Auszug - Solarenergie auf die Dächer
Die BE des A. f. Sp wird über die Konsensliste
angenommen. Damit ist der Antrag der Linksfraktion i. g. F. beschlossen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, die Dächer der bezirklichen Schulgebäude und Sporthallen auf ihre Eignung zur Installierung von an Investorinnen und Investoren, Initiativen o.ä. zu vermietenden oder zu verpachtenden Solaranlagen zu prüfen. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig
Realisierung: 04.12.07 ZB VI-13 lfd. Nr. 0856 07.02.08 SB VI-15 lfd. Nr. 0981 Zu dem o. g. Beschluss ergeht folgender Zwischenbericht: Die
Serviceeinheit Zentrale Gebäudewirtschaft wird in Abstimmung mit dem Schulamt
und dem Sportamt die Dächer der Schulen und Sporthallen auf ihre Eignung zur
Installierung von Photovoltaikanlagen untersuchen. Bei der Prüfung sind folgende Kriterien zu beachten: - Bestandsgarantie des Gebäudes von 20 Jahren - Größe der Dachfläche - baulicher Zustand des Daches - statische Anforderungen - stadtplanerische Aspekte und Denkmalschutz Nach Beurteilung aller genannten Kriterien wird die Serviceeinheit Zentrale Gebäudewirtschaft eine Liste der geeigneten Dachflächen erstellen. Gabriele Schöttler M. Schneider Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Zu dem o. g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht: Die Dächer der Schulen und Sporthallen wurden durch die SE Facility Management / Fachbereich Hochbau in Abstimmung mit Schulamt und Sportamt auf ihre Eignung zur Installierung von Photovoltaikanlagen untersucht. Im Ergebnis der Prüfung unter Beachtung aller im Zwischenbericht vom 29.11.2007 aufgeführten Kriterien werden derzeit - unter dem Vorbehalt der Prüfung durch einen Statiker - folgende Gebäude als geeignet eingeschätzt: - Sonnenblumen-Grundschule, Radenzer Str.16, 12437 Berlin - Grundschule in der Köllnischen Vorstadt, Rudower Str.201, 12557 Berlin - Amtsfeld-Grundschule, Pablo-Neruda-Str.8, 12559 Berlin - Ahorn-Schule, Peter-Hille-Str.118, 12587 Berlin. Es wurden nur Gebäude ausgewählt, bei denen innerhalb der Laufzeit des Mietvertrages für eine Photovoltaikanlage mit keiner Dachsanierung gerechnet werden muss. Ergänzend hierzu möchten wir darauf verweisen, dass in den letzten Jahren in unserem Bezirk unter der Regie des Fachbereiches Hochbau bereits einige Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 135 kWp durch Mietverträge mit Investoren realisiert wurden. Dies sind im Einzelnen: - Grundschule am Mohnweg (2004 Anlage1) - Grundschule am Mohnweg (2005 Anlage2) - Anne-Frank-Oberschule, Uranusstr.17 (Haus 1) (2007) - Grundschule am Buntzelberg, Schulzendorfer Str.112 (2007) - Kita Melli-Beese-Str. (2007). Bei einem weiteren Gebäude, der Anne-Frank-Oberschule, Uranusstr.15 (Haus 2), liegen die statische Berechnung und der Mietvertrag bereits vor. Diese Photovoltaikanlage wird im 1.Halbjahr 2008 installiert werden. Gabriele Schöttler Michael Schneider Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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