Auszug - Bürgerfragestunde  

 
 
18. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 4
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 24.04.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0689 Bürgerfragestunde
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürgerinnen und BürgerBürgerinnen und Bürger
   
Drucksache-Art:BürgerfragestundeBürgerfragestunde

Der BzVV verweist auf die Regularien

Der BzVV verweist auf die Regularien. Für die 11 Fragesteller wären 45 Minuten Zeit. 2 Nachfragen sind möglich. Es sind nur die Fragen zu verlesen, erläuternde Bemerkungen sind schriftlich vorab einzureichen, die dann dem Bezirksamt und den Bezirksverordneten schriftlich zur Verfügung gestellt werden.

BF 55/VI   Jörg Reichardt   Thema: Grundstück Dörpfeldstraße 1-5

Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer: Er wohne selbst in Adlershof und kann den Unmut des Fragestellers verstehen.

Zu 1.) Eine funktionsgerechte Abgrenzung des Grundstücks besteht und damit kann der Eigentümer nicht verpflichtet werden, das Grundstück weiter herzurichten. Es wird nicht zur weiteren Anbringung von Werbeanlagen kommen, da dies zu einer nicht zulässigen Häufung führen würde.

Zu 2.) Es gibt grundsätzlich die Gewerbefreiheit. Ein Gewerbe kann nur untersagt werden, wenn die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nicht oder nicht mehr gegeben ist. Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn keine Steuern gezahlt werden oder die Krankenkassenbeiträge für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht entrichtet werden. Konkret vor Ort habe man zurzeit eine Ansiedlung von Gewerbe in einer Zwischennutzung. Es gibt eine befristete Baugenehmigung bis Juli 2008. Bei einem Vororttermin wurden mit dem Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, dem Stadtplanungsamt, dem Eigentümer und den Betreibern vereinbart, dass bis Ende 2009 (Fertigstellung Bahnhof) die vorhandenen baulichen Anlagen geduldet werden. Dann soll das Grundstück geräumt und durch den Eigentümer in Stand gesetzt werden. Das Stadtplanungsamt bereitet einen B-Plan für die genannten Grundstücke vor. Für den Mai 2008 ist ein entsprechender BA-Beschluss geplant. Das soll den künftigen Investoren den Rahmen aufzeigen und die Ecke soll Mischgebiet (Wohnen und Gewerbe) werden.

Zu 3.) Die Grundlage für die Arbeiten ist der durch das Eisenbahnbundesamt am 10.10.2005 ergangene Planfeststellungsbeschluss. Senat und Bezirk waren als Träger öffentlicher Belange beteiligt und haben ihre Interessen deutlich gemacht. Bestandteil der Unterlagen war auch eine schalltechnische Untersuchung, in der ermittelt wurde, an welchen Wohngebäuden gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung Ansprüche auf Lärmvorsorge bestehen. Es wurde vorgeschlagen, der Lärmvorsorge durch passiven Lärmschutz (Einbau Schallschutzfenster, Lüftungseinrichtungen) nachzukommen. Hiermit wird gleichzeitig ein Schutz der Anwohner vor dem Straßenverkehrslärm erreicht. Lärmschutzmaßnahmen an der Bahntrasse wurden aus genannten Gründen sowie auf Grund des unverhältnismäßig hohen Aufwandes und aus technischen Gründen verworfen. Das Eisenbahnbundesamt hat die genannten Maßnahmen des passiven Lärmschutzes im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben. Diese Maßnahmen sind nun durch die Eigentümer der Gebäude beim Vorhabenträger (DB Netz AG) geltend zu machen. Das Bezirksamt hat hier keine weiteren Einflussmöglichkeiten.

Nachfrage Herr Reichardt: Kann die Antwort schriftlich gereicht werden, da auf Grund der Akustik nicht alles verstanden wurde? BzStR Hölmer: Bei Hinterlassung der Anschrift, sehe er in diesem Fall kein Problem dabei.

BF 56/VI  Lutz Rackow   Thema: Wasserführung der Spree

Beantwortung durch Herrn BzStR Schneider: Nach Informationen der zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz entnehmen die Berliner Wasserwerke zur Aufbereitung von Trinkwasser nur Grundwasser. Die maximale Entnahmemenge ist festgelegt und wird am Standort Wasserwerk Friedrichshagen nicht ausgeschöpft, da der Wasserbedarf der Berlinerinnen und Berliner ständig zurückgeht. Zurzeit läuft das Bewilligungsverfahren für die Grundwasserentnahme des Wasserwerks Friedrichshagen. Dabei erfolgt auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Entnahme des Wasserwerks ist aber nicht die Ursache für den zeitweisen Wassermangel der Spree. Über Jahrzehnte wurde für die Braunkohleförderung in der Lausitz das Grundwasser abgesenkt und in Nebenflüsse der Spree (z. B. Schwarze Elster) gepumpt. Mit Einstellung der Braunkohleförderung entfiel diese Wasserzuführung in die Spree. Gleichzeitig verringerten sich die Niederschlagsmengen, was zu einer geringeren Wasserführung in den Sommermonaten beiträgt. Das Land Berlin betreibt im Stadtgebiet ein hydrologisches Messnetz zur Überwachung der Wasserstände und Abflussmengen der Fließgewässer und ausgewählter Seen I. und II. Ordnung. Sämtliche Daten werden gespeichert, statistisch und grafisch ausgewertet und stehen bei der Senatsverwaltung zur Verfügung. Die Messprogramme zur Wassergüte und hydrologischer Parameter sind verzahnt und stellen eine Einheit dar. Das Pegelverzeichnis und die aktuellen Werte zur Gewässersituation stehen im Internet bei der Senatsverwaltung als Download zur Verfügung.

Herr Rackow: Gemeint ist das Stück zwischen Müggelsee und Dahmezufluss. Die Argumentation der Senatsverwaltung ist bekannt. Der Bezirk sollte sich mit der Problematik befassen und dabei nicht nur der Argumentation der Senatsverwaltung folgen.

BF 57/VI  Ingeborg Wasmund   Thema: Spreepark und Eierhäuschen

Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer:

Zu 1.) Seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde wird das Objekt regelmäßig kontrolliert und in Absprache mit dem Insolvenzverwalter ggf. gesichert. Das Eierhäuschen ist Bestandteil eines Insolvenzverfahrens, wodurch die zwangsweise Durchsetzung einer Sicherung oder Ersatzvornahme nur bedingt möglich ist. Die Untere Denkmalschutzbehörde prüft, da nun über Jahre keine Bewegung im Insolvenzverfahren hinsichtlich des Eierhäuschens erkennbar ist und auch das Ende des Verfahrens nicht vorhersagbar sei, wie das Baudenkmal aus der Insolvenzmasse herausgelöst werden könnte. Die rechtlichen Möglichkeiten werden derzeit geprüft.

Zu 2.) Seitens des Liegenschaftsfonds wurde mitgeteilt, dass die Gespräche mit dem 2. Interessenten derzeit rein informeller Art sind, weshalb der Bezirk auch noch nicht involviert ist. Sollte es zu konkreten Vertragsverhandlungen kommen, wird der Bezirk auch auf der Abstimmungsebene einbezogen, spätestens dann im Lenkungsausschuss des Liegenschaftsfonds, in dem Herr Schneider als zuständiger Stadtrat den Bezirk vertritt. Der Lenkungsausschuss entscheidet letztendlich über Grundstücksverkäufe.

Zu 3.) Die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens mit bisherigem Inhalt ist nicht möglich und nicht sinnvoll, da nicht bekannt ist, welche Vorhaben tatsächlich zukünftig verfolgt werden sollen. Die Notwendigkeit einer Überarbeitung ist abhängig vom Vorhaben eines potentiellen Investors und bedarf dann natürlich einer Prüfung und Entscheidung. Natürlich würde dann auch die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen.

Auch hier sagt der BzStR Hölmer die Zusendung der eben erfolgten Beantwortung in schriftlicher Form zu.

BF 58/VI  Jens-Peter Dierichs   Thema: Verwaltungshandeln und Bürgerbeteiligung

Beantwortung durch Frau BzBmin Schöttler:

Zu 1.) Es gelten die allgemeinen in der Verwaltung gültigen Regelungen, nach denen Antworten zügig zu erteilen sind. Wo dies nicht möglich ist, sind nach 14 Tagen Zwischenbescheide vorgesehen.

Zu 2.) Nachdem die Verwaltung nun 2-mal die inhaltliche Diskussion zur Beteiligung der Bürger am Haushalt vorbereitet hat, fände sie es besser, wenn dies jetzt die BVV übernehme. Dies habe man ja auf der genannten Veranstaltung diskutiert. Sie habe deshalb auch die Vorschläge an die Fraktionen weitergeleitet. Sie habe, sofern sie sich korrekt erinnere, einmal den Fragesteller und einmal Herrn Reddig auf verschiedenen Veranstaltungen über den Zwischenstand informiert. Bei den ihr bekannten Kommunikationswegen in Treptow-Köpenick sei sie davon ausgegangen, dass auch die jeweilig anderen Gesprächspartner darüber informiert waren. Dies war scheinbar ein Irrtum. Es tue ihr Leid. Sie würde das Ganze jetzt gern schriftlich mitteilen.

Nachfrage Herr Dierichs: Kann er davon ausgehen, dass es im Jahr 2008 zu den Beratungen mit dem Bürgervereinen und Initiativvertretern kommt? Frau BzBmin Schöttler: Sie vertrete weiterhin die Auffassung, dass es sinnvoller ist, dass die Fraktionen gemeinsam mit den Bürgern ein Verfahren zur besseren Bürgerbeteiligung finden, natürlich mit der Unterstützung des Bezirksamtes. Haushaltsgesetzgeber sind die BVV und dann das Abgeordnetenhaus.

Nachfrage Herr Dierichs: Wird es eine Veranstaltung mit der Bezirksbürgermeisterin und den Bürgervereinen etc. geben und zwar nicht nur zum Bürgerhaushalt sondern zu den Nöten in den einzelnen Ortsteilen? Frau BzBmin Schöttler: Ja.

BF 59/VI  Dr. Klaus Ehrhardt  Thema: Ausbau Groß-Berliner Damm (Drs. VI/0653)

Beantwortung durch Herrn Franzke, Vorsitzender des A. f. StaV:

Zu 1.) Hier könne er eigentlich nur für sich sprechen und beantworte die Frage für sich mit ja. Er gehe davon aus, dass sich die BVV und der zuständige Ausschuss dazu verständigen werden. Wenn sich die BVV mehrheitlich der Auffassung des Fragestellers anschließt würde sie dann auch aktiv werden.

Zu 2.) Er nehme die Problematik mit in den Stadtplanungsausschuss und werde dann ggf. aktiv werden. Das Ergebnis könne er aber jetzt nicht voraussagen.

Zu 3.) Im Planfeststellungsbeschluss ist ja auf Grund einer Expertise festgeschrieben, dass es zu keinen nennenswerten Minderungen kommt. Dagegen könne man jetzt auch nichts machen. Man könne allerdings nach Fertigstellung der Straße die Sachlage prüfen und ggf. müsse man auf Grund der Ergebnisse dann handeln.

Dr. Klaus Ehrhardt bittet ebenfalls um eine schriftliche Nachreichung der Beantwortung und eine Zusendung der Einladung der entsprechenden Ausschusssitzung.

Herr Schild: Man müsse hier auch Redlichkeit üben und keine falschen Hoffnungen erwecken. Die BVV habe gerade eine Vorlage dazu beschlossen, in der auch die entsprechenden Parkplätze etc. genau eingezeichnet sind.
Auch im Bezug auf die Wertminderung sehe er keine Möglichkeiten der BVV. Die Lärmschutzmaßnahmen sind im Planfeststellungsverfahren beschlossen worden. Er sehe deshalb nur Einflussmöglichkeiten bei der Einrichtung von Tempo 30.

BF 60/VI   Birgit Maßlow   Thema: Hundeauslaufgebiet Adlershof

Beantwortung durch Herrn BzStR Schneider: Der Gesetzgeber definiert im Land Berlin keinen Rechtsanspruch auf das Vorhalten von Flächen als Hundeauslaufgebiete. Von daher vergisst der Gesetzgeber auch entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen. Das Einrichten von Hundeauslaufflächen lässt sich am besten am Beispiel von Baumschulenweg erklären. Dort mussten  3 Voraussetzungen erfüllt sein für ihn: 1. eine verfügbare Fläche, 2. ein Betreiber (hier ein Verein) und 3. positive Entscheidungen bei evtl. notwendigen Genehmigungsverfahren (z. B. Gewässerschutz, Bodenschutz).

BF 61/VI   Matthias Heinicke   Thema: Sportanlage „Am Birkenwäldchen“

Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer:

Zu 1.) Am 16.03.2006 ist das Bebauungsplanverfahren 9-13 („Genossenschaftsstraße“) ohne Änderungen im Ausschuss und am 23.03.2006 ebenfalls ohne Änderungen durch die BVV beschlossen worden. Von daher ist davon auszugehen, dass es auch politisch gewollt ist.

Zu 2.) Grundsätzlich regelt ein Bebauungsplan die künftige Bebaubarkeit von Grundstücken einschließlich der sich daraus ergebenden Ausgleichsmaßnahmen. Er schafft also die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung eines Eingriffs und der Anlass zur Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen besteht zum Zeitpunkt des tatsächlichen Eingriffs. Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen ist somit an ein konkret beantragtes Bauvorhaben gebunden. Im Ergebnis der Abwägung ist davon auszugehen, dass nur solche Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Festsetzung des B-Plans zur Umsetzung gelangen, für die auch ein fachliches Erfordernis besteht. Die Anforderungen daran erscheinen sowohl in materieller als auch in zeitlicher Hinsicht auf die Umsetzung bezogen als unabdingbar. Im Falle geplanter Abweichungen wäre zu prüfen, ob die Bestimmungsgründe, welche für die Entscheidung maßgeblich waren, weiter bestehen und ob die Planung bei einer Änderung weiterhin materiell Bestand haben würde. Da das Ergebnis grundsätzlich gerichtlich überprüfbar ist, sind hieran sehr hohe Anforderungen geknüpft.

zu 3.) Die mögliche Schließung der Sportanlage wurde auf der Grundlage des Sportstättenentwicklungsplanes 2004 mit BA-Beschluss von 11.05.2004 beschlossen. Die Umsetzung des Beschlusses war bisher aus wirtschaftlichen Gründen noch nicht möglich, da sich bereits insgesamt 12 langwierige Verfahren zur Entwicklung von Sportanlagen gemäß § 7 Sportfördergesetz auf dem Weg bis zur Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus befinden und die Budgetierung für genutzte Sportanlagen je Nutzerstunde erfolgt. BzStR Herr Simdorn und er selbst haben sich nunmehr entschlossen, das Entwicklungsverfahren einzuleiten und die Anhörung gemäß § 7 Abs. 4 Sportfördergesetz wird im Juni 2008 durch das Sportamt durchgeführt.

Herr Heinicke bitte ebenfalls um eine schriftliche Nachreichung der gegebenen Antwort.

BF 62/VI   Gabriele Eichner   Thema: Müggelturmareal

Beantwortung durch Herrn BzStR Schneider:

Zu 1.) In der 80. Sitzung des Steuerungsausschusses vom 12.12.2007 stimmten die Mitglieder des Ausschusses der Veräußerung der Liegenschaft Straße zum Müggelturm 1 einstimmig zu. Infolge informierte die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co KG den Bezirk über den Abschluss des Vertrages. Da die Ergebnisse der Beratungen des Ausschusses vertraulich sind und Auskünfte über notariell beurkundete Grundstückskaufverträge zwischen dem Liegenschaftsfonds und dem jeweiligem Käufer gegenüber Dritten aus datenschutzrechtlichen Gründen ebenfalls nicht erteilt werden können, sind weitergehende Informationen zur Sache nicht möglich. Anmerkung: Seit der Gründung des Liegenschaftsfonds am 01.01.2001 ist dieser für den Verkauf landeseigener Grundstücke verantwortlich. Im Rahmen dieser Aufgabe obliegt es dieser Gesellschaft die entsprechenden Vertragskonditionen auf Grund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der zu beachtenden Richtlinien mit dem Käufer auszuhandeln und zu beurkunden. Gemäß der Geschäftsordnung des Steuerungsausschusses sind alle Grundstücksgeschäfte, die für die Belange Berlins von besonderer Bedeutung sind, diesem Steuerungsausschuss mitzuteilen. Die ständigen Mitglieder sind Vertreter der Senatsverwaltungen für Finanzen, Stadtentwicklung und Wirtschaft sowie Vertreter der Bezirksämter sofern Grundstücke des jeweiligen Bezirkes betroffen sind. Den Vorsitz hat das Mitglied der Senatsverwaltung für Finanzen inne. Das ständige Mitglied für den Bezirkes Treptow-Köpenick sei er. Im Rahmen der Sitzung des Steuerungsausschusses können die Belange und Ziele des Bezirkes zur Vergabe eines Grundstückes eingebracht werden. Der Steuerungsausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Nachfragen Frau Eichner: Inwiefern nimmt der Bezirk Einfluss auf die Inhalte des Kaufvertrages und wie will der Bezirk eine weiter Entwicklung der Nutzung im Sinne der Bürger zur Naherholung absichern. Herr BzStR Schneider: Er habe versucht zu erklären, dass die festgelegten Kriterien, die Bedingungen im Kaufvertrag nicht der Begutachtung des Bezirkes unterliegen. Diese verhandelt der Liegenschaftsfonds eigenständig.

Das Bezirksamt signalisiert, dass es keine schriftliche Beantwortung geben wird.

BF 63/VI   Stefan Jahr   Thema: Durchfahrung der Köpenicker Altstadt

BzVV: Die Bürgerfrage entfällt, da der Fragesteller nicht anwesend ist.

BF 64/VI   Joachim Draebert   Thema: ILA und Lärmschutz

Beantwortung durch BzVV: Am 28.02.2008 hat die BVV 2 wichtige Beschlüsse gefasst:

1.    Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass zur diesjährigen ILA auf dem Flughafen Schönefeld keine Formationstiefflüge über Berliner Gebiet stattfinden.

2.    Dem Bezirksamt wird empfohlen, in der Fluglärmkommission darauf hinzuwirken, dass während der Internationalen Luftfahrtausstellung 2008 die Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner vor allem durch militärisches Fluggerät weitestgehend unterbunden wird.

Der zuständige Stadtrat hat dazu bereits einen Zwischenbericht gegeben, den er ebenfalls verlesen möchte, damit Herr Draebert einen Eindruck von der Arbeit der BVV gewinnen könne.

Entsprechend der Beschlussfassung der BVV wurde dem Geschäftsführer der Fluglärmkommission Schönefeld die in der Anlage dargestellte Bitte übermittelt. Trotz der ebenfalls in der Anlage dargestellten Reaktion wurden beide Beschlüsse der BVV auf der 57. Fluglärmkommissionssitzung am 31.03. als Antrag eingebracht. Die Mitglieder stimmten mehrheitlich der Forderung der Treptow-Köpenicker BVV zu und dem Vertreter der Genehmigungsbehörde des Landes Brandenburg wurden beide Beschlüsse zur Einbeziehung in die Abwägung der Auflagen für die ILA übergeben.

Herrn BzStR Schneider zur 3. Frage: Auf der Sitzung der Fluglärmkommission am 31.03. wurde die Nummer des Beschwerdetelefons bekannt gegeben. Sie lautet: 030/30386006. Auf der bereits genannten Sitzung habe er den Eindruck gewonnen, dass die Messe Berlin GmbH scheinbar einen noch größeren Wert auf militärisches Fluggerät und deren Vorführung legt. Es sollen wohl eine Staffel aus der Schweiz und eine aus Indien fliegen. Antragsbestandteil der Messe Berlin GmbH bei der Genehmigungsbehörde dafür ist auch die Teilaktivierung der bereits stillgelegten Nordlandebahn. Der 3. fatale Punkt ist, dass scheinbar die Zuschauer sehr dicht an die Vorführungen und Geräte herangeführt werden sollen und für die Vorführungen über die Gebiete des Bezirks ein Mindestflughöhe von 500 feet (ca. 166 m) beantragt wurden. Dies ist eine unzumutbare Situation. Er rufe deshalb die BVV-Mitglieder auf, ihre im AHvB vertretenen Fraktionen dafür zu sensibilisieren, um über diese Einfluss auf das Genehmigungsverfahren zu nehmen und möglichst Abhilfe zu schaffen. Hinsichtlich der Frage einer bezirklichen Messstelle müsse auch Herr Draebert einmal akzeptieren, dass der Bezirk keine eigenen Lärmmessstellen betreiben wird. Wenn die neue Fluggeometrie und die neuen An- und Abfluglinien bzw. Arten der An- und Abfluglinien festliegen wird der Flughafenbetreiber sein neues Messstellennetz der Öffentlichkeit vorstellen und die Daten über das Internet zugänglich machen, wie es auch auf anderen Flughäfen üblich ist. Wenn auch der vielfache Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach eigenen bezirklichen Messstellen (Lärm, Feinstaub etc.) nachvollziehbar ist, kann dieser Wunsch nicht erfüllt werden. Für solche Messstellen sind die jeweiligen Senatsverwaltungen bzw. unterschiedliche Wirtschaftsformen verantwortlich.

BF 65/VI   Claus Bubolz   Thema: Brücke 7 e. V.

BzVV: Gemäß § 51 (9) GO erfolgt hier die schriftliche Beantwortung, da bereits die vorgesehenen 45 Minuten überschritten sind.


 


 
 

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