Auszug - Sprachlerntagebücher  

 
 
16. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 12.12 Beschluss:356/16/08
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 28.02.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:50 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0505 Sprachlerntagebücher
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:356/16/08
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA, JugSchul
Verfasser:Roswita KirschniokRetzlaff, Dirk Dieter
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Herr Wohlfeil begründet die Beschlussempfehlung, die unter Berücksichtigung der Stellungnahme des A

Herr Wohlfeil begründet die Beschlussempfehlung, die unter Berücksichtigung der Stellungnahme des A. f. Schulentwicklung erarbeitet wurde. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die in den Kitas erstellten Sprachlerntagebücher sinnvoller Weise den Lehrerinnen und Lehrern der Grundschulen zur Verfügung gestellt werden. Es gab eine Debatte hinsichtlich der Zuständigkeit für den Bezirk als Träger von Kitas und Schulen. Inhaltlich liegt die Zuständigkeit für die Schulen aber beim Land. Deshalb wurde eine Empfehlung beschlossen. Die Frage, welche Daten an die Schulen weitergegeben werden sollen, habe man nicht abschließend geklärt, sondern den dann für die Umsetzung zuständigen Stellen überlassen.

Aussprache:

Herr Worm: Er habe es jetzt schwer, gegen die Mehrheit zu reden. Zum ersten Antrag gab es im Ausschuss eine hitzige Debatte, weil es ein Verständnisproblem gab, z.B. bezüglich der Sozialdaten. Der Folgeantrag hat dann eine völlig neue und verdeckte Intention, die da lautet, Abgabe der Sprachlerntagebücher an die Schulen, die derzeit nur mit dem Einverständnis der Eltern umsetzbar ist. Nach eigenen Recherchen haben sich die Fraktionen im AhvB Gedanken gemacht, wie man dazu eine Gesetzesgrundlage erstellen kann. Nach bestehenden Gerichtsurteilen ist eine solche gesetzliche verpflichtende Regelung nicht möglich. Auch der Berliner Datenschutzbeauftragte hat in 2006/2007 mehrfach die Überarbeitung der Sprachlerntagebücher angemahnt. Frau Kant äußerte ihr Verständnis des Antragstextes dahingehend, dass die Sprachlerntagebücher blanko zur Verfügung gestellt werden sollen. Man erkenne auch hier die verschiedenen Lesarten. Sein Antrag auf Vertagung im Ausschuss, um sich ein solches Sprachlerntagebuch durch den Kitaeigenbetrieb zeigen und erläutern zu lassen, wurde abgelehnt. Die Sprachlerntagebücher spielen eine wichtige Rolle in der Bildungspolitik Man sollte sich nicht mit einer solchen Empfehlung an die Landespolitik wenden. Deshalb stelle er den Antrag auf Rücküberweisung.

BzStR Herr Retzlaff: Die Rechtslage ist eindeutig. Das Sprachlerntagebuch ist Eigentum der Eltern, als Sachwalter ihres Kindes. Damit entscheiden die Eltern über  den Verbleib und Umgang. Er werde bei Beschluss sich natürlich an den zuständigen Senator wenden, Lösungsvorschläge unterbreiten und den Beschluss anhängen. Dann gibt es irgendwann eine Antwort. Es wäre hilfreicher, wenn sich die jeweiligen Fraktionen an ihre Vertreter im AhvB wenden würden, denn dann würde es gleich auf der richtigen Ebene behandelt. Er sehe deshalb einem Beschluss emotionslos entgegen. Dies aber nicht auf Grund des Inhaltes, aber in Erwartung einer ablehnenden Antwort nach ca. 8 Wochen durch den Senator.

Frau Kirschniok: Der Senat hat per Beschluss diese Sprachlerntagebücher eingeführt und bezahlt diese auch. Das Problem ist der unterschiedliche Umgang durch jede einzelne Kita damit, der wiederum abhängig vom Erzieherschlüssel, persönlichen Einstellungen ist. Die Intention der Einführung, die Bücher in den Schulen zu nutzen, konnte nicht umgesetzt werden. Die Schuleingangsuntersuchungen zeigen auch in unserem Bezirk einen Anstieg der Zahlen von Kindern mit Sprachentwicklungsverzögerung, Sprachentwicklungsstörung und Spracharmut. Hier kann man sich nicht auf den Datenschutz oder Gerichtsprozesse zurückziehen. Man kämpfe eben um die sinnvolle Nutzung der Bücher. Der Grundschullehrer muss die ersten Wochen dafür aufbringen, herauszufinden, wo die Schüler sprachlich stehen. Sie könne die Probleme der Lehrerinnen und Lehrer nachvollziehen und bitte deshalb um Zustimmung.

Herr Worm: Scheinbar habe man ihn im ersten Redebeitrag nicht richtig verstanden. Er habe dargestellt, warum man im AhvB nicht so richtig weiterkomme. Er möchte deshalb den Antrag nochmals im JHA behandeln und so gestalten, dass man genau festlegt, was gewollt ist. Auch er möchte ein verpflichtendes Sprachlerntagebuch, welches in der Kita ausgegeben und dann an die Grundschule übergeben wird. Dafür aber ist die Beschlussempfehlung wenig hilfreich, da diese Intention sehr versteckt ist. Die Erfolgschancen hat der Stadtrat dargestellt.

Frau Goldmann: Als Kitaleiterin habe sie mit dem Antrag ein großes Problem. Im Kitaeigenbetrieb City ist es so geregelt, dass, wenn die Eltern es wünschen, das 2. Bildungsinterview in die Grundschulen gegeben wird. Bei ordentlicher Arbeit mit dem Sprachlerntagebuch ist die Darstellung der Sprachniveaus im 2. Bildungsinterview sehr deutlich. Prinzipiell plädiere sie für eine Regelung unter Zustimmungsvorbehalt der Eltern. Sie kann die Erfahrungen der sehr unterschiedlichen Qualität der Führung der Bücher von Frau Kirschniok bestätigen. Sie kenne sogar Einrichtungen, die diese ablehnen. Man kann deshalb nicht die Kinder verdammen, die Pech hatten, weil ihr Sprachlerntagebuch nicht ordentlich geführt wurde. Diese Kinder würde man abstempeln. Das Sprachlerntagebuch gehört dem Kind. Von daher spricht sie sich gegen eine verpflichtende generelle Abgabe der Bücher an die Grundschulen aus.

Abstimmung (Überweisung JHA): mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmung(BE): Bei 10 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen wird die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen. Damit ist der Antrag der CDU-Fraktion i.g.F. beschlossen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Sprachlerntagebücher allen Grundschulen für die Einschätzung der individuellen Lernvoraussetzungen zur Verfügung gestellt werden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                mehrheitlich.            dagegen:          10.            Enthaltung:        7.


  Beschluss: 28.02.2008 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 13.09.2008 realisiert Verantwortlich:
BA, JugSchul  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 25.05.2008  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

25.03.08 ZB VI-17 lfd. Nr. 1135

13.09.08 SB VI-22 lfd. Nr. 1586

 
 

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