung.

Nr. 424 des BzV Fritz Liebenow zu: Kunstwerk Parkplatz Kirchstraße

Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer: Die Baukosten mit Nebenkosten betrugen exakt 133.430,96 €. Für die Unterhaltung sind dem Bezirksamt keine Kosten entstanden. Nachfrage Herr Liebenow: Sind die Künstlergagen bekannt? Herr BzStR Hölmer: Ja.

Nr. 425 des BzV Fritz Liebenow zu: Mehrzweckgebäude Frauentog

Beantwortung durch Herrn BzStR Schneider: Ja. Die Situation ist natürlich sehr ärgerlich. Der Vertragspartner ist schriftlich aufgefordert worden, spätestens am 10. Mai das Funktionsgebäude zu eröffnen. Für den Fall der Nichterfüllung wurde ihm der Ausstieg aus dem Vertrag angedroht.

Nr. 426 des BzV Axel W. Sauerteig zu: Spindlersfelder Brücke

Beantwortung durch Frau BzBmin Schöttler: Aus aktueller Sicht ist nicht erkennbar, dass die Auffahrt ein Unfallschwerpunkt ist. Da es aber scheinbar subjektiv so wahrgenommen werde, habe man die Angelegenheit bei der Verkehrslenkung Berlin abgefragt. Es liegt noch keine Antwort vor. Es gibt eine Haltelinie, das Schild Vorfahrt beachten und es wird die Fahrbahn auf eine Fahrbahn eingeengt. Dies werde eigentlich als ausreichend angesehen. Man warte jetzt auf die Antwort der VLB.

Nr. 427 der BzV Gabriele Schmitz zu: Krampenburg adé?

Beantwortung durch Herrn BzStR Schneider: generell ist zu sagen: Nein. Auf der Grundlage der bestehenden Nutzungsverträge ist man für die Verkehrssicherung der Bäume, was die Kuhle Wampe betrifft, zuständig. Diese Verkehrssicherungspflicht wird sehr ernst und auch wahrgenommen. Jährlich wird von einer Fachfirma vor Saisonbeginn der Baumbestand des Zeltplatzes begutachtet. Je nach Erfordernis erfolgt ein Pflegeschnitt oder auch die Fällung. Das Areal der Krampenburg wird unterteilt in den öffentlichen Wanderweg und die Wochenendsiedlung. Für den Wanderweg gilt das Verfahren, wie für den Zeltplatz. Die Wochenendsiedler pflegen ihre Bäume selbst. Nachfrage Herr Groos: Ist der Baumbestand durch die Siedlung gefährdet? Herr BzStR Schneider: Durch die Siedlung nicht, höchstens durch die Siedlerinnen und Siedler. Es liegen keine belastbaren Informationen vor.

Nr. 428 der BzV Gabriele Schmitz zu: Fertigstellung Wuhle(rad)weg

Beantwortung durch Herrn BzStR Schneider: Der Kaufvertrag für die in Rede stehende Fläche ist am 19.12.2007 beurkundet worden. Voraussetzung für den Wechsel von Besitz, Nutzungen und Lasten auf das Land Berlin war die Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung im Grundbuch und die damit verbundene Fälligkeit der Zahlung des Kaufpreises. Die Vormerkung ist am 10.04.2008 eingetragen worden. Der Besitz-, Nutzungs- und Lastenwechsel erfolgt danach vertragsgemäß am 01.05.2008. die Herstellung des Wuhlewanderweges obliegt aber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Nach den dem Bezirk vorliegenden Informationen ist eine Firma zum Ausbau des Weges bereits beauftragt. Die Arbeiten können aber erst nach den 1. Mai beginnen. Deshalb kann und wolle er hier keinen Fertigstellungstermin nennen.

Nr. 430 des BzV Philipp Wohlfeil zu: Jugendschutzkontrollen

Beantwortung durch Frau BzBmin Schöttler: Erste Anfrage der Polizei gab es bereits, aber weder das Ordnungsamt noch das Jugendamt führen gegenwärtig gemeinsame Kontrollen mit der Polizei durch. Man habe mehrfach auf die personelle Situation im Ordnungsamt und die bestehenden Arbeitszeitregelungen (nach 22.00Uhr keine Einsätze möglich) hingewiesen. Die vom Senat angekündigte personelle Verstärkung ist noch nicht angekommen. Man habe jetzt die Möglichkeit zur Außeneinstellung eröffnet bekommen. Die Ausschreibung wird derzeit vorbereitet. Man hoffe dann, die angesprochenen notwendigen Maßnahmen durchführen zu können. Nachfrage Herr Wohlfeil: Warum erfolgt nicht die Wahrnehmung dieser Aufgabe, wie in anderen Bezirken auch, durch das Jugendamt? Jugendschutz ist dem Bezirksamt sehr wichtig, aber man habe im Jugendamt eine vergleichbar schlechte personelle Situation. Es ist eine Kooperationsvereinbarung in Arbeit, die die Übernahme der Aufgabe durch das Ordnungsamt zum Inhalt hat. Herr BzStR Retzlaff: Das Eingriffsrecht bei den Gaststätten hat nur das Ordnungsamt. Von daher wäre ein Besuch der Gaststätten durch Jugendamtsmitarbeiter sinnlos. Das Jugendamt kann nur gegenüber auffällig werdenden Jugendlichen tätig werden. Nachfrage Frau Ojeda: Berlinweit sollen 1007 Jugendliche wegen Alkohol auffällig geworden sein – ist die Zahl für Treptow-Köpenick bekannt? Frau BzBmin Schöttler: Nein, aber eher ein kleinerer Teil.

Nr. 431 des BzV Marcus Worm zu: Förderung Cöpenicker e. V.

Beantwortung durch Herrn BzStR Retzlaff: Ein korrekter Antrag des Trägers liegt erst seit Kurzem vor, weshalb die Prüfung noch läuft. Ein vereinbarter Termin letzte Woche wurde durch die Geschäftsführung nicht wahrgenommen und somit muss ein neuer Termin vereinbart werden. Bis dahin kann auch keine Entscheidung getroffen werden.

Nr. 432 des BzV Marcus Worm zu: Beschluss 096/06/07

Beantwortung durch Herrn BzStR Retzlaff: Diesjährig werde es eine Kinder- und Jugendspielwiese innerhalb der Treptower Festtage geben unter der Regie des Bezirksamtes. Die Fläche stellt der Ausrichter zur Verfügung. Die Federführung liegt beim Bereich Bürgermeisterin als Veranstalter. Gegenwärtig werden alle Träger der öffentlichen und freien Jugendarbeit mit der Bitte angeschrieben, ein Angebot zu unterbreiten, so sie teilnehmen wollen. Nach Eingang wird eine Abstimmung erfolgen und das Konzept vorgelegt.

Nr. 435 des BzV Axel W. Sauerteig zu: Neuer Spreepark-Investor

Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer: Es gibt derzeit keinen Investor mit dem ernsthafte Verhandlungen geführt werden. Es gibt nur einen Interessenten, mit dem der Liegenschaftsfonds derzeit redet, wie er es bei den Bürgerfragen bereits ausgeführt habe, weshalb der Bezirk auch noch nicht involviert ist. Sollte es zu konkreten Vertragsverhandlungen kommen, wird der Bezirk auch einbezogen. Nachfrage Herr Sauerteig: In der Presse war von einem unterschriebenen Vertrag die Rede!? Herr BzStR Hölmer: Dem Bezirksamt ist davon nichts bekannt. Der Liegenschaftsfonds hat auf Nachfrage lediglich informelle Gespräche bestätigt und gesagt, dass es keine konkreten Vertragsverhandlungen derzeit gebe.

Nr. 438 des BzV Johannes Sievers zu: Benennung von Nummernstraßen

Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer: Das Bezirksamt hat sich diesbezüglich relativ zurückgehalten, weil das Bezirksamt der Auffassung ist, dass man die Bürger nicht unnötig finanziell belasten sollte. Nach den Diskussionen zum Straßenausbaubeitragsgesetz gehe er davon aus, dass dies auch Wille der BVV sei. Da es sich hier um Privatstraßen handelt, kann das Bezirksamt die Anlieger lediglich über die Beschlüsse der BVV informieren. Für die Umbenennung einer privaten Nummernstraße bedarf es eines Antrages der Anlieger, welche dann auch für die Kosten aufkommen müssen. Von daher ist es wohl nachvollziehbar, dass die Bürger deshalb wenig Verständnis für das Ansinnen haben. Nachfrage Herr Worm: Dass es sich hier um private Nummerstraßen handelt, hätte dies dem BzStR nicht früher auffallen können? Herr BzStR Hölmer: Hätte sein können, ja. Er möchte dies so im Raume stehen lassen. Herr Sievers: Wie stellt sich die Situation beim Waldbeerenweg dar, der Berliner Forsten gehört? Herr BzStR Hölmer: Hier stellt sich die Situation ähnlich dar. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Straße und kann deshalb nicht durch das Bezirksamt benannt werden.

Nr. 439 des BzV Udo Franzke zu: Baumaßnahme Hirschgartendreieck

Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer: Es ist eine sehr komplexe Frage. Die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen ist abgeschlossen. Die im Zuge des Erörterungsverfahrens eingegangenen Änderungen in die Planfeststellungsunterlagen eingearbeitet wurden. Diese Unterlagen befinden sich derzeit zur Prüfung bei SenStadt. Mit dem Feststellungsbeschluss wird Ende 2008/Anfang 2009 gerechnet. Erste Arbeiten der Wasserbetriebe, neue Filterbecken für das Regenwasser, und von SenStadt, Neubau der Freiarmbrücke, sollen bereits im III: Quartal 2008 beginnen.

Nr. 411 des BzV Stefan Förster zu: Randale im Sommerbad Wuhlheide

Beantwortung durch Herrn BzStR Schneider: Er sehe sehr wenige Möglichkeiten. Die Bäder des Bezirks sind ja nunmehr an die Bäderbetriebe urkundlich übertragen worden, womit in erster Linie hier der Grundstückseigentümer gefragt ist. Eine erste Maßnahme wäre, dieses Bad endlich zu eröffnen und mit ausreichend Personal auszustatten. Der von den Bäderbetrieben an den Bezirk herangetragene Wunsch auf Fällung von mehreren Bäumen, um die Sicht zu erleichtern, sollte nicht vom Bezirk unterstützt werden.

Nr. 412 des BzV Stefan Förster zu: Schlussrechnung KAiAK-Projekte

Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer: Es liegen noch nicht alle Rechnungen vor. Nach jetzigem Stand sieht es aber danach aus, dass der Planungsansatz um 20 T€ unterschritten werden kann.

Nr. 417 des BzV Dr. Hans Erxleben zu: Öffentliche Sprechstunden der Amtsleiter

Beantwortung durch Frau BzBmin Schöttler: Das Bezirksamt steht dem sehr positiv gegenüber. Nach einer erfolgten Abfrage besteht mindestens jeden 3. Donnerstag im Monat von 15 bis 18 Uhr die Möglichkeit der Wahrnehmung einer öffentlichen Sprechstunde bei allen Amts- und LuV-Leitern nach vorheriger Anmeldung. Darüber hinaus können auch abweichende Termine vereinbart werden. Es ist also bereits gängige Praxis.

Nr. 429 der BzV Gabriele Schmitz zu: Sanierung Müggelpark

Beantwortung durch Herrn BzStR Schneider: Es gibt nach wie vor den Kampf um Fördermittel und nach wie vor auch keine Zusage. Zur Uferwand könne er nichts sagen. Wenn diese saniert werden sollte, dann in Verantwortung von SenStadt. Sollte eine Fördermittelzusage erfolgen, werde man sich mit den ansässigen Nutzerinnen und Nutzern und den Bürgerinitiativen abstimmen. Erfolgt keine Fördermittelzusage werde man gezwungen sein, aus den knappen Mitteln der baulichen Unterhaltung notwendige Reparaturen im Herbst beginnend durchzuführen.

BzVV: Die Zeit für die Beantwortung der mündlichen Anfragen ist vergangen. Nach GO sind diese Fragen innerhalb einer Woche schriftlich durch das Bezirksamt zu beantworten und werden dann in den Mitteilungen des Vorstehers veröffentlicht. Die betrifft die Fragen Nr. 433 des BzV Peter Groos, Nr. 434 und 436 des BzV Marcus Worm und die Nr. 437 des BzV Axel W. Sauerteig.

 


 


 
 

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