Auszug - Bürgerfragestunde
Der BzVV verweist auf die
Regularien. Für die 11 Fragesteller wären 45 Minuten Zeit. 2 Nachfragen sind
möglich. Es sind nur die Fragen zu verlesen, erläuternde Bemerkungen sind
schriftlich vorab einzureichen, die dann dem Bezirksamt und den
Bezirksverordneten schriftlich zur Verfügung gestellt werden. BF 55/VI Jörg
Reichardt Thema: Grundstück Dörpfeldstraße 1-5 Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer: Er wohne selbst in Adlershof und kann den Unmut des
Fragestellers verstehen. Zu 1.) Eine funktionsgerechte Abgrenzung des Grundstücks
besteht und damit kann der Eigentümer nicht verpflichtet werden, das Grundstück
weiter herzurichten. Es wird nicht zur weiteren Anbringung von Werbeanlagen
kommen, da dies zu einer nicht zulässigen Häufung führen würde. Zu 2.) Es gibt grundsätzlich die Gewerbefreiheit. Ein
Gewerbe kann nur untersagt werden, wenn die Zuverlässigkeit des
Gewerbetreibenden nicht oder nicht mehr gegeben ist. Dies wäre z. B. dann der
Fall, wenn keine Steuern gezahlt werden oder die Krankenkassenbeiträge für die
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht entrichtet werden. Konkret vor Ort
habe man zurzeit eine Ansiedlung von Gewerbe in einer Zwischennutzung. Es gibt
eine befristete Baugenehmigung bis Juli 2008. Bei einem Vororttermin wurden mit
dem Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, dem Stadtplanungsamt, dem Eigentümer und den
Betreibern vereinbart, dass bis Ende 2009 (Fertigstellung Bahnhof) die
vorhandenen baulichen Anlagen geduldet werden. Dann soll das Grundstück geräumt
und durch den Eigentümer in Stand gesetzt werden. Das Stadtplanungsamt bereitet
einen B-Plan für die genannten Grundstücke vor. Für den Mai 2008 ist ein
entsprechender BA-Beschluss geplant. Das soll den künftigen Investoren den
Rahmen aufzeigen und die Ecke soll Mischgebiet (Wohnen und Gewerbe) werden. Zu 3.) Die Grundlage für die Arbeiten ist der durch
das Eisenbahnbundesamt am 10.10.2005 ergangene Planfeststellungsbeschluss.
Senat und Bezirk waren als Träger öffentlicher Belange beteiligt und haben ihre
Interessen deutlich gemacht. Bestandteil der Unterlagen war auch eine
schalltechnische Untersuchung, in der ermittelt wurde, an welchen Wohngebäuden
gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung Ansprüche auf Lärmvorsorge bestehen. Es
wurde vorgeschlagen, der Lärmvorsorge durch passiven Lärmschutz (Einbau
Schallschutzfenster, Lüftungseinrichtungen) nachzukommen. Hiermit wird
gleichzeitig ein Schutz der Anwohner vor dem Straßenverkehrslärm erreicht.
Lärmschutzmaßnahmen an der Bahntrasse wurden aus genannten Gründen sowie auf
Grund des unverhältnismäßig hohen Aufwandes und aus technischen Gründen
verworfen. Das Eisenbahnbundesamt hat die genannten Maßnahmen des passiven
Lärmschutzes im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben. Diese Maßnahmen
sind nun durch die Eigentümer der Gebäude beim Vorhabenträger (DB Netz AG) geltend
zu machen. Das Bezirksamt hat hier keine weiteren Einflussmöglichkeiten. Nachfrage Herr Reichardt: Kann die Antwort schriftlich gereicht werden, da auf
Grund der Akustik nicht alles verstanden wurde? BzStR Hölmer: Bei
Hinterlassung der Anschrift, sehe er in diesem Fall kein Problem dabei. BF 56/VI Lutz
Rackow Thema: Wasserführung der Spree Beantwortung durch Herrn BzStR Schneider: Nach Informationen der zuständigen Senatsverwaltung
für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz entnehmen die Berliner Wasserwerke
zur Aufbereitung von Trinkwasser nur Grundwasser. Die maximale Entnahmemenge
ist festgelegt und wird am Standort Wasserwerk Friedrichshagen nicht
ausgeschöpft, da der Wasserbedarf der Berlinerinnen und Berliner ständig
zurückgeht. Zurzeit läuft das Bewilligungsverfahren für die Grundwasserentnahme
des Wasserwerks Friedrichshagen. Dabei erfolgt auch eine
Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Entnahme des Wasserwerks ist aber nicht die
Ursache für den zeitweisen Wassermangel der Spree. Über Jahrzehnte wurde für
die Braunkohleförderung in der Lausitz das Grundwasser abgesenkt und in
Nebenflüsse der Spree (z. B. Schwarze Elster) gepumpt. Mit Einstellung der
Braunkohleförderung entfiel diese Wasserzuführung in die Spree. Gleichzeitig
verringerten sich die Niederschlagsmengen, was zu einer geringeren
Wasserführung in den Sommermonaten beiträgt. Das Land Berlin betreibt im
Stadtgebiet ein hydrologisches Messnetz zur Überwachung der Wasserstände und
Abflussmengen der Fließgewässer und ausgewählter Seen I. und II. Ordnung.
Sämtliche Daten werden gespeichert, statistisch und grafisch ausgewertet und
stehen bei der Senatsverwaltung zur Verfügung. Die Messprogramme zur Wassergüte
und hydrologischer Parameter sind verzahnt und stellen eine Einheit dar. Das
Pegelverzeichnis und die aktuellen Werte zur Gewässersituation stehen im
Internet bei der Senatsverwaltung als Download zur Verfügung. Herr Rackow: Gemeint
ist das Stück zwischen Müggelsee und Dahmezufluss. Die Argumentation der
Senatsverwaltung ist bekannt. Der Bezirk sollte sich mit der Problematik
befassen und dabei nicht nur der Argumentation der Senatsverwaltung folgen. BF 57/VI
Ingeborg Wasmund Thema: Spreepark und Eierhäuschen Beantwortung
durch Herrn BzStR Hölmer: Zu 1.) Seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde wird
das Objekt regelmäßig kontrolliert und in Absprache mit dem Insolvenzverwalter
ggf. gesichert. Das Eierhäuschen ist Bestandteil eines Insolvenzverfahrens,
wodurch die zwangsweise Durchsetzung einer Sicherung oder Ersatzvornahme nur
bedingt möglich ist. Die Untere Denkmalschutzbehörde prüft, da nun über Jahre
keine Bewegung im Insolvenzverfahren hinsichtlich des Eierhäuschens erkennbar
ist und auch das Ende des Verfahrens nicht vorhersagbar sei, wie das Baudenkmal
aus der Insolvenzmasse herausgelöst werden könnte. Die rechtlichen
Möglichkeiten werden derzeit geprüft. Zu 2.) Seitens des Liegenschaftsfonds wurde
mitgeteilt, dass die Gespräche mit dem 2. Interessenten derzeit rein
informeller Art sind, weshalb der Bezirk auch noch nicht involviert ist. Sollte
es zu konkreten Vertragsverhandlungen kommen, wird der Bezirk auch auf der
Abstimmungsebene einbezogen, spätestens dann im Lenkungsausschuss des
Liegenschaftsfonds, in dem Herr Schneider als zuständiger Stadtrat den Bezirk
vertritt. Der Lenkungsausschuss entscheidet letztendlich über
Grundstücksverkäufe. Zu 3.) Die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens mit
bisherigem Inhalt ist nicht möglich und nicht sinnvoll, da nicht bekannt ist,
welche Vorhaben tatsächlich zukünftig verfolgt werden sollen. Die Notwendigkeit
einer Überarbeitung ist abhängig vom Vorhaben eines potentiellen Investors und
bedarf dann natürlich einer Prüfung und Entscheidung. Natürlich würde dann auch
die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Auch hier sagt der BzStR Hölmer die Zusendung der eben
erfolgten Beantwortung in schriftlicher Form zu. BF 58/VI Jens-Peter Dierichs Thema:
Verwaltungshandeln und Bürgerbeteiligung Beantwortung
durch Frau BzBmin Schöttler: Zu
1.) Es gelten die allgemeinen in der Verwaltung gültigen Regelungen, nach denen
Antworten zügig zu erteilen sind. Wo dies nicht möglich ist, sind nach 14 Tagen
Zwischenbescheide vorgesehen. Zu
2.) Nachdem die Verwaltung nun 2-mal die inhaltliche Diskussion zur Beteiligung
der Bürger am Haushalt vorbereitet hat, fände sie es besser, wenn dies jetzt
die BVV übernehme. Dies habe man ja auf der genannten Veranstaltung diskutiert.
Sie habe deshalb auch die Vorschläge an die Fraktionen weitergeleitet. Sie
habe, sofern sie sich korrekt erinnere, einmal den Fragesteller und einmal
Herrn Reddig auf verschiedenen Veranstaltungen über den Zwischenstand
informiert. Bei den ihr bekannten Kommunikationswegen in Treptow-Köpenick sei
sie davon ausgegangen, dass auch die jeweilig anderen Gesprächspartner darüber
informiert waren. Dies war scheinbar ein Irrtum. Es tue ihr Leid. Sie würde das
Ganze jetzt gern schriftlich mitteilen. Nachfrage
Herr Dierichs: Kann er davon
ausgehen, dass es im Jahr 2008 zu den Beratungen mit dem Bürgervereinen und
Initiativvertretern kommt? Frau BzBmin Schöttler: Sie vertrete weiterhin
die Auffassung, dass es sinnvoller ist, dass die Fraktionen gemeinsam mit den
Bürgern ein Verfahren zur besseren Bürgerbeteiligung finden, natürlich mit der
Unterstützung des Bezirksamtes. Haushaltsgesetzgeber sind die BVV und dann das
Abgeordnetenhaus. Nachfrage Herr Dierichs: Wird es eine Veranstaltung mit der
Bezirksbürgermeisterin und den Bürgervereinen etc. geben und zwar nicht nur zum
Bürgerhaushalt sondern zu den Nöten in den einzelnen Ortsteilen? Frau BzBmin
Schöttler: Ja. BF 59/VI Dr. Klaus Ehrhardt Thema:
Ausbau Groß-Berliner Damm (Drs. VI/0653) Beantwortung
durch Herrn Franzke, Vorsitzender des A. f. StaV: Zu
1.) Hier könne er eigentlich nur für sich sprechen und beantworte die Frage für
sich mit ja. Er gehe davon aus, dass sich die BVV und der zuständige Ausschuss
dazu verständigen werden. Wenn sich die BVV mehrheitlich der Auffassung des
Fragestellers anschließt würde sie dann auch aktiv werden. Zu
2.) Er nehme die Problematik mit in den Stadtplanungsausschuss und werde dann
ggf. aktiv werden. Das Ergebnis könne er aber jetzt nicht voraussagen. Zu
3.) Im Planfeststellungsbeschluss ist ja auf Grund einer Expertise
festgeschrieben, dass es zu keinen nennenswerten Minderungen kommt. Dagegen
könne man jetzt auch nichts machen. Man könne allerdings nach Fertigstellung
der Straße die Sachlage prüfen und ggf. müsse man auf Grund der Ergebnisse dann
handeln. Dr. Klaus Ehrhardt bittet ebenfalls um eine
schriftliche Nachreichung der Beantwortung und eine Zusendung der Einladung der
entsprechenden Ausschusssitzung. Herr Schild: Man müsse hier
auch Redlichkeit üben und keine falschen Hoffnungen erwecken. Die BVV habe
gerade eine Vorlage dazu beschlossen, in der auch die entsprechenden Parkplätze
etc. genau eingezeichnet sind. BF 60/VI
Birgit Maßlow Thema: Hundeauslaufgebiet Adlershof Beantwortung durch Herrn BzStR Schneider: Der Gesetzgeber definiert im Land Berlin keinen
Rechtsanspruch auf das Vorhalten von Flächen als Hundeauslaufgebiete. Von daher
vergisst der Gesetzgeber auch entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen.
Das Einrichten von Hundeauslaufflächen lässt sich am besten am Beispiel von
Baumschulenweg erklären. Dort mussten 3
Voraussetzungen erfüllt sein für ihn: 1. eine verfügbare Fläche, 2. ein
Betreiber (hier ein Verein) und 3. positive Entscheidungen bei evtl.
notwendigen Genehmigungsverfahren (z. B. Gewässerschutz, Bodenschutz). BF 61/VI
Matthias Heinicke Thema: Sportanlage „Am
Birkenwäldchen“ Beantwortung
durch Herrn BzStR Hölmer: Zu
1.) Am 16.03.2006 ist das Bebauungsplanverfahren 9-13
(„Genossenschaftsstraße“) ohne Änderungen im Ausschuss und am
23.03.2006 ebenfalls ohne Änderungen durch die BVV beschlossen worden. Von
daher ist davon auszugehen, dass es auch politisch gewollt ist. Zu
2.) Grundsätzlich regelt ein Bebauungsplan die künftige Bebaubarkeit von
Grundstücken einschließlich der sich daraus ergebenden Ausgleichsmaßnahmen. Er
schafft also die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung eines Eingriffs
und der Anlass zur Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen besteht zum
Zeitpunkt des tatsächlichen Eingriffs. Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen
ist somit an ein konkret beantragtes Bauvorhaben gebunden. Im Ergebnis der
Abwägung ist davon auszugehen, dass nur solche Ausgleichsmaßnahmen im
Zusammenhang mit der Festsetzung des B-Plans zur Umsetzung gelangen, für die
auch ein fachliches Erfordernis besteht. Die Anforderungen daran erscheinen
sowohl in materieller als auch in zeitlicher Hinsicht auf die Umsetzung bezogen
als unabdingbar. Im Falle geplanter Abweichungen wäre zu prüfen, ob die
Bestimmungsgründe, welche für die Entscheidung maßgeblich waren, weiter
bestehen und ob die Planung bei einer Änderung weiterhin materiell Bestand
haben würde. Da das Ergebnis grundsätzlich gerichtlich überprüfbar ist, sind
hieran sehr hohe Anforderungen geknüpft. zu 3.) Die mögliche
Schließung der Sportanlage wurde auf der Grundlage des
Sportstättenentwicklungsplanes 2004 mit BA-Beschluss von 11.05.2004
beschlossen. Die Umsetzung des Beschlusses war bisher aus wirtschaftlichen
Gründen noch nicht möglich, da sich bereits insgesamt 12 langwierige Verfahren
zur Entwicklung von Sportanlagen gemäß § 7 Sportfördergesetz auf dem Weg bis
zur Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus befinden und die Budgetierung für
genutzte Sportanlagen je Nutzerstunde erfolgt. BzStR Herr Simdorn und er selbst
haben sich nunmehr entschlossen, das Entwicklungsverfahren einzuleiten und die
Anhörung gemäß § 7 Abs. 4 Sportfördergesetz wird im Juni 2008 durch das
Sportamt durchgeführt. Herr Heinicke bitte ebenfalls um eine schriftliche
Nachreichung der gegebenen Antwort. BF 62/VI
Gabriele Eichner Thema: Müggelturmareal Beantwortung
durch Herrn BzStR Schneider: Zu 1.) In der 80. Sitzung des Steuerungsausschusses
vom 12.12.2007 stimmten die Mitglieder des Ausschusses der Veräußerung der
Liegenschaft Straße zum Müggelturm 1 einstimmig zu. Infolge informierte die
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co KG den Bezirk über den Abschluss des
Vertrages. Da die Ergebnisse der Beratungen des Ausschusses vertraulich sind
und Auskünfte über notariell beurkundete Grundstückskaufverträge zwischen dem
Liegenschaftsfonds und dem jeweiligem Käufer gegenüber Dritten aus datenschutzrechtlichen
Gründen ebenfalls nicht erteilt werden können, sind weitergehende Informationen
zur Sache nicht möglich. Anmerkung: Seit der Gründung des Liegenschaftsfonds am
01.01.2001 ist dieser für den Verkauf landeseigener Grundstücke verantwortlich.
Im Rahmen dieser Aufgabe obliegt es dieser Gesellschaft die entsprechenden
Vertragskonditionen auf Grund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der
zu beachtenden Richtlinien mit dem Käufer auszuhandeln und zu beurkunden. Gemäß
der Geschäftsordnung des Steuerungsausschusses sind alle Grundstücksgeschäfte,
die für die Belange Berlins von besonderer Bedeutung sind, diesem
Steuerungsausschuss mitzuteilen. Die ständigen Mitglieder sind Vertreter der
Senatsverwaltungen für Finanzen, Stadtentwicklung und Wirtschaft sowie
Vertreter der Bezirksämter sofern Grundstücke des jeweiligen Bezirkes betroffen
sind. Den Vorsitz hat das Mitglied der Senatsverwaltung für Finanzen inne. Das
ständige Mitglied für den Bezirkes Treptow-Köpenick sei er. Im Rahmen der
Sitzung des Steuerungsausschusses können die Belange und Ziele des Bezirkes zur
Vergabe eines Grundstückes eingebracht werden. Der Steuerungsausschuss
entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des Vorsitzenden. Nachfragen Frau Eichner: Inwiefern nimmt der Bezirk
Einfluss auf die Inhalte des Kaufvertrages und wie will der Bezirk eine weiter
Entwicklung der Nutzung im Sinne der Bürger zur Naherholung absichern. Herr BzStR Schneider: Er habe versucht zu erklären, dass die festgelegten
Kriterien, die Bedingungen im Kaufvertrag nicht der Begutachtung des Bezirkes
unterliegen. Diese verhandelt der Liegenschaftsfonds eigenständig. Das Bezirksamt signalisiert, dass es keine
schriftliche Beantwortung geben wird. BF 63/VI
Stefan Jahr Thema: Durchfahrung der Köpenicker Altstadt BzVV: Die Bürgerfrage
entfällt, da der Fragesteller nicht anwesend ist. BF 64/VI
Joachim Draebert Thema: ILA und Lärmschutz Beantwortung durch BzVV: Am 28.02.2008 hat die BVV 2 wichtige Beschlüsse
gefasst: 1.
Dem
Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass zur diesjährigen ILA auf dem Flughafen Schönefeld keine
Formationstiefflüge über Berliner Gebiet stattfinden. 2.
Dem
Bezirksamt wird empfohlen, in der Fluglärmkommission darauf hinzuwirken, dass
während der Internationalen Luftfahrtausstellung 2008 die Lärmbelastung der
Anwohnerinnen und Anwohner vor allem durch militärisches Fluggerät
weitestgehend unterbunden wird. Der zuständige Stadtrat hat dazu bereits einen Zwischenbericht
gegeben, den er ebenfalls verlesen möchte, damit Herr Draebert einen Eindruck
von der Arbeit der BVV gewinnen könne. Entsprechend der Beschlussfassung der BVV wurde dem
Geschäftsführer der Fluglärmkommission Schönefeld die in der Anlage dargestellte
Bitte übermittelt. Trotz der ebenfalls in der Anlage dargestellten Reaktion
wurden beide Beschlüsse der BVV auf der 57. Fluglärmkommissionssitzung am
31.03. als Antrag eingebracht. Die Mitglieder stimmten mehrheitlich der
Forderung der Treptow-Köpenicker BVV zu und dem Vertreter der
Genehmigungsbehörde des Landes Brandenburg wurden beide Beschlüsse zur
Einbeziehung in die Abwägung der Auflagen für die ILA übergeben. Herrn BzStR Schneider zur 3. Frage: Auf der Sitzung der Fluglärmkommission am 31.03. wurde
die Nummer des Beschwerdetelefons bekannt gegeben. Sie lautet: 030/30386006.
Auf der bereits genannten Sitzung habe er den Eindruck gewonnen, dass die Messe
Berlin GmbH scheinbar einen noch größeren Wert auf militärisches Fluggerät und
deren Vorführung legt. Es sollen wohl eine Staffel aus der Schweiz und eine aus
Indien fliegen. Antragsbestandteil der Messe Berlin GmbH bei der
Genehmigungsbehörde dafür ist auch die Teilaktivierung der bereits
stillgelegten Nordlandebahn. Der 3. fatale Punkt ist, dass scheinbar die
Zuschauer sehr dicht an die Vorführungen und Geräte herangeführt werden sollen
und für die Vorführungen über die Gebiete des Bezirks ein Mindestflughöhe von
500 feet (ca. 166 m) beantragt wurden. Dies ist eine unzumutbare Situation. Er
rufe deshalb die BVV-Mitglieder auf, ihre im AHvB vertretenen Fraktionen dafür
zu sensibilisieren, um über diese Einfluss auf das Genehmigungsverfahren zu
nehmen und möglichst Abhilfe zu schaffen. Hinsichtlich der Frage einer
bezirklichen Messstelle müsse auch Herr Draebert einmal akzeptieren, dass der
Bezirk keine eigenen Lärmmessstellen betreiben wird. Wenn die neue
Fluggeometrie und die neuen An- und Abfluglinien bzw. Arten der An- und
Abfluglinien festliegen wird der Flughafenbetreiber sein neues Messstellennetz
der Öffentlichkeit vorstellen und die Daten über das Internet zugänglich
machen, wie es auch auf anderen Flughäfen üblich ist. Wenn auch der vielfache
Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach eigenen bezirklichen Messstellen (Lärm,
Feinstaub etc.) nachvollziehbar ist, kann dieser Wunsch nicht erfüllt werden.
Für solche Messstellen sind die jeweiligen Senatsverwaltungen bzw.
unterschiedliche Wirtschaftsformen verantwortlich. BF 65/VI Claus
Bubolz Thema: Brücke 7 e. V. BzVV: Gemäß
§ 51 (9) GO erfolgt hier die schriftliche Beantwortung, da bereits die
vorgesehenen 45 Minuten überschritten sind. |
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Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |