Auszug - Zustimmung zur Ausbauvariante für den Ausbau der Mozartstraße im Abschnitt von der Hämmerlingstraße bis zur Wuhle Fußgängerbrücke  

 
 
21. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 23.01.2008 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VI/0480 Zustimmung zur Ausbauvariante für den Ausbau der Mozartstraße im Abschnitt von der Hämmerlingstraße bis zur Wuhle Fußgängerbrücke
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:433/20/08
 Ursprungaktuell
Initiator:BABzVV
Verfasser:BA, BauStadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss

Unterlagen liegen allen Ausschussmitgliedern vor

Unterlagen liegen allen Ausschussmitgliedern vor.

Herr Welters bezweifelt, dass Infrastrukturmaßnahmen, hier ein Radweg in überregionalem Interesse, StAB-pflichtig sind und fragt nach, ob Senatsverwaltung die Beitragsfähigkeit geprüft hat.

Herr Abo Bakr erklärt, dass dies nur zutrifft, wenn eine ausschließliche Radwegnutzung vorliegt. Wenn es auch andere Nutzungen gibt, dann ist die Maßnahme beitragspflichtig. Für die Prüfung auf Beitragsfähigkeit ist der Bezirk zuständig.

Herr Sauerteig sieht das Problem, dass der Ausbau der Straße Verbesserungen für den KfZ-Verkehr mit sich bringt und nicht so sehr für die Tangentialroute TR6. Zumindest sei dies nicht erkennbar. Seiner Meinung nach ist die derzeitige Sanddecke durchaus ausreichend.

Herr BzStR Hölmer mahnt an, den Ausbau nach entsprechendem BVV-Beschluss nun nicht infrage zu stellen.

Herr Schild und Herr Leiss weisen auf die unterschiedlichen, schlecht nachvollziehbaren Zahlen in den Unterlagen hin.

Herr Förster weiß zu berichten, dass die Anwohner auf einen früher geplanten Termin im Jahr 2004 verweisen. Der Senat hat jedoch erst jetzt die Mittel bereitgestellt.

Frau Reichardt fragt nach, ob die Aufteilung der Mittel – 20% zu 80%, also 30 Tsd. € : 6 Tsd. € - auf jeden Fall bestehen bleibt, auch wenn die Abrechnung nach Realisierung der Baumaßnahme teurer oder billiger wird.

Herr Abo Bakr: zustimmendes Nicken, also JA.

Herr Welters zweifelt diese Antwort an.

Ansonsten ist die Maßnahme sinnvoll, auch der angedachte kombinierte Ausbau.

Er besteht allerdings auf der Klärung (über AHB), ob diese Maßnahme beitragsfähig ist oder nicht.

Antrag auf Vertagung: 6:5:2

Es wird folgender Beschluss gefasst Stellungnahme Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgender Beschluss gefasst: vertagt

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                .           dagegen:           .           Enthaltung:        .


 
 

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