Auszug - Lärmschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke Berlin Ostbahnhof - Erkner, Ortslage Friedrichshagen  

 
 
20. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 16.01.2008 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VI/0444 Lärmschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke Berlin Ostbahnhof - Erkner, Ortslage Friedrichshagen
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0313/15/08
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEUmNatGr
Verfasser:Peter LeißHölmer, Rainer
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beitritt:FDP-Gr.
   CDU

Herr Leiß begründet, warum von seiner Fraktion ein Änderungsantrag zu dem bisherigen Antrag eingebracht wird: Bei der Einreichung des Ursprungsantrags habe die Beantwortung seiner Kleinen Anfrage(KA) VI/251 vom 14

Herr Leiß begründet, warum von seiner Fraktion ein Änderungsantrag zu dem bisherigen Antrag eingebracht wird: Bei der Einreichung des Ursprungsantrags habe die Beantwortung seiner Kleinen Anfrage(KA) VI/251 vom 14.09.07 noch nicht vorgelegen, daher habe er sich bis dato auf die Aussagen der Anwohnerinnen und Anwohner im Hinblick auf die Lärmstärke stützen müssen. Außerdem werde nunmehr der Ausdruck „Sanierung“ dahingehend präzisiert, dass jetzt die Rede ist von „seit den im Bereich des S-Bahnhofs Friedrichshagen durchgeführten Baumaßnahmen“, womit insbesondere der erfolgte Neubau der Eisenbahnüberführung(EÜ) gemeint sei.

Er konstatiert einen „Dissens“ zwischen seiner Fraktion und dem BA bei der Frage der Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen in dem fraglichen Bereich, der darin bestehe, dass der Neubau der EÜ sehr wohl ein „erheblicher baulicher Eingriff“ sei, und dass dies nicht, wie in der KA ausgeführt, als „im weitesten Sinne als eine Unterhaltungsmaßnahme zu betrachten“ sei. Ein paar Zeilen weiter sei die Rede von  dem „Brückenbauneubau“ – das BA argumentiere solchermaßen „nicht stringent“. Die Schlussfolgerung des BA, die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung(BImSchV) vom 12. Juni 1990 finde keine Anwendung, sei nicht richtig. Herr Leiß zitiert § 1 („Anwendungsbereich“) der 16. BImSchV, Abs 2, Satz 1, Nr 2 der Verordnung, welcher belege – insbesondere was die Ermittelung der Lärmwerte durch die Senatsverwaltung für 2002 im Bereich des Bahnhofs nachts, sowie deren Berechnungen für denselben Bereich ebenfalls für nachts anbelange - , dass diese in der KA aufgeführten Werte sehr wohl belegten, dass Handlungsbedarf „von Gesetz wegen“ bestehe.

 

Herr Dierichs, der Vertreter der örtlichen BI, weist in seinem ausführlichen Redebeitrag auf das Lärmschutzbedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner hin sowie mehrfach darauf, dass es eine wichtige Aufgabe des BAs sei, die Betroffenen so weit wie möglich zu unterstützen.

 

Herr Durinke teilt mit, dass es ein Lärmsanierungsprogramm des Bundes gebe, und dass seinen Informationen zufolge die ganze Strecke von derzeit maximal 120 km/h auf bis zu 160 km/h ertüchtigt werden solle, was die Frage aufwerfe, ob in punkto Lärmschutzmaßnahmen abgewartet werden solle, bis diese Maßnahme durchgeführt werde.

 

Herr Förster widerspricht diesem Vorgehensvorschlag mit dem Hinweis, dass seine Erkundungen beim Eisenbahnbundesamt – die Genehmigungsbehörde für das Planfeststellungsverfahren – ergeben hätten, diesem lägen noch keinerlei Unterlagen vor, könnte daher auch keine Stellung beziehen, und wisse auch nicht, wann beabsichtigt sei solche einzureichen. Solchermaßen, so Herr Förster, sei derzeit überhaupt nicht absehbar, ob überhaupt, und wenn ja, wann diese Maßnahme in Angriff genommen werde.

 

Herr Dierichs bedankt sich bei Herrn Durinke für seinen Vorgehensvorschlag und auch für den Redebeitrag von Herrn Förster, und befürwortet zudem die Teilnahme an dem angesprochenen Lärmsanierungsprogramm. Zusätzlich verteilt er an alle Ausschussmitglieder eine „Stellungnahme einer Bürgerinitiative zum Antrag der Linksfraktion an die BVV Treptow-Köpenick betr. Lärmschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke Berlin-Ostbahnhof – Erkner, Ortslage Friedrichshagen:“

 

BA: Es bestehe grundsätzlich Konsens mit dem Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner; die Möglichkeiten der Einflussnahme des BA seien leider sehr begrenzt.

 

Abstimmungsergebnis: 15/0/0

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Anwohner der Bahnstrecke Berlin-Ostbahnhof - Erkner, Ortslage Friedrichshagen, vor zusätzlichen Erschütterungen und zusätzlichem Lärm, verursacht durch die starke Zunahme und Beschleunigung des Eisenbahnfernverkehrs seit den im Bereich des S-Bahnhofs Friedrichshagen durchgeführten Baumaßnahmen, durch aktive und passive Maßnahmen geschützt werden.

 

Begründung:

Die Eisenbahnüberführung im bereich S-Bahnhof Friedrichshagen wurde in den letzten Jahren erneuert, wodurch erheblich höhere Geschwindigkeiten der Regional-, Fern- und Güterzüge ermöglicht wurden. Damit verbunden ist eine ebenfalls erhebliche Lärmsteigerung, die die Werte, ab denen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden, übersteigen. Die Anwohnerinnen und Anwohner verweisen in diesem Zusammenhang auf Karlshorst, wo an derselben Strecke mit ähnlich hohen Zuggeschwindigkeiten bereits Lärmschutzwände errichtet worden sind.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                einstimmig (15:0:0)


 
 

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