Auszug - Sprachlerntagebücher
Herr Wohlfeil begründet die Beschlussempfehlung, die unter
Berücksichtigung der Stellungnahme des A. f. Schulentwicklung erarbeitet wurde.
Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die in den Kitas erstellten Sprachlerntagebücher
sinnvoller Weise den Lehrerinnen und Lehrern der Grundschulen zur Verfügung
gestellt werden. Es gab eine Debatte hinsichtlich der Zuständigkeit für den
Bezirk als Träger von Kitas und Schulen. Inhaltlich liegt die Zuständigkeit für
die Schulen aber beim Land. Deshalb wurde eine Empfehlung beschlossen. Die
Frage, welche Daten an die Schulen weitergegeben werden sollen, habe man nicht
abschließend geklärt, sondern den dann für die Umsetzung zuständigen Stellen
überlassen. Aussprache: Herr Worm: Er habe es jetzt schwer, gegen die Mehrheit zu reden.
Zum ersten Antrag gab es im Ausschuss eine hitzige Debatte, weil es ein
Verständnisproblem gab, z.B. bezüglich der Sozialdaten. Der Folgeantrag hat
dann eine völlig neue und verdeckte Intention, die da lautet, Abgabe der
Sprachlerntagebücher an die Schulen, die derzeit nur mit dem Einverständnis der
Eltern umsetzbar ist. Nach eigenen Recherchen haben sich die Fraktionen im AhvB
Gedanken gemacht, wie man dazu eine Gesetzesgrundlage erstellen kann. Nach bestehenden
Gerichtsurteilen ist eine solche gesetzliche verpflichtende Regelung nicht
möglich. Auch der Berliner Datenschutzbeauftragte hat in 2006/2007 mehrfach die
Überarbeitung der Sprachlerntagebücher angemahnt. Frau Kant äußerte ihr
Verständnis des Antragstextes dahingehend, dass die Sprachlerntagebücher blanko
zur Verfügung gestellt werden sollen. Man erkenne auch hier die verschiedenen
Lesarten. Sein Antrag auf Vertagung im Ausschuss, um sich ein solches
Sprachlerntagebuch durch den Kitaeigenbetrieb zeigen und erläutern zu lassen,
wurde abgelehnt. Die Sprachlerntagebücher spielen eine wichtige Rolle in der
Bildungspolitik Man sollte sich nicht mit einer solchen Empfehlung an die
Landespolitik wenden. Deshalb stelle er den Antrag auf Rücküberweisung. BzStR Herr Retzlaff: Die Rechtslage ist eindeutig. Das Sprachlerntagebuch
ist Eigentum der Eltern, als Sachwalter ihres Kindes. Damit entscheiden die
Eltern über den Verbleib und
Umgang. Er werde bei Beschluss sich natürlich an den zuständigen Senator wenden,
Lösungsvorschläge unterbreiten und den Beschluss anhängen. Dann gibt es
irgendwann eine Antwort. Es wäre hilfreicher, wenn sich die jeweiligen
Fraktionen an ihre Vertreter im AhvB wenden würden, denn dann würde es gleich
auf der richtigen Ebene behandelt. Er sehe deshalb einem Beschluss emotionslos
entgegen. Dies aber nicht auf Grund des Inhaltes, aber in Erwartung einer
ablehnenden Antwort nach ca. 8 Wochen durch den Senator. Frau Kirschniok: Der Senat hat per Beschluss diese Sprachlerntagebücher
eingeführt und bezahlt diese auch. Das Problem ist der unterschiedliche Umgang
durch jede einzelne Kita damit, der wiederum abhängig vom Erzieherschlüssel,
persönlichen Einstellungen ist. Die Intention der Einführung, die Bücher in den
Schulen zu nutzen, konnte nicht umgesetzt werden. Die
Schuleingangsuntersuchungen zeigen auch in unserem Bezirk einen Anstieg der
Zahlen von Kindern mit Sprachentwicklungsverzögerung, Sprachentwicklungsstörung
und Spracharmut. Hier kann man sich nicht auf den Datenschutz oder Gerichtsprozesse
zurückziehen. Man kämpfe eben um die sinnvolle Nutzung der Bücher. Der
Grundschullehrer muss die ersten Wochen dafür aufbringen, herauszufinden, wo
die Schüler sprachlich stehen. Sie könne die Probleme der Lehrerinnen und
Lehrer nachvollziehen und bitte deshalb um Zustimmung. Herr Worm: Scheinbar habe man ihn im ersten Redebeitrag nicht
richtig verstanden. Er habe dargestellt, warum man im AhvB nicht so richtig
weiterkomme. Er möchte deshalb den Antrag nochmals im JHA behandeln und so
gestalten, dass man genau festlegt, was gewollt ist. Auch er möchte ein
verpflichtendes Sprachlerntagebuch, welches in der Kita ausgegeben und dann an
die Grundschule übergeben wird. Dafür aber ist die Beschlussempfehlung wenig
hilfreich, da diese Intention sehr versteckt ist. Die Erfolgschancen hat der
Stadtrat dargestellt. Frau Goldmann: Als Kitaleiterin habe sie mit dem Antrag ein großes
Problem. Im Kitaeigenbetrieb City ist es so geregelt, dass, wenn die Eltern es
wünschen, das 2. Bildungsinterview in die Grundschulen gegeben wird. Bei
ordentlicher Arbeit mit dem Sprachlerntagebuch ist die Darstellung der
Sprachniveaus im 2. Bildungsinterview sehr deutlich. Prinzipiell plädiere sie
für eine Regelung unter Zustimmungsvorbehalt der Eltern. Sie kann die
Erfahrungen der sehr unterschiedlichen Qualität der Führung der Bücher von Frau
Kirschniok bestätigen. Sie kenne sogar Einrichtungen, die diese ablehnen. Man
kann deshalb nicht die Kinder verdammen, die Pech hatten, weil ihr
Sprachlerntagebuch nicht ordentlich geführt wurde. Diese Kinder würde man
abstempeln. Das Sprachlerntagebuch gehört dem Kind. Von daher spricht sie sich
gegen eine verpflichtende generelle Abgabe der Bücher an die Grundschulen aus. Abstimmung (Überweisung JHA): mehrheitlich abgelehnt. Abstimmung(BE): Bei 10
Gegenstimmen und 7 Enthaltungen wird die Beschlussempfehlung mehrheitlich
angenommen. Damit ist der Antrag der CDU-Fraktion i.g.F. beschlossen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Sprachlerntagebücher allen Grundschulen für die Einschätzung der individuellen Lernvoraussetzungen zur Verfügung gestellt werden. Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich. dagegen: 10. Enthaltung: 7.
Realisierung: 25.03.08 ZB VI-17 lfd. Nr. 1135 13.09.08 SB VI-22 lfd. Nr. 1586 |
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