Auszug - - Entwurf des Bebauungsplans XV-37b (Gartenstadt "Falkenberg" - Johannes-Tobei-Straße) im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Bohnsdorf - Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XV-37b im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Bohnsdorf  

 
 
68. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 09.02.2006 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
V/1522 - Entwurf des Bebauungsplans XV-37b (Gartenstadt "Falkenberg" - Johannes-Tobei-Straße) im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Bohnsdorf
- Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XV-37b im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Bohnsdorf
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:852/47/06
 Ursprungaktuell
Initiator:BABA, BauStadt
Verfasser:BA, BauStadtSchmitz, Dieter
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungSchlussbericht in MdV

Frau Maltzahn erläutert die Einstellung des Planaufstellungsverfahrens

Frau Fink erläutert den B-Plan.

Es wurden nur geringfügige Veränderungen wie die Anpassung von textlichen Formulierungen an die aktuelle Rechtslage vorgenommen.

Nach kurzer Diskussion einiger Probleme wie neu zu bauende Brücke und Mittel für den Ausbau der Paradiesstraße wurde abgestimmt.

Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Entscheidung ohne eine Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr zu treffen, da der B-Plan im Ausschuss vorab behandelt und abgestimmt wurde.

Abstimmung: einstimmig beschlossen

 

Es wird folgende Beschluss gefasst Stellungnahme Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt

 

1.    den Entwurf des Bebauungsplans XV-37b vom 17. Oktober 2000 (Anlage 2 des BA-Beschlusses 512/06) und die Begründung vom Januar 2006 (Anlage 3 des BA-Beschlusses 512/06) nach § 6 Abs. 3 AGBauGB,

2.    den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XV-37b (Anlage 4 des BA-Beschlusses 512/06) nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG.

 

Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, die die Grundzüge der Planung nicht berühren.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                einstimmig.


 
 

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