Auszug - Dringlichkeiten und Tagesordnung  

 
 
15. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 2
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 31.01.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 20:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Es liegt die Drucksache VI/0585 als dringlich vor

Es liegt die Drucksache VI/0585 als dringlich vor. Nach der Geschäftsordnung müssen 2/3 der anwesenden Bezirksverordneten dem zustimmen.

Es wurde ein Wortprotokoll erstellt:

Herr Groos: Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, ganz kurz zur Dringlichkeit. Sie werden es vermutlich ebenfalls der Presse u. a. entnommen haben, dass die Frage der Schwermetallbelastung des Trinkwassers in den Berliner Schulen gegenwärtig hohe Wellen schlägt. Es ist dem auch zu entnehmen, dass Treptow-Köpenick vermutlich, wie alle anderen Bezirke auch, betroffen sein kann oder betroffen ist. In welcher Form wissen wir nicht und wir bitten darum, der Dringlichkeit zuzustimmen, da diese Informationen erst zu einem Zeitpunkt eintrafen, als der Antragsschluss bereits verstrichen war. Ich bitte um Zustimmung.

Frau BzStRin Feierabend: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte beitragen, darüber zu entscheiden, ob hier die Dringlichkeit erforderlich ist. Im Bezirksamt Treptow-Köpenick wurden im Jahr 2006 stichprobenweise Trinkwasseruntersuchungen wurden von insgesamt 10 Schulen durchgeführt. Diese Untersuchungen wurden an ausgewählten Schulen im Rahmen des bundesweiten Screeningprogramms auf der Grundlage des § 19 Abs. 7 der TrinkwV 2001 in allen Berliner Bezirken durchgeführt. Eine Auswahl der Schulen erfolgte durch das LAGeSo nach dem Zufallsprinzip - ohne Einflussnahme durch das Gesundheitsamt.

In Auswertung der uns vorliegenden Analysen wurde in der Anna-Seghers-Oberschule, Radickestr. 43-49, an einer Probenstelle eine Überschreitung um 0,06mg/l Kupfer im Stagnationswasser festgestellt. Der Grenzwert für Kupfer beträgt 2 mg/l.

Die Anschlussprobe (Ablauf nach 2 Minuten) war ohne Beanstandung und wies einen Wert von 0,14 mg/l auf.

Eine 2. Planprobenstelle in dieser Schule wies keine Auffälligkeiten auf (Stagnationswert 0,09 mg/l und 2 Minuten Ablauf 0,05 mg/l).

Die Schulleitung wurde über das Ergebnis der Trinkwasseruntersuchung informiert und angewiesen, frühmorgens vor Verwendung, das Wasser ausreichend ablaufen zu lassen.

Da im Ablaufwasser dieser Probe der Grenzwert eingehalten wurde, war aus unserer Sicht keine Gesundheitsgefährdung für die Schüler gegeben. An der Schule werden keine Lebensmittel für die Schüler zubereitet.

Das Vorkommen von Kupfer ist nach dem Einbau von Kupferleitungen nicht ungewöhnlich – die Hersteller weisen auf Freisetzung von Kupfer-ionen bis ca. 2. Jahre nach Inbetriebnahme hin.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass in den untersuchten Schulen das Trinkwasser den gesetzlichen Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001), entspricht.

BzVV: Vielen Dank! Herr Wohlfeil hat das Wort.

BzV Herr Wohlfeil: Ja, Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, nun hat Frau Feierabend die inhaltliche Debatte fast vorweggenommen. Ich wollte nur eins sagen: Wenn dieser Antrag dringlich wäre, dann würden wir das Bezirksamt bezichtigen, eine gegenwärtige akute Gefahr für unsere Schulkinder in Kauf zu nehmen. Das wäre eine Straftat. Also ich glaube, das ist eine unnötige Panikmache und Frau Feierabend hat jetzt auch dargestellt, dass der Antrag insgesamt für den Bezirk im Grunde gegenstandslos ist. Deswegen bitten wir sie, gegen die Dringlichkeit zu stimmen. Vielen Dank!

Ende des Wortprotokolls

BzVV: Abstimmung für die Dringlichkeit: Mit 28 Stimmen wird die erforderliche 2/3 Mehrheit nicht erreicht.

BzVV: Drucksache VI/0541 (lfd. Nr. 12.18) ist zurückgezogen; Drucksache VI/0425 (lfd. Nr. 12.7) ist vertagt und wird auf der nächsten BVV-Sitzung behandelt.

Beitritte: Lfd. Nr. 14.2 (Drucksache VI/0562): Hier ist die CDU beigetreten und lfd. Nr. 14.12  (Drucksache VI/0568): Hier sind beigetreten die CDU als auch die SAG.

Die Tagesordnung mit den genannten Änderungen wird angenommen.


 


 
 

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