Auszug - - Entwurf des Bebauungsplans XVI-24 („Nördlicher Bullenacker”) im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Köpenick - Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XVI-24 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Köpenick  

 
 
68. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 09.02.2006 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
V/1521 - Entwurf des Bebauungsplans XVI-24 ("Nördlicher Bullenacker") im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Köpenick
- Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XVI-24 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Köpenick
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:851/47/06
 Ursprungaktuell
Initiator:BABA, BauStadt
Verfasser:BA, BauStadtSchmitz, Dieter
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungSchlussbericht in MdV

Frau Narr erläutert den B-Plan

Frau Narr erläutert den B-Plan.

Ziel des B-Planes ist vor allem die planerische Sicherung einer standortverträglichen Wohnungsbaumaßnahme. Weiterer planerischer Handlungsbedarf besteht hinsichtlich der verkehrlichen Anbindung und innere Erschließung des Gebietes, Sicherung der Ver- und Entsorgung und Ermittlung der evtl. erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.

Nach kurzer Diskussion einiger Probleme wie Bestandsschutz für die bestehende Parkanlage und weitere Nutzung der bestehenden Gebäude (Ordnungsamt) wurde abgestimmt.

Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Entscheidung ohne eine Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr zu treffen, da der B-Plan im Ausschuss vorab behandelt und abgestimmt wurde.

Abstimmung: einstimmig beschlossen

 

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt

 

1.    den Entwurf des Bebauungsplans XVI-24 vom 20. September 2005 (Anlage 1 des BA-Beschlusses 510/06) und die Begründung vom Januar 2006 (Anlage 2 des BA-Beschlusses 510/06 nach § 6 Abs. 3 AGBauGB,

2.    den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XVI-24 (Anlage 3 des BA-Beschlusses 510/06) nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG.

 

Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, die die Grundzüge der Planung nicht berühren.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                einstimmig.


 
 

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