Auszug - - Entwurf des Bebauungsplans XVI-15 ("Stellingdamm-Dreieck") im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Köpenick - Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XVI-15 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Köpenick  

 
 
68. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 09.02.2006 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
V/1520 - Entwurf des Bebauungsplans XVI-15 ("Stellingdamm-Dreieck") im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Köpenick
- Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XVI-15 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Köpenick
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:850/47/06
 Ursprungaktuell
Initiator:BABA, BauStadt
Verfasser:BA, BauStadtSchmitz, Dieter
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungSchlussbericht in MdV

Frau Narr erläutert den B-Plan

Frau Narr erläutert den B-Plan.

Vor allem in der Mahlsdorfer Straße bestehen z.Z. städtebauliche Missstände. Um zukünftig eine städtebaulich geordnete Entwicklung sicherzustellen ist dieser B-Plan erforderlich. Ziel ist, das Gebiet an der Mahlsdorfer Straße und Stellingdamm als “Mischgebiet” und das Gebiet östlich davon als “Allgemeines Wohngebiet” auszuweisen.

Nach kurzer Diskussion einiger Probleme wie Bestandsschutz der bestehenden Gewerbe, Einzelhandelsausschluss für Gebiete M6 und M7 und Beachtung der Planung hinsichtlich der “Ost-West-Trasse” wurde abgestimmt.

Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Entscheidung ohne eine Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr zu treffen, da der B-Plan im Ausschuss vorab behandelt und abgestimmt wurde.

Abstimmung: einstimmig beschlossen

 

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt

 

1.    den Entwurf des Bebauungsplans XVI-15 vom 12. Oktober 2005 (Anlage 1 des BA-Beschlusses 509/06) und die Begründung vom Januar 2006 (Anlage 2 des BA-Beschlusses 509/06 nach § 6 Abs. 3 AGBauGB,

2.    den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XVI-15 (Anlage 3 des BA-Beschlusses 509/06) nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG.

 

Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, die die Grundzüge der Planung nicht berühren.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                einstimmig.


 
 

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