Auszug - Maßnahmen vor Beginn des geplanten Ausbaues der Wendenschloßstraße
Der Antrag des A. f. StaV wird
über die Konsensliste, Pkt. 3 (AoA), angenommen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, vor Beginn des geplanten Ausbaues der Wendenschloßstraße die folgenden, durch den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr als Grundlage zur Umsetzung der Drs. VI/0345 aufgestellten Maßnahmen umzusetzen: 1. Den Anwohnern ist eine Ablösung gemäß § 23 StrABG zu erläutern und anzubieten. Die BVV geht davon aus, dass die im Verfahren der Bürgerbeteiligung vorgelegten Baukosten nicht wesentlich überschritten werden. 2. Die Zahl der Beteiligten muss unverzüglich rechtssicher geklärt werden. Abweichungen vom derzeitigen Stand sind dem Ausschuss vorzutragen. 3. Vor Rechnungslegung sollen vom Bezirk keine Maßnahmen getroffen werden, die die derzeitige Klassifizierung der Straße ändern können. 4. Überfahrten zu Grundstücken können nur bei nachgewiesenen Mehrkosten zu erhöhten Beiträgen führen und sind vorher mit den Anliegern abzusprechen. Abstimmungsergebnis: dafür: 53. dagegen: 0. Enthaltung: 0.
Realisierung: (siehe Mitteilungen des Vorstehers (MdV) und sofern eingestellt in den Anlagen zur Drucksache)
05.05.11 ZB VI-54 lfd. Nr. 4681 26.10.12 SB VII-14 lfd. Nr. 638 |
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